Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zum Kunststudium in der Europäischen Union (2008/2226(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union getreu ihrem Motto "Einheit in Vielfalt" ihre gemeinsame Geschichte anerkennen sollte und dies auf der Grundlage der europäischen Geschichte der Kunst wegen ihres zutiefst universellen Charakters erfolgen kann,

B. in der Erwägung, dass die Schule wieder zum zentralen Ort der Demokratisierung des Zugangs zur Kultur werden sollte,

C. in der Erwägung, dass die Kunst- und Kulturerziehung, in deren Rahmen auch die Fähigkeit gefördert wird, die Sprache der Bilder zu verstehen, ein wesentliches Element der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten darstellt,

D. in der Erwägung, dass die Kunst- und Kulturerziehung ein wesentlicher Bestandteil der Kinder- und Jugendbildung ist, da sie zur Ausbildung eines freien Willens, der Sensibilität und der Öffnung gegenüber anderen beiträgt; in der Erwägung, dass sie von entscheidender Bedeutung für die Chancengleichheit ist und die Voraussetzung für eine echte Demokratisierung des Zugangs zur Kultur darstellt,

E. in der Erwägung, dass es gilt, die künstlerische Sensibilität auf allen Ebenen und in allen Altersstufen zu fördern, die Bedeutung der künstlerischen Tätigkeit von Künstlerkollektiven und Amateuren anzuerkennen und den Zugang zur Kunsterziehung zu fördern, um die Herausforderung der Demokratisierung des Zugangs zur Kultur zu bewältigen,

F. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten aufgrund wirtschaftlicher Zwänge der Kunst in der allgemeinen Bildungspolitik leider viel zu häufig eine nachrangige Stellung einräumen,

G. in der Erwägung, dass die Kunsterziehung die Basis für die Berufsausbildung im Kunstsektor legt und die Kreativität sowie die körperliche und geistige Entwicklung auf diesem Gebiet fördert, wobei sie engere und fruchtbarere Beziehungen zwischen Bildung, Kultur und Kunst begünstigt,

H. in der Erwägung, dass Schulen und Bildungseinrichtungen für Kunst und Design zur Entwicklung von Weltanschauungen sowie zur Herausbildung neuer künstlerischer Stile und Bewegungen beitragen und den Zugang zu anderen kulturellen Welten fördern, wodurch das Image der Europäischen Union in der Welt verbessert wird,

I. in der Erwägung, dass der Erfolg der im künstlerischen und kreativen Bereich Tätigen in sehr hohem Maße von ihrer Ausbildung abhängt,

J. in der Erwägung, dass ein auf einen Beruf vorbereitendes Kunststudium den Lernenden neben Talent auch eine solide kulturelle Basis abverlangt, die sich nur durch eine multidisziplinäre und systematische Ausbildung erwerben lässt und die die Chancen auf eine Beschäftigung im Kunstsektor insofern erhöht, als sie Allgemeinbildung, Forschungsmethodik, unternehmerische Fähigkeiten und Wirtschaftskenntnisse sowie Kompetenzen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen, die in der zeitgenössischen Kunst eine Rolle spielen, vermittelt,

K. in der Erwägung, dass das wirtschaftliche und das beschäftigungspolitische Potential der kreativ, kulturell und künstlerisch tätigen Unternehmen und Branchen in der Europäischen Union einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Kunstsektors ausüben,

L. in der Erwägung, dass die technologische Revolution zu einer Zunahme des Wettbewerbs in und zwischen den Ländern geführt und dafür gesorgt hat, dass intellektuelle Fähigkeiten und Kreativität einen herausragenden Platz im Rahmen der Lissabon-Strategie einnehmen,

M. in der Erwägung, dass der rasche und stetige Wandel, der sich in unserer Gesellschaft vollzieht, ein höheres Maß an Anpassungsfähigkeit, Flexibilität, Kreativität, Innovation und Kommunikation der Menschen bei ihrer Arbeit erfordert und dass diese Eigenschaften durch die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß den Zielen des weiter oben genannten Programms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"gefördert werden müssen,

N. in der Erwägung, dass die Existenz ganz unterschiedlicher Modelle der Kunsterziehung in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden muss,

O. in der Erwägung, dass berücksichtigt werden muss, dass die Vermittlung von Kultur und kultureller Vielfalt infolge der Globalisierung, der größeren Mobilität der Bürger und der sukzessiven Erweiterung der Europäischen Union ein bedeutender Faktor zur Wahrung der Identität und zur Förderung eines die Kulturen und Religionen übergreifenden Verständnisses ist und dass die Ziele des Europäischen Jahrs des interkulturellen Dialogs bezüglich der Sensibilisierung für bzw. Förderung von Kultur über 2008 hinaus fortbestehen müssen,