Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) (2007/2265(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3316 - vom 21. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass ein auf Regeln beruhendes und in der WTO verankertes multilaterales Handelssystem nach wie vor Priorität für die Europäische Union haben sollte da ein solches System insofern die besten Aussichten für einen fairen und gerechten internationalen Handel bietet, als damit angemessene Regeln festgelegt werden und ihre Einhaltung sichergestellt wird,

B. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher und ausgewogener Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda Anlass für größte Hoffnungen gibt, dass die Entwicklungsländer bei ihrer Integration in das internationale Handelssystem unterstützt werden,

C. in der Erwägung, dass interregionale Handelsabkommen das multilaterale System ergänzen können, indem sie die Integration fördern und Themen angehen, bei denen eine multilaterale Einigung derzeit schwierig ist,

D. in der Erwägung, dass der ASEAN als Ganzes gesehen der fünftgrößte Handelspartner der Europäischen Union ist und die Europäische Union der zweitgrößte Handelspartner des ASEAN und der größte Investor in diesem Raum ist,

E. in der Erwägung, dass im ASEAN-Raum sehr große Unterschiede bestehen und drei ASEAN-Staaten zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählen, während andere Staaten ein höheres Pro-Kopf-Einkommen haben als viele EU-Mitgliedstaaten,

F. in der Erwägung, dass die ASEAN-Staaten unterschiedliche wirtschaftliche Kennziffern aufweisen und diese Unterschiede beim Abschluss des Freihandelsabkommens EU-ASEAN eine wichtige Rolle spielen werden, G. in der Erwägung, dass Studien gezeigt haben, dass zwar ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem ASEAN (nachstehend "das Abkommen" genannt) für beide Seiten erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen könnte, jedoch möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, um eine gerechte Aufteilung der dabei erzielten Gewinne zu fördern, H. unter Hinweis darauf, dass ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit durchsetzbaren Menschenrechtsklauseln für die Europäische Union eine Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit einem Land ist, I. in der Erwägung, dass durch einen angemessenen gegenseitigen Zugang zu den EU-ASEAN-Märkten, bei dem der unterschiedlichen wirtschaftlichen Stärke der ASEAN-Staaten, insbesondere derjenigen der ärmsten der am wenigsten entwickelten Länder, uneingeschränkt Rechnung getragen wird, der Waren- und Dienstleistungsverkehr gesteigert die Innovation gefördert und das Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten angekurbelt werden, J. in der Erwägung, dass der wirksame Schutz der Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen, gebührend berücksichtigt werden sollte und gleichzeitig der Zugang zu Arzneimitteln und der Technologietransfer, insbesondere im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der Bekämpfung des Klimawandels, gefördert werden sollten,

Sektorbezogene Anliegen

Länderspezifische Anliegen

Nachhaltige Entwicklung

Politische Erwägungen

Die Rolle des Europäischen Parlaments