Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13527 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes - Drucksachen 17/12619, 17/13037 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drucksache. 112/13 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

"Artikel 1a
Änderung der Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10a wie folgt gefasst:

" § 10a (weggefallen)".

2. § 10a wird aufgehoben

3. § 13 wird wie folgt geändert:

4. In der Anlage 4a werden in der Überschrift die Wörter "und sonstigen Wärmeerzeugersystemen" gestrichen."