Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
(Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 16. Juni 2020
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 8. November 2019 (BR-Drs. 538/19(neu) HTML PDF ).

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß siehe Drucksache 538/19(neu) HTML PDF (B)

Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 8. November 2019 (BR-Drs. 538/19(neu) HTML PDF )

Weitere wichtige Maßnahmen des Bürokratieabbaus

Mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau unternommen. Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe und ein wichtiger Pfeiler der Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Weitere wichtige Maßnahmen und Initiativen zur Bürokratieentlastung sind:

Zentrale weitere Anliegen der Wirtschaft zum Bürokratieabbau, die auch Eingang in die Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefunden haben, zielen auf Änderungen des Steuerrechts ab: Seit langem wird z.B. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf fünf Jahre gefordert. Erleichterungen für die Wirtschaft können aber auch durch eine verbesserte Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung (insb. auch bei steuerlichen Erklärungspflichten), Erleichterungen bzgl. der Mindestlohndokumentationspflichten oder bei der Verringerung der bürokratischen Belastungen auf EU-Ebene bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins EU-Ausland erreicht werden. Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist es wichtig, die in der Mittelstandsstrategie genannten Maßnahmen des Bürokratieabbaus gerade jetzt zügig umzusetzen.

Der Bürokratieabbau wird bei den weiteren Überlegungen zur Stärkung der Wirtschaft in der Krise und in der Erholungsphase eine zentrale Rolle spielen.