Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 107. Sitzung am 27. Juni 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/11190 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 - Drucksachen 19/4671, 19/5554 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 20.09.19
Erster Durchgang: Drucksache. 433/18 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 14 wird wie folgt geändert: