Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010
(Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)

Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen

Entschließungen zu fassen.

Anlage 1
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)


Anlage 2
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)


Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder im Rahmen der anstehenden Strukturveränderungen bei der Bundeswehr - beginnend mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - angemessen und frühzeitig zu beteiligen, um zu einem Konzept zu gelangen, das auch die Interessen der Länder hinreichend berücksichtigt.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf