Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3316 - vom 21. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der neunte EU-Jahresbericht 2007 des Rates und der Kommission zur Menschenrechtslage eine allgemeine Übersicht über die Tätigkeiten der Organe der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellt,

B. in der Erwägung, dass diese Entschließung dazu dient, die Tätigkeiten der Kommission, des Rates und des Parlaments im Bereich der Menschenrechte zu prüfen zu bewerten und erforderlichenfalls konstruktive Kritik daran zu üben,

C. in der Erwägung, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz zweifellos direkt auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik umzusetzen,

D. in der Erwägung, dass die Menschenrechte und ihr Schutz abhängig sind von Rechtsstaatlichkeit, demokratischer Staatsführung, dem Prinzip der Gewaltenteilung und politischer Verantwortlichkeit sowie von politischen Rechten, die es ihren Nutznießern ermöglichen können, ihre eigenen Menschenrechtsverteidiger zu sein, und dass sie parallel dazu gefördert werden sollten,

E. in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit der Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte, vor allem der politischen Rechte, bei der Aushandlung und Durchführung bilateraler oder regionaler Handelsabkommen, auch bei denen, die mit wichtigen Handelspartnern abgeschlossen werden, größere Aufmerksamkeit gewidmet wird,

F. in der Erwägung, dass Recht, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Garanten der Grundfreiheiten und Menschenrechte die Grundpfeiler eines dauerhaften Friedens sind, und in der Erwägung, dass ein dauerhafter Friede nicht durch Vereinbarungen erreicht werden kann, die die für systematische Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Verantwortlichen schützen,

G. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte in verschiedenen Regionen der Welt weiterhin gefährdet sind, da die Verletzung der Menschenrechte unausweichlich Hand in Hand mit dem Bemühen derjenigen geht, die die Menschenrechte verletzen, die Auswirkungen jeder Politik zu ihrer Förderung zu schmälern, vor allem in Ländern, in denen die Menschenrechtsverletzungen grundlegend dafür sind, eine undemokratische Regierung an der Macht zu halten,

H. in der Erwägung, dass 82 % der Behinderten in den Entwicklungsländern immer noch unter der Armutsgrenze leben und auch weiterhin unter schwersten Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Verweigerung des Rechts auf Leben und unter einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung leiden, und unter Hinweis darauf, dass die Lage der Kinder mit Behinderungen in dieser Hinsicht besonders besorgniserregend ist,

I. in der Erwägung, dass laut der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) "sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen, eines der Grundrechte jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung (ist)" und in der Erwägung, dass die Gesundheit aller für die Erreichung von Frieden und Sicherheit von grundlegender Bedeutung ist,

Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte ("Mainstreaming")

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen