Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasseanlagen

Die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa Berlin, 30. Juni 2020

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Thüringen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasseanlagen zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Raab

Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasseanlagen

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung:

Zum Erhalt des beträchtlichen Potenzials von Biomasseanlagen zur bedarfsgerechten Stromerzeugung oder der Nutzung von Biogas und Biomethan für die Erzeugung von Wärme und Kraftstoffen und der hierbei insbesondere von landwirtschaftlichen Biogasanlagen erbrachten Ökosystem- und Klimaschutzleistungen ist neben der dringend erforderlichen Optimierung des EEG zeitnah die Entwicklung hiervon unabhängiger Vergütungskonzepte für Biomasseanlagen erforderlich. Hierdurch würde man nicht nur eine verlässliche Perspektive für die Anlagenbetreiber schaffen, sondern auch für transparente Gestehungskosten von Biogas und Biomassestrom und damit für faire Wettbewerbsbedingungen für die erneuerbaren Energien im Strom- bzw. Gasmarkt sorgen. Auf diesem Wege könnte der Förderbedarf der Anlagen und damit das EEG-Konto sukzessive von strommarktexternen, aber "staatlich erwünschten" Preisbestandteilen entlastet werden.

Durch die Entwicklung solcher Vergütungssysteme kann der von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beabsichtigte und begrüßenswerte "Anstieg der Wirtschaftsdüngernutzung (Gülle und Mist aus der Tierhaltung) in Biogasanlagen bis 2025 auf 30 Prozent des gesamten Wirtschaftsdüngeraufkommens" und die ebenfalls angenommene konstante Fortschreibung dieses Anteils bis 2035 (Abschnitt 3.4.5, S. 105) als eine wichtige Maßnahme zur Erfüllung der Klimaschutzziele in der Landwirtschaft gesichert werden. Das Klimaschutzprogramm 2030 fordert explizit:

"Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten sollen mit bisherigen und neuen Instrumenten gefördert werden" (Abschnitt 3.4.5.2, S. 111).

Die Bundesregierung wird daher gebeten, entsprechende Konzepte für Biomasseanlagen vorzulegen und insbesondere den Aussagen im Klimaschutzprogramm 2030 konkrete Vorschläge zu neuen Vergütungsinstrumenten folgen zu lassen.