Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/9099 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich - Drucksache 18/8334 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 29.07.16
Erster Durchgang: Drucksache. 022/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. In Artikel 3 Nummer 1 wird in § 4 Absatz 3a der Satz 1 wie folgt gefasst:

"Die Bundesnetzagentur ist befugt, gegen Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Rechtsaufsicht nach Absatz 3 Satz 1 Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben."