Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,