Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (2008/2130(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass städtische Belange zwar in die Zuständigkeit nationaler, regionaler und lokaler Gebietskörperschaften fallen, städtische Gebiete aber auch eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Umsetzung der Strategien von Lissabon und Göteborg spielen und deshalb als wichtige Priorität für die Kohäsionspolitik angesehen werden, für die die EU-Institutionen verantwortlich sind,

B. in der Erwägung, dass die in der Leipzig Charta genannten Ziele der Europäischen Union darin bestehen, die Nutzung eines integrierten Ansatzes bei der Umsetzung der Stadtentwicklungspolitik zu gewährleisten, um qualitätsvolle städtische Räume herzustellen, die Verkehrs- und Energienetze, die kommunalen Dienstleistungen und die Informationsnetze zu modernisieren und lebenslanges Lernen, Bildung und Innovation insbesondere in benachteiligten Innenstädten und Gebieten zu fördern,

C. in der Erwägung, dass sowohl das Verfahren für die Erstellung einer flexiblen, anpassbaren und dynamischen Checkliste für die Anwendung der Leipzig Charta als grundlegende Voraussetzung für die Deckung des außerordentlich vielfältigen Bedarfs in den verschiedenen europäischen Städten, die der französische Ratsvorsitz bereits auf den Weg gebracht hat, als auch die weitere Ausarbeitung von integrierten Stadtentwicklungsplänen für jeden Mitgliedstaat wichtige Ergänzungen sowohl zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Situationen als auch zur Ergreifung von Initiativen mit klaren Zielen darstellen können,

D. in der Erwägung, dass zwischen Städten und städtischen Gebieten unterschieden werden muss,

E. in der Erwägung, dass zwar 80 % der 492 Millionen Unionsbürger in Städten leben, dass jedoch - da die Europäische Union eine polyzentrische Entwicklung aufweist - einige wesentliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, was die Verteilung der Bevölkerung auf städtische, vorstädtische und ländliche Gebiete anbelangt und dass es Probleme mit der eher dürftigen Vertretung der Interessen und Bedürfnisse der städtischen Bevölkerung im Hinblick auf die operationellen Programme der Strukturfonds gibt,

F. in der Erwägung, dass auf die städtischen Gebiete 70 bis 80 % des in der Europäischen Union erzeugten BIP entfallen und Städte als Innovationszentren und Motor der regionalen, nationalen und unionsweiten Entwicklung gelten,

G. in der Erwägung, dass Städte auch für über 75 % des weltweiten Energieverbrauchs verantwortlich sind und 80 % der Treibhausgase aufgrund von Energieerzeugung, Verkehr, Industrie und Heizung produzieren,

H. in der Erwägung, dass die Tendenz der Urbanisierung mit Binnenmigration in Hauptstädte und andere Großstädte verbunden ist, und in der Erwägung, dass der daraus resultierende Bevölkerungszuwachs eine enorme Belastung für die wachsenden Städte bedeutet, die einem zunehmenden Bedarf in Sachen Abfallbewirtschaftung, Wohnraum, Bildung und Beschäftigung gerecht werden müssen, sowie in der Erwägung, dass die ständig zunehmende Tendenz der Urbanisierung eine enorme Herausforderung für die ländlichen Gebiete darstellt, die einen Verlust an Humankapital, Arbeitskräften, Verbrauchern sowie Schülern und Studenten bewältigen müssen,

I. in der Erwägung, dass die jüngste beispiellose Erweiterung der Europäischen Union einen außergewöhnlichen Anstieg der regionalen Disparitäten bewirkt hat und die Zahl der von Verödung betroffenen Städte deutlich gestiegen ist,

J. in der Erwägung, dass städtische Gebiete in der Europäischen Union trotz unterschiedlicher politischer, institutioneller und verfassungsrechtlicher Bestimmungen in den Mitgliedstaaten vor gemeinsamen Herausforderungen und Möglichkeiten zu deren Bewältigung stehen, was einerseits den Bedarf an detaillierten statistischen Daten und andererseits die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Praktiken unterstreicht, damit die europäischen Städte im internationalen Wettbewerb bestehen können,

K. in der Erwägung, dass sich die Raumentwicklung in der Europäischen Union auseinandersetzen muss mit wirtschaftlicher Umstrukturierung, hoher Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt, fehlender Zugänglichkeit von Verkehrsmitteln und Verkehrsüberlastung, einem durch die Zersiedelung verschärften Mangel an Nutzflächen, Bevölkerungsrückgang und -alterung, Entvölkerung der ländlichen Gebiete und der kleinen Städte zu Gunsten der großen Ballungsgebiete, sozialer Ausgrenzung, hohen und steigenden Verbrechensraten, der Gettoisierung bestimmter Stadtteile, niedrigen Haushaltseinkommen, der Verschlechterung der Lebensqualität in benachteiligten Gebieten, zu wenig Parkanlagen und Erholungsgebieten, Umweltverschmutzung, Fragen der Wasserversorgung und der Entsorgung von Abfall und Rückständen sowie der notwendigen Sicherstellung der Energieversorgung und der effizienten Nutzung von Energie,

L. in der Erwägung, dass eine koordinierte Governance unter Nutzung moderner elektronischer Technologien und insbesondere E-Governance mit allen relevanten Akteuren bestehende Probleme deutlich mildern und dazu führen könnte, dass die Verstädterung umfassend im Wege der Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung vorstädtischer Gebiete an der Grenze zum ländlichen Raum und im Einklang mit modernen Stadtplanungskonzepten wie intelligentes Wachstum, neue Raumplanung und intelligenter Urbanismus bewältigt wird,

M. in der Erwägung, dass sich Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung besonders für die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen eignen, vor allem im Dienstleistungssektor, und die Kohäsionspolitik zunehmend auf die Förderung des Wettbewerbsvorteils von Städten ausgerichtet ist,

N. in der Erwägung, dass KMU, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, sowie Handwerk und Handel von ausschlaggebender Bedeutung dafür sind, dass die Stadtzentren lebendig bleiben und dass ein ausgewogenes Verhältnis in den Wohnvierteln erhalten bleibt, und dass die Städtepolitik im Bereich des Verkehrs, der Unternehmenstätigkeit, des Handels, der Grundstückspolitik sowie des Anstiegs der Wohnraumpreise oder im Gegensatz dazu das Fehlen einer ausgewogenen Politik in diesen Fragen in vielen Fällen dazu geführt hat, dass wirtschaftliche Aktivitäten verschwunden sind und Dienstleistungstätigkeiten zurückgegangen sind,

O. in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten noch gestärkt werden muss, da die städtischen Gebiete einen wichtigen Stellenwert für die harmonische und integrierte Entwicklung ihrer Randgebiete haben, damit der territoriale Zusammenhalt und die ausgewogene regionale Entwicklung verwirklicht werden können,