Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und zur Aufhebung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung, der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von hochwertigem Rindfleisch und der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Informationskampagnen über die Rindfleischetikettierung

859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009

Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 1 RiFlEtikettV)

In Artikel 1 sind in § 2 Absatz 1 nach den Wörtern "Marktteilnehmer haben" die Wörter "in ihren Betriebsstätten" einzufügen.

Begründung

Es muss gewährleistet sein, dass Marktteilnehmer die erforderlichen Aufzeichnungen in jeder ihrer Betriebsstätten führen und aufbewahren. Bei Betrieben mit unselbstständigen Filialen könnten ansonsten Aufzeichnungen nur im Hauptbetrieb vorliegen, was eine Kontrolle der Richtigkeit der Etikettierung in den Filialen unmöglich machen würde.