Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3316 - vom 21. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Kongress der Vereinigten Staaten beide immer wieder dafür eingetreten sind, dass der transatlantische Markt bis 2015 vollendet wird,

B. in der Erwägung, dass Frieden, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Völkerrecht, nachhaltige Volkswirtschaften und eine nachhaltige Entwicklung gemeinsame Werte sind, die die Grundlage für die transatlantische Partnerschaft bilden die ein Eckpfeiler der EU-Außenpolitik und ihrer globalen Wirtschaftspolitik ist

C. in der Erwägung, dass die transatlantischen Partner angesichts ihrer führenden Rolle in der Weltwirtschaft eine gemeinsame Verantwortung für den Zustand der globalen Wirtschaftsordnungspolitik und für Lösungen angesichts globaler wirtschaftlicher Herausforderungen tragen,

D. in der Erwägung, dass eine starke und funktionierende Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den USA entscheidend für die Gestaltung der weltweiten Entwicklung unter Beibehaltung der gemeinsamen Werte und auf der Grundlage eines effektiven Multilateralismus und Völkerrechts ist und dass starke und konsequente politische Führung erforderlich ist, damit die Partner dieses Ziel erreichen können,

Finanzdienstleistungen

Handel zwischen der Europäischen Union und den USA, Zusammenarbeit im Regelungsbereich

