Antrag der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels

Punkt 5 der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011

Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 TEHG:

Der Bundesrat fordert die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel, die Genehmigung nach dem TEHG nicht von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG abzuspalten.

Begründung:

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung bereits mit dem Beschluss zu BR-Drucksache 088/11 (PDF) , Ziffer 11, aufgefordert, schlanke und bewährte Verfahren nicht ohne Not zu verkomplizieren. Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung nicht nachgekommen. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des Bundesratsbeschlusses vom 15.4.2011, BR-Drs. 088/11(B) HTML PDF , verwiesen.