Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/12404 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) - Drucksache 18/10879 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 09.06.17
Erster Durchgang: Drucksache. 655/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 Nummer 1 wird Nummer 12 wie folgt gefasst:

"12. die Belange des Küsten- oder Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge,

insbesondere die Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden,".

3. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Dem § 16 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

"Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ist nicht auf durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege anzuwenden, die der Kompensation von zu erwartenden Eingriffen durch Maßnahmen des Küsten- oder Hochwasserschutzes dienen und durch Träger von Küsten- oder Hochwasserschutzvorhaben durchgeführt werden oder durchgeführt worden sind." `

4. In Artikel 4 Nummer 2 wird Nummer 10 wie folgt gefasst:

"10. Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen des öffentlichen Küsten- oder Hochwasserschutzes."