Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13452 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 17/12636 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drucksache. 799/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 Nummer 6 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 8 wird folgender Artikel 8a eingefügt:

"Artikel 8a
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

In § 12 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 25. November 2012 (BGBl. 2012 II S. 1381) geändert worden ist, wird das Wort "vierzig" durch das Wort "sechzig" ersetzt."