Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 6. Juli 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.