Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 (2007/2004(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. April 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass von den Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie entsprechend den für die einheitliche Währung geltenden Regeln ihre Haushaltsdefizite unter 3 % des BIP halten, und dass regelmäßig gegen diese Regel verstoßen worden ist; des Weiteren in der Erwägung, dass ein über 3% hinausgehendes Haushaltsdefizit dann günstiger beurteilt werden kann, wenn es mit einem hohen Wachstum und einer rückläufigen Schuldenquote (ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus Privatisierungen) einhergeht, so dass auch das jährliche Defizit mittelfristig auf unter 3% gesenkt werden kann;

B. unter Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten in der unlängst von der OECD herausgegebenen Defizitwarnung aufgefordert werden, sich auf Reformen zur Konsolidierung ihres wirtschaftlichen Fortschritts zu konzentrieren, indem sie den wirtschaftlichen Wiederaufschwung zur Senkung ihrer Haushaltsdefizite nutzen und die Arbeitsmärkte wettbewerbsfähiger machen,

C. in der Erwägung, dass die durchschnittliche Schuldenquote für den Euroraum im Jahre 2005 bei 70,6 % und im Jahre 2006 bei etwa 69,4 % lag und dass für 2007 ein Rückgang auf 68 % prognostiziert wird; unter Hinweis darauf, dass der Unterschied zwischen der niedrigsten und der höchsten Schuldenquote sowohl 2005 als auch 2006 über 100 Prozentpunkte des BIP ausmachte und derselbe Abstand voraussichtlich 2007 bestehen bleiben wird; in der Erwägung, dass diese Zahlen nach wie vor deutlich über dem Referenzwert von 60 % für das Verhältnis der Verschuldung zum BIP, einem der beiden Säulen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP), liegen,

D. unter Hinweis darauf, dass das durchschnittliche Defizit für den Euroraum im Jahre 2005 -2,6 % des BIP und etwa -2,0 % im Jahre 2006 betrug und für 2007 ein Rückgang auf -1,5 % prognostiziert wird; unter Hinweis darauf, dass der Abstand bei der Defizitquote in den Jahren 2005 und 2006 nahe bei 9 Prozentpunkten lag und im Jahre 2007 mit einem Rückgang auf etwa 7 Prozentpunkte gerechnet wird,

E. unter Hinweis darauf, dass die durchschnittliche Wachstumsrate des BIP für den Euroraum im Jahre 2005 1,4 % und im Jahre 2006 etwa 2,6 % betrug und für 2007 mit einem Wert von 2,1 % gerechnet wird; unter Hinweis darauf, dass der Abstand bei der Wachstumsrate 2005 und 2006 etwa 5 Prozentpunkte betrug und für 2007 ein stagnierender Wert von etwa 5 Prozentpunkten prognostiziert wird; in der Erwägung, dass diese Wachstumsraten deutlich niedriger als in anderen Regionen der Welt sind,

F. unter Hinweis darauf, dass die Arbeitslosenrate im Euroraum im Jahre 2005 bei 8,6 % lag (12 600 000) und im Jahre 2006 auf 8,1 % (11 900 000) zurückging; unter Hinweis darauf, dass mit einem Rückgang der Arbeitslosenrate auf 7,7 % (11 500 000) im Jahre 2007 gerechnet wird und dass der prognostizierte Rückgang ein Beleg dafür ist, dass ein Defizitabbau die Wirtschaftstätigkeit fördert und die Arbeitslosigkeit verringert,

G. unter Hinweis darauf, dass bei den alterungsbedingten Ausgaben ein Anstieg um 4 % des BIP bis zum Jahre 2050 prognostiziert wird; unter Hinweis darauf, dass infolgedessen in einer Reihe von Mitgliedstaaten die alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben um 5 % auf 13 % des BIP ansteigen werden, was erheblichen Druck auf die Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen ausüben wird, während mit einem Rückgang des Wachstums von 2,4 % im Zeitraum 2004 - 2010 auf 1,9 % im Zeitraum 2011 - 2030 und einem weiteren Rückgang auf lediglich 1,2 % im Zeitraum 2031 - 2050 gerechnet wird; unter Hinweis darauf, dass ein Wachstumsrückgang und steigende alterungsbedingte Ausgaben das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der europäischen Bürger und den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaften gefährden und die europäischen Organe und die gemeinsamen Politiken einem Auflösungsdruck aussetzen könnten,

H. in der Erwägung, dass die Kommission und die EZB alle zwei Jahre überprüfen, ob die "Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt", die Maastricht-Kriterien für die Einführung des Euro erfüllen,

Erfahrungen mit dem überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt

Künftige Herausforderungen