Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 - COM (2016) 271 final

Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Auf der Grundlage des Verordnungsvorschlags besteht die Möglichkeit, dass der Verwaltungsrat der Asylagentur im Rahmen seiner Kompetenz nach Artikel 18 Absatz 2 ein Anforderungsprofil für die von der Bundesrepublik zu entsendenden Experten festlegt, welches nur durch die Entsendung von Richterinnen und Richtern erfüllt werden kann. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit kommt eine Entsendung von Richterinnen und Richtern jedoch nur auf freiwilliger Basis in Betracht. Die Bundesregierung wird daher gebeten, bei den weiteren Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet werden dürfen, Richterinnen und Richter als Experten für den Asyl-Einsatzpool zu benennen und zu entsenden.