Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 117. Sitzung am 30. Juni 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie- Drucksache 17/6365 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 17/6072 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 22.07.11 Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

In Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 892) geändert worden ist, wird vor Nummer 2 folgende Nummer 1.10 eingefügt:

1.10 Der Bundesbedarfsplan nach § 12e des Energiewirtschaftsgesetzes."

3. Nach Artikel 6 wird folgender Artikel 7 eingefügt:

"Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen

Die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen vom 25.07.2005 (BGBl. I 2005, 2225), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 03.09.2010 (BGBl. 12010,1261) wird wie folgt geändert:

§ 19 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

4. Der bisherige Artikel 7 wird Artikel 8.