Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 117. Sitzung am 30. Juni 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/6364 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 17/6077, 17/6254 - zusammengeführt und mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 22.07.11
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 255/11 (PDF)

In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b wird § 9 Absatz 1a Satz 2 wie folgt gefasst:

"Ferner können Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a regeln