Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

C(2018) 5582 final

Europäische Kommission
Brüssel, den 17.8.2018 C(2018) 5582 final

Herrn Michael MÜLLER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Dachverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates) in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten (

COM (2017) 826 final).

Dieser Vorschlag ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, mit dem die Kommission weitere Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgibt. Die Maßnahmen sind in einen Fahrplan zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion bis 2025 eingebettet.

Konkret zielt der Vorschlag der Kommission darauf ab, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, ihre leistungsgebundene Reserve in voller Höhe oder teilweise für die Finanzierung von Strukturreformen aufzuwenden.

Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für Strukturreformen und die Tatsache, dass der Bundesrat den Strukturreformen eine große Bedeutung für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beimisst. Gleichzeitig nimmt die Kommission die Bedenken des Bundesrates bezüglich der für den vorgeschlagenen Mechanismus geplanten Methode der Mittelverwaltung zur Kenntnis. Die Kommission möchte einige Aspekte ihres Vorschlags klarstellen und hofft, auf diese Weise die Bedenken des Bundesrats ausräumen zu können.

Zunächst muss betont werden, dass es sich hierbei um einen freiwilligen Mechanismus handeln würde: Den Mitgliedstaaten würde die Möglichkeit eingeräumt, 1) wie ursprünglich vorgesehen über die Beträge aus der leistungsgebundenen Reserve zu verfügen oder 2) mit der Kommission "Strukturreformzusagen" zu vereinbaren und nach Umsetzung der Reformen die entsprechenden Beträge in Form einer Mittelübertragung zu erhalten. Die Mitgliedstaaten hätten die Möglichkeit frei zu entscheiden. Somit würden ihre Zuweisungen nicht "entzogen", sondern im Einklang mit den von ihnen freiwillig gemachten Zusagen auf andere Weise zu ihrem Nutzen verwendet.

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat völlig darin überein, dass bestimmte Aspekte von Strukturreformen bereits aus den Strukturfonds finanziert werden können. Das wesentliche Ziel der Strukturfonds besteht schon immer darin, Investitionen in Regionen zu finanzieren, die in ihrer Wirtschaft nachhaltige strukturelle Veränderungen bewirken, um ihren Konvergenzprozess voranzubringen. Die Programme der Mitgliedstaaten und Regionen sind bereits stark auf die Mnderspezifischen Empfehlungen abgestimmt. Mit diesem Vorschlag sollen die Möglichkeiten zur Unterstützung wachstumsfördernder Strukturreformen erweitert und vereinfacht werden. Der Vorschlag unterstützt somit das im Vertrag festgelegte kohäsionspolitische Ziel, "die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern". Er sieht dabei ein alternatives Vorgehen vor. Darüber hinaus stellt er einen starken positiven Anreiz dar.

Es liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, im Einklang mit ihrem jeweiligen institutionellen Rahmen und ihren Verwaltungsstrukturen zu entscheiden, welche Reformen sie vorschlagen und welche konkreten Maßnahmen sie umsetzen wollen. Der Vorschlag richtet sich zwar an die Mitgliedstaaten, da diese für Partnerschaftsvereinbarungen und Programme zuständig sind, jedoch bedeutet dies nicht, dass Zentralregierungen diese Entscheidungen allein treffen können. Wie bei allen Programmen und Partnerschaftsvereinbarungen müssten die einschlägigen Interessenträger einbezogen werden, und die Programmänderung müsste vom zuständigen Begleitausschuss genehmigt werden.

Die Kommission möchte zudem anmerken, dass die Entscheidung für eine direkte Mittelverwaltung bewusst getroffen wurde, um in dieser Testphase einen direkten. flexiblen und einfachen Umsetzungsprozess zu gewährleisten.

Die vorstehenden Erläuterungen stützen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, der derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Erörterung vorliegt.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Tibor Navracsics
Mitglied der Kommission

1) Siehe Drucksache 749/17(B) HTML PDF