Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/13258 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze - Drucksache 17/12638 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drucksache. 819/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes*

Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2013 (BGBl. I S. 346) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 5b Absatz 1 wird wie folgt geändert:

2. In § 12e Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "ein einzelnes Pilotprojekt" durch die Wörter "zwei Pilotprojekte" ersetzt und wird nach den Wörtern "errichtet und betrieben werden" das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt.

3. In § 21c Absatz 1 Buchstabe a werden die Wörter "einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65)" durch die Wörter "einer größeren Renovierung im Sinne des Artikels 2 Absatz 10 Buchstabe b der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13, ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 61)" ersetzt.

4. § 58a wird wie folgt geändert:

5. In § 59 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe " § 56 Satz 4" durch die Angabe " § 58a Absatz 4" ersetzt."