  • 16. betont, dass bei der Verwirklichung des Ziels der Schaffung einheitlicher Standards für Handel und Investitionen, wie dies auf der Tagung des TWR im November 2007 im Zusammenhang mit dem Zeitplan für die gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA im Jahr 2009 erörtert wurde, hohe soziale, ökologische und gesundheitspolitische Standards gewahrt werden müssen;
  • 17. betont erneut, dass vielfältige so genannte nichttarifäre Hindernisse für Handel und Investitionen ihre Ursache in bewussten Maßnahmen legislativer Stellen haben, die dazu dienen sollen, soziale, gesundheitsrelevante, kulturelle oder ökologische Ziele zu erreichen und deshalb nicht ohne einen entsprechenden gesetzgeberischen Akt beseitigt werden dürfen; weist in diesem Zusammenhang auf die ausschlaggebende Rolle des Europäischen Parlaments und des US-Kongresses bei der Überwachung des Prozesses der Angleichung von Standards und der Beseitigung von Hindernissen für Handel und Investitionen hin;
  • 18. betont, dass die Sicherheit eingeführter Erzeugnisse auch eine Priorität im TWR sein sollte vertritt die Ansicht, dass die Bevölkerung nur dann insgesamt Vertrauen in einen offenen Handel hat, wenn ihre Gesundheit und Sicherheit gewährleistet sind; fordert den US-Ausschuss für Produktsicherheit und Verbraucherschutz auf, seine größeren Freiheiten zu nutzen, um fallspezifische Informationen auszutauschen, schlägt jedoch vor dass der TWR ein verbindliches Kooperationsinstrument erarbeitet, mit dem der Informationsaustausch über Produktsicherheit und die Entwicklung eines gemeinsamen Programms kooperativer Maßnahmen strukturiert und erleichtert werden; fordert die Kommission und den Rat auf, die Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und Marktaufsichtsbehörden der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zu intensivieren damit ohne unnötigen bürokratischen Aufwand sichergestellt ist, dass angemessene Kontrollen an den Außengrenzen durchgeführt werden, damit keine gefährlichen Produkte, insbesondere kein gefährliches Spielzeug, in die Hände der Verbraucher geraten; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die USA auf für eine strikte Durchsetzung der Gesetze über die Produktsicherheit und insbesondere die Sicherheit von Spielzeug sowie für schärfere nationale Kontrollen zu sorgen unterstreicht, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erforderlich ist, um sicherzustellen, dass China und andere Drittländer ihre Produktionsstandards erhöhen und die Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union und der USA, insbesondere für Spielzeug, erfüllen, und diese Länder zu überzeugen, dass die Produktsicherheit Teil des Produktions- und Vertriebsprozesses sein muss;
  • 19. fordert mehr Informationen über das aktualisierte US-amerikanische Produktsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und ist besorgt darüber, dass dieses neue Rechtsinstrument eine unnötige bürokratische Belastung für europäische Unternehmen mit sich bringen wird, von denen zwingend vorgeschriebene Sicherheitsanforderungen mit Qualitätstests durch eine dritte Stelle verlangt werden; fordert dass die Beratungen über die gegenseitige Anerkennung vorangebracht werden, damit Doppelarbeit vermieden werden kann;
  • 20. stellt fest, dass ein sicherer Handel in einer immer stärker integrierten globalen Wirtschaft von besonderer Bedeutung ist, ist jedoch der Auffassung, dass der Vorschlag, zur Abwehr terroristischer Gefahren sämtliche Seecontainer aus Übersee zu überprüfen unnötig und unrealistisch ist; fordert den Kongress deshalb auf, diesen Vorschlag zurückzuziehen, da es überzeugt ist, dass das Projekt zur Sicherung der internationalen Seefracht ("Container Security Initiative"), das die Überprüfung von "hochriskanten Seecontainern" vorsieht, ausreichend ist, um die Sicherheit des internationalen Seeverkehrs zu gewährleisten;
  • 21. fordert die Kommission auf, im Rahmen des TWR - soweit dies möglich ist - gemeinsame globale Standards auszuhandeln; vertritt die Ansicht, dass die Durchsetzung gemeinsamer Sicherheitsnormen für Kraftfahrzeuge (globale technische Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) die Kosten für die Automobilindustrie, die ein wichtiger Arbeitgeber in der Europäischen Union und den USA ist, beträchtlich verringern würde;
  • 22. fordert die Kommission auf, die formale Annahme von Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen für Produkte weiterzuführen, die obligatorischen Qualitätstests durch eine dritte Stelle unterworfen sind, insbesondere für Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie und elektrische Geräte;
  • 23. unterstützt die Kommission weiterhin in ihren Bemühungen um eine gemeinsame Vereinbarung über die Etikettierung von Importerzeugnissen sowohl mit britischen als auch mit metrischen Maßangaben und betont, dass nach internationalen Normen vereinbarte Maßeinheiten, insbesondere nur mit metrischen Größenangaben etikettierte Produkte, von den Vereinigten Staaten akzeptiert werden müssen; vertritt die Ansicht, dass diese Bemühungen zu noch mehr größenbedingten Kosteneinsparungen für Unternehmen in Europa, den USA und Drittländern führen werden, was insbesondere KMU zugute kommen wird;
  • 24. fordert die Kommission und den Rat auf, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA an dem weltweit harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (globally harmonised system of classification and labelling of substances and mixtures - GHS) insbesondere in Zusammenhang mit der Umsetzung der internationalen Kriterien, auf die sich der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen geeinigt hat, zu stärken; vertritt die Ansicht, dass ein wichtiges Ziel des Systems die Erleichterung des Handels und die Stärkung des Verbraucherschutzes ist und drängt deshalb darauf, dass das GHS zeitgleich und kompatibel in der Europäischen Union und den USA eingeführt wird;
  • 25. weist darauf hin, dass personenbezogene Daten zu einem wesentlichen Bestandteil zahlreicher Geschäftstätigkeiten, insbesondere in der elektronischen Telekommunikation, geworden sind; stellt fest, dass der wirtschaftliche Wert von personenbezogenen Daten sowie von Tätigkeiten, bei denen ein Mehrwert erzeugt wird und die auf personenbezogenen Daten basieren, rasch zunimmt; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament die Initiative zu ergreifen und zusammen mit der amerikanischen Federal Trade Commission, transatlantische Datenschutzgrundsätze auszuarbeiten; fordert daher dringend die sofortige Ausarbeitung globaler Datenschutzstandards im Rahmen des TWR, damit ein hohes Schutzniveau personenbezogener Daten und Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleistet sind;

Agrarfragen

  • 26. fordert eine sofortige Lösung für die laufenden Diskussionen über das Verbot der Einfuhr von Geflügel, das zur Abtötung von Krankheitserregern behandelt wurde, aus den USA in die EU; erkennt an, dass hierbei korrekte wissenschaftliche Gutachten unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes und der Verbraucherinformation erforderlich sind; verweist ferner auf die erheblichen Investitionen, die der europäische Geflügelsektor nach den europäischen Rechtsvorschriften vorgenommen hat und die dazu dienen, die Verunreinigung mit Salmonellen durch einen breiten, die gesamte Kette umfassenden Ansatz zu verringern; ist der Auffassung, dass eine mögliche Lösung, wie immer diese aussehen mag, nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen darf
  • 27. vertritt die Auffassung, dass der Beschluss der Gemeinschaft, die Einfuhr von hormonbehandeltem Rindfleisch zu verbieten, durch wissenschaftliche Studien voll und ganz gerechtfertigt war, und fordert die USA auf, ihre Strafmaßnahmen gegen europäischen Waren unverzüglich aufzuheben;
  • 28. unterstreicht die Bedeutung des einheitlichen Genehmigungsverfahrens für alle Nahrungs- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, in Einklang mit dem Vorsorgeprinzip sowie die Bedeutung der Etikettierung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen, damit die Verbraucher in der Lage sind, eine fundierte Auswahl zu treffen;
  • 29. fordert einen Dialog über die jüngsten Veränderungen auf den Agrarmärkten, insbesondere im Hinblick auf Schwankungen der Rohstoffpreise, die Halbzeitüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (EU-Gesundheitscheck) sowie das Agrargesetz der USA (Farm Bill), antizyklische Zahlungen, die zunehmende Bedeutung der Entwicklung des ländlichen Raums und das Cross-Compliance-Instrument;

Zusammenarbeit in der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik

  • 30. fordert eine engere strategische transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik; unterstreicht die Bedeutung des Energieproblems und unterstützt die Diversifizierung der Energieträger und Energieversorgungswege, die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung und sicherer Infrastrukturen und die Förderung marktorientierter Maßnahmen für eine sichere Energieversorgung; verweist darauf, dass zu beiden Seiten des Atlantiks die Diskussionen über die Emissionshandelssysteme zunehmen;
  • 31. betont die Notwendigkeit einer verstärkten ordnungspolitischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA bei Biokraftstoffen und Biomasse, durch die alternative und nachhaltige Kraftstoffquellen für den Verkehrssektor auf einer gemeinsamen Grundlage gefördert werden; unterstützt den TWR dabei, seine Arbeit zur Entwicklung gemeinsamer Biokraftstoffstandards mit Brasilien fortzuführen, mit denen maximale ökologische Nachhaltigkeit gewährleistet ist und die auch der weltweiten Ernährungssicherheit Rechnung tragen;

