Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 117. Sitzung am 30. Juni 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/6358 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - Drucksachen 17/6074,17/6251 - zusammengeführt und mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 22.07.11
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 339/11 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

"Artikel 1a
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S.... [einsetzen: Datum und Fundstelle des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften]) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 6 werden die folgenden Absätze 2 bis 4 angefügt:

2. § 118 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) § 6 Absatz 2 ist mit Wirkung vom 13. Juli 2009 anzuwenden."

3. In Artikel 2 wird die Angabe "1. Januar 2012" durch die Wörter "Tag nach der Verkündung" ersetzt.