Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden

Güterkraftverkehrs KOM (2007) 265 endg.; Ratsdok. 10092/07

836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007

A

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Ziel sollte es sein, einen Richtlinienvorschlag zu erarbeiten, der auf die in Europa bereits bestehenden Regelungen für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers verweist, da dadurch die verfolgten Ziele bei Berücksichtigung nationaler Rahmenbedingungen leichter zu erreichen sind.

Nach § 3 i.V.m. § 1 GüKG bedarf derjenige einer Erlaubnis, der geschäftsmäßig oder entgeltlich die Beförderung von Gütern vornimmt, wenn dies mit Kraftfahrzeugen geschieht die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.

Diese nationale Regelung steht im Einklang mit Abschnitt 4.2.1 des Verordnungsvorschlags zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers (BR-Drucksache 378/07 (PDF) ).

Im Gegensatz dazu führt der vorliegende Verordnungsvorschlag im Einführungstext unter Nummer 6 an:

Ergänzend wird in Artikel 1 unter Absatz 5 Buchstabe c angeführt:

B