WTO, Doha-Entwicklungsagenda

  • 32. fordert die Kommission auf, darauf hinzuarbeiten, dass der TWR zu einem positiven Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda beiträgt; betrachtet die Dominanz der Europäischen Union und der USA im Welthandel (derzeit 60% des Gesamtvolumens) als möglichen Trumpf für das globale Handelssystem und seinen gemeinsamen Rahmen;
  • 33. empfiehlt der Kommission, zu bewerten, ob ein bilaterales Verfahren für die Beilegung von Handelskonflikten zu einem Thema von Interesse für den TWR werden könnte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass zwar nur etwa 2% des Handels zwischen der Europäischen Union und den USA von Handelsstreitigkeiten betroffen waren, dass jedoch einige dieser Streitigkeiten höchst brisant und kostspielig waren;
  • 34. empfiehlt der Kommission, innerhalb des TWR darüber zu diskutieren, wie eine bessere Kohärenz zwischen bilateralen Handelsabkommen und den multilateralen Regeln der WTO erzielt werden kann, um ein harmonischeres und einfacheres internationales Handelssystem für alle sicherzustellen; fordert die Kommission auf, darüber zu diskutieren, wie eine bessere Abstimmung zwischen der Europäischen Union und den USA bei der Unterzeichnung bilateraler Abkommen mit Drittländern über Maßnahmen erreicht werden kann, durch die Bedingungen für den Handel wie Handel und Umwelt, Handel und soziale Standards sowie Handel und arbeitsrechtliche Vorschriften festgelegt werden;
  • 35. fordert die Kommission auf, unverzüglich eine umfassende Strategie für nicht handelsbezogene Anliegen Europas bei den Welthandelsgesprächen zu entwickeln, insbesondere in den Fragen Sozial- und Umweltklauseln, Anerkennung und Schutz geografischer Angaben, Tierschutz sowie Tierseuchenlage im Hinblick auf eingeführte pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse, damit ein unlauterer Wettbewerb zu Lasten der europäischen Erzeuger verhindert werden kann;
  • 36. fordert die Kommission auf, zu verlangen, dass der TWR einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums herausgibt in dem auch künftige Schritte angekündigt werden, die zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fälschung und Produktpiraterie ergriffen werden sollen; fordert einen klaren Zeitplan für die Erleichterung der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Patentrechts;
  • 37. fordert den TWR auf, dass er die Erklärung von Doha zum TRIPS-Abkommen zur Vereinfachung des Zugangs zu lebensrettenden Arzneimitteln für diejenigen Länder aktiv unterstützt, die keine Kapazitäten zur Herstellung von Arzneimitteln haben; fordert die Kommission auf, die US-Politik zur Sprache zu bringen, wonach in die mit Entwicklungsländern ausgehandelten bilateralen Abkommen Klauseln aufgenommen werden denen zufolge diese Länder auf die Inanspruchnahme der Bestimmung des Abkommens von Doha zum TRIPS-Abkommen verzichten, die es ihnen gestattet, Generika herzustellen und einzuführen, die erforderlich sind, um gegen große Gesundheitsprobleme (Aids, Tuberkulose usw.) anzugehen;
  • 38. ist der Auffassung, dass - wie immer die Ergebnisse der Doha-Entwicklungsagenda ausfallen mögen - das Konzept des transatlantischen Marktes als Forum der ordnungspolitischen Zusammenarbeit zur schrittweisen Beseitigung von nichttarifären Hindernissen von ausschlaggebender Bedeutung sein könnte, um anhaltende Impulse für die weltweite Handelsintegration zu geben;
  • 39. ist der Überzeugung, dass eine wichtige Aufgabe der europäischen Seite im TWR darin besteht die transatlantischen Partner der Europäischen Union davon zu überzeugen, dass man zu einer weitreichenden, anspruchsvollen und rechtlich verbindlichen Post-Kyoto-Regelung über Treibhausgas-Emissionen bis 2012 gelangen und ein groß angelegtes transatlantisches Projekt für den Investitions- und Technologieaustausch im Bereich sicherer und umweltfreundlicher Energieerzeugung gestalten muss;

Regionale Entwicklung

  • 40. unterstreicht, dass weitere Fortschritte in der transatlantischen Wirtschaftsintegration wahrscheinlich positive Auswirkungen auf eine nachhaltige regionale Entwicklung haben werden, und vertritt die Ansicht, dass diese Fortschritte zu den Bemühungen der Europäischen Union zur Umsetzung der Lissabon-Strategie sowie zu Fortschritten in Richtung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts beitragen; fordert in diesem Zusammenhang die zuständigen EU-Organe auf, dafür zu sorgen, dass diese Fortschritte zu einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung aller Gebiete in der Europäischen Union beitragen, und dem europaweit geltenden Grundsatz des Zugangs aller zu Leistungen der Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen;
  • 41. fordert beide Parteien auf, zu prüfen, ob ein strukturierter regionalpolitischer Dialog aufgenommen werden kann, der eine gute Möglichkeit wäre, neue Wege in der Regionalpolitik zu erkunden, bewährte Praktiken u.a. in den Bereichen Forschung und Entwicklung auszutauschen und nach Wegen zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen wie des Klimawandels und der Energiepreise zu suchen;

