Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten"

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit Schreiben vom 5. Juni 2010 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates* wie folgt Stellung genommen:

Die Europäische Kommission hat auf der Basis unter anderem der FFH-Berichte der Mitgliedstaaten über den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten festgestellt dass das von den Regierungschefs der EU im Jahr 2001 in Göteborg beschlossene Ziel, den Artenschwund bis 2010 zu stoppen, nicht erreicht worden ist. Vor diesem Hintergrund hat Kommissionspräsident Barroso Ende 2009 festgestellt dass Natura 2000 Europas wichtigstes Instrument ist, um Fortschritte beim Schutz der biologischen Vielfalt zu erzielen. Die auch in dem Bundesratsbeschluss geäußerten Hauptkritikpunkte sieht er als nicht zutreffend an und folgert in einem Schreiben vom 26.10.2009 daraus, dass eine Überarbeitung der Richtlinien nicht erforderlich ist.

Aus deutscher Sicht hinzuzufügen ist, dass die Meldephase nicht nur für die FFH-Gebiete, sondern inzwischen auch für die Vogelschutzgebiete abgeschlossen ist.

Die Einstellung eines entsprechenden Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission zu den deutschen Vogelschutzgebietsmeldungen im September 2009 belegt, dass diesbezüglich Einigkeit zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission besteht.

Auch das durch den EuGH festgestellte Defizit bei der rechtlichen Umsetzung ist inzwischen behoben. Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in das nationale Recht wurde durch die "Kleine Novelle" (Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007, BGBl. I, S. 2873) Ende 2007 erfolgreich abgeschlossen. Das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren wurde durch die Europäische Kommission zwischenzeitlich eingestellt.

Die "Kleine Novelle" aus dem Jahr 2007 wurde in die "Große Novelle" des Bundesnaturschutzgesetzes (Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009, BGBl. I, S. 2542) übernommen.

Dementsprechend sieht auch die Koalitionsvereinbarung für die 17. Legislaturperiode keine Novellierung des europäischen Naturschutzrechts vor.