Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/13400 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Drucksache 17/12955 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 Nummer 7 § 12g Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

"Die Anordnungen der Bundesstelle für Chemikalien nach Satz 1 werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt."

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drs. 098/13 (PDF)