Künftige Agenda des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber und strukturelle Verbesserung

  • 42. fordert den Transatlantischen Dialog der Gesetzgeber auf, in die Tagesordnungen seiner bevorstehenden Sitzungen auch Gespräche über die US-amerikanische Regelung über das Scannen von Containern mit Bestimmung USA aufzunehmen, um sicherzustellen dass sich diesbezüglich ein besseres gegenseitiges Verständnis zwischen dem Europäischen Parlament und dem Kongress der Vereinigten Staaten entwickelt unterstreicht ferner die Notwendigkeit, im Rahmen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber Überlegungen über die WTO-Agenda nach Doha, einschließlich einer Reform der WTO, anzustellen und über Menschenrechte und Umwelt- und Sozialrechtsklauseln in bilateralen Handelsabkommen zu diskutieren und unter anderem Lehren aus dem jüngsten bilateralen Abkommen der USA mit Peru zu ziehen das detaillierte und bindende Bestimmungen über arbeitsrechtliche Normen enthält
  • 43. weist darauf hin, dass das Europäische Parlament und der Kongress der Vereinigten Staaten einen wesentlichen Beitrag dazu leisten müssen, diese Dynamik aufrechtzuerhalten und verweist ferner darauf, dass nichttarifäre Hindernisse nur durch die Gesetzgeber beseitigt werden können; schlägt vor, eine gut vorbereitete jährliche Aussprache über die Fortschritte, die in den im TWR erörterten Fragen erzielt wurden, sowie über dessen Struktur abzuhalten;
  • 44. fordert die Führung der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten sowie die Ko-Vorsitzenden des TWR daher auf, dieser großen Bedeutung der Gesetzgeber für den langfristigen Erfolg des Prozesses Rechnung zu tragen, und legt ihnen nahe, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden; erkennt gleichzeitig an, wie wichtig es ist, dass Unternehmen und Verbraucherverbände Überlegungen und Fachwissen in die Arbeit des TWR einfließen lassen; ist jedoch der Ansicht, dass zwischen ihrer beratenden Rolle und der legislativen Rolle des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments unterschieden werden muss;
  • 45. nimmt die Einsetzung einer Beratergruppe zur Kenntnis, die sich aus Vertretern des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber, des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs und des Transatlantischen Verbraucherdialogs zusammensetzt; würdigt den Beitrag der Gesetzgeber und der Verbände zum Erfolg der ersten Sitzung des TWR im November 2007; hofft, dass der Transatlantische Arbeitnehmerdialog und der Transatlantische Umweltdialog künftig einen größeren Stellenwert erhalten; fordert, dass die Vorsitzenden des Arbeitnehmerdialogs und des Umweltdialogs in die Beratergruppe aufgenommen werden;
  • 46. bekräftigt erneut, dass es den Dialog zwischen beiden Parlamenten intensivieren will, und fordert ihre frühzeitige Einbeziehung insbesondere hinsichtlich aller künftigen Regelungen, die von globalen Selbstkontrollgremien entwickelt werden, damit Fragen der politischen Verantwortung frühzeitig behandelt werden können;
  • 47. ist der Auffassung, dass dies nunmehr grundsätzliche Fragen darstellen und dass die Mitglieder der nationalen Parlamente regelmäßig über die Entwicklungen unterrichtet werden sollten; fordert seinen Präsidenten auf, zu gewährleisten, dass ein diesbezüglicher Mechanismus geschaffen wird;
  • 48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sekretariat des TWR, sowie dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
  • 1 ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 670.
  • 2 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 226.
  • 3 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.
  • 4 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0412.
  • 5 ABl. C 2802 E vom 18.11.2006, S. 120.
  • 6 ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 439.
  • 7 ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 344.
  • 8 Verordnung (EG) Nr. 1569/2007 der Kommission vom 21. Dezember 2007 über die Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze gemäß den Richtlinien 2003/71/EG und 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 340 vom 22.12.2007, S. 66).
  • 9 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0527.