Empfehlungen der Ausschüsse
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - (Anlage D 14 AufenthV), Nummer 3 - neu - (Anlage D 14a AufenthV)

Artikel 1 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I, S. 2945), die zuletzt durch [...] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Anlage B (zu § 19) wird wie folgt geändert:

2. In Anlage D 14 werden nach dem Muster für das Klebeetikett für die Erlaubnis zum "Daueraufenthalt-EG" folgende Muster für Klebeetiketten eingefügt:




3. Der Anlage D 14a werden folgende Muster für Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes angefügt:

- Vorderseite -

- Rückseite -

- Vorderseite -

- Rückseite -

Begründung:

Das Muster der "Blauen Karte EU", welche mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) eingeführt wurde, ist bislang nicht in Anlage D 14 zur Aufenthaltsverordnung abgebildet.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1106), welches am 1. August 2017 in Kraft treten wird, werden die neuen Aufenthaltstitel ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte neu eingeführt. Auch deren Muster sind in den Anlagen D 14 und D 14a zur Aufenthaltsverordnung abzubilden.