Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010
(Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses - Drucksache 17/2174 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten

mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 7 Nummer 11 wird § 41a Absatz 4 Satz 2 wie folgt gefasst:


Fristablauf: 09.07.10
Initiativgesetz des Bundestages