Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: