Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vierter Versorgungsbericht der Bundesregierung

Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium des Innern Berlin, den 20. April 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

nach Artikel 17 des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2218) in der Fassung des Artikels 19 Absatz 8 des Versorgungsreformgesetzes 1998 (BGBl. I S. 1666) hat die Bundesregierung den gesetzgeberischen Körperschaften in jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestages einen Versorgungsbericht vorzulegen. Der Vierte Versorgungsbericht* liegt nunmehr vor. Er wurde am 8. April 2009 im Kabinett beschlossen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Bergner