Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten KOM (2008) 311 endg.; Ratsdok. 10037/08

847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008

A

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage insgesamt

Vorbemerkung:

Zur Vorlage:

Zu Kapitel I

Zu Kapitel II

Zu Kapitel III

Zu Kapitel IV

Zu Kapitel V

Zu Kapitel VI

Zu Kapitel VII und VIII gemeinsam

Zu Kapitel VII

Zu Artikel 33[32]

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35 [33]

Zu Artikel 36 [34]

Zu Artikel 38 [36]

Zu Artikel 42 [40]

Zu Kapitel VIII

Begründung zu Ziffer 46 (nur gegenüber dem Plenum):

Die Kommission hat am 23. Mai 2008 dem Rat der EU einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten vorgelegt (KOM (2008) 311 endg.).

Diese Bestimmungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die in der Bundesrepublik zu vermarktenden Bauprodukte, deren Marktüberwachung sowie auf die Bauordnungen der Länder. Die Länder sind unmittelbar hinsichtlich der Gesetzgebung, Organisation und Aufgaben von Behörden und Privater betroffen.

Die Beratungen über die Bauprodukteverordnung in einer Ratsarbeitsgruppe beginnen am 13. Juni 2008.



An den Sitzungen der Arbeitsgruppen sollen neben Vertretern des Bundes auch zwei Ländervertreter teilnehmen.

Der Benennungsvorschlag basiert auf einem Antrag Nordrhein-Westfalens, weil der Vorsitz der Bauministerkonferenz derzeit von Nordrhein-Westfalen wahrgenommen wird.

B