Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM (2012) 392 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 026/08 (PDF) = AE-Nr. 080003,
Drucksache 616/10 (PDF) = AE-Nr. 100788,
Drucksache 807/11 (PDF) = AE-Nr. 111037 und AE-Nr. 120052

Europäische Kommission
Brüssel, den 17.7.2012
COM (2012) 392 final

{SWD(2012) 211 final}
{SWD(2012) 212 final}

1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund

Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Wissen ist die Währung der neuen Wirtschaft. Weltweit führende Forschungs- und Innovationskapazitäten, die auf einer soliden öffentlichen Wissenschaftsgrundlage aufbauen, sind daher für eine dauerhafte wirtschaftliche Erholung und die Sicherung der Stellung Europas in der neu entstehenden globalen Ordnung von entscheidender Bedeutung.

Der Zustrom ausländischer Direktinvestitionen in FuE hält an, was der insgesamt rückläufigen Tendenz bei den ausländischen Direktinvestitionen entgegenläuft1. Doch Indikatoren für wissenschaftliche Qualität, Exzellenz und Wirkung weisen auf eine schwächer werdende Stellung der EU in der Welt und auf eine anhaltende Abwanderung wissenschaftlicher Talente hin.

Die Kommission hat eine Aufstockung des FuE-Haushalts der EU auf 80 Mrd. EUR für "Horizont 2020" vorgeschlagen, und die Mitgliedstaaten selbst haben sich auf das EU-Ziel festgelegt, 2020 durchschnittlich 3 % des EU-BIP in die Forschung zu investieren. Damit diese Investition maximalen Ertrag bringt, muss Europa jedoch die Effizienz, Wirksamkeit und Exzellenz seines öffentlichen Forschungssystems erhöhen.

Deshalb bildet der Europäische Forschungsraum (EFR) das Herzstück der Strategie Europa 2020 und ihrer Leitinitiative "Innovationsunion" (IU)2. Aus diesem Grund hat der Europäische Rat zur Vollendung des Europäischen Forschungsraums bis 2014 aufgerufen3. Mit der Innovationsunion soll dafür gesorgt werden, dass neue wissensintensive Produkte und Dienstleistungen nachhaltig zu Wachstum und Beschäftigung beitragen, doch ist für die Verwirklichung dieses Ziels eine Wissenschaftsgrundlage von Weltklasse entscheidend.

Zentrales Ziel des EFR ist es, sowohl die Abwanderung von Wissenschaftlern, vor allem aus schwächeren Regionen, als auch die großen regionalen Diskrepanzen bei den Forschungs- und Innovationsleistungen einzudämmen und stattdessen Spitzenleistungen in der gesamten Union durch intelligente Spezialisierung zu erreichen.

Wie bereits im Vorschlag der Kommission für "Horizont 2020" erläutert, muss all dies mithilfe von Regeln und Verfahren verwirklicht werden, die aus Sicht der Nutzer so einfach wie möglich gehalten werden.

Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme

Der EFR stützt sich auf 27 nationale Forschungssysteme der Mitgliedstaaten, die aus nationalen Steuereinnahmen finanziert werden. Diese Systeme werden soweit voneinander getrennt bleiben, wie dies der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten nutzt. Dadurch wird Europa die Möglichkeit gegeben, das Kapital, das in seiner wissenschaftlichen, kulturellen und geografischen Vielfalt liegt, optimal auszuschöpfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten und Regionen ihre eigenen Forschungssysteme auf der Grundlage der eigenen Stärken und im Einklang mit intelligenter Spezialisierung aufbauen. Um allerdings einen global wettbewerbsfähigen EFR zu verwirklichen, durch den Europa eine führende Rolle bei der Bewältigung großer Herausforderungen übernehmen kann und an dem alle Mitgliedstaaten mitwirken, müssen die nationalen Systeme untereinander und gegenüber der ganzen Welt offener, stärker verknüpft und interoperabel sein.

Dadurch werden gleichzeitig mehr Wettbewerb und mehr Zusammenarbeit möglich sein. Wettbewerb führt dazu, dass die besten Forscherinnen und Forscher und Forschungsteams Finanzmittel erhalten, während die Zusammenarbeit bewirkt, dass die klügsten Köpfe zusammenarbeiten, um Durchbrüche bei der Bewältigung großer Herausforderungen (Alterung der Bevölkerung, Energieversorgungssicherheit, Mobilität, Schädigung der Umwelt usw.) voranzubringen, und dass unnötige Überschneidungen nationaler Forschungs- und Infrastrukturinvestitionen vermieden werden.

Mit Blick auf offene Innovation und den zunehmenden Verbundcharakter der Wissenschaft beinhaltet der EFR auch die Verwirklichung der "fünften Grundfreiheit"4 - der Freizügigkeit von Forscherinnen und Forschern und des freien Verkehrs von Wissen, auch über digitale Medien 5. Die folgende Definition des EFR stützt sich auf den Lissabon-Vertrag6 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates: ein gegenüber der Welt offener, auf den Binnenmarkt gestützter vereinter Forschungsraum, in dem Freizügigkeit für Forscherinnen und Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologiefrei ausgetauscht werden und durch den die Union und ihre Mitgliedstaaten ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen, ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Fähigkeit zur gemeinsamen Bewältigung großer Herausforderungen stärken.

Die Schwerpunktbereiche des EFR

Ausgehend von einer Analyse der Stärken und Schwächen der Forschungssysteme Europas7 und mit Blick auf das generelle Ziel, bis 2014 Leistung und Effektivität der Forschung Europas dauerhaft und entscheidend anzuheben, zeichnen sich folgende Schwerpunktbereiche des EFR ab:

Die Vollendung des EFR wird zu einer Steigerung der Effizienz, der Qualität und der Wirkung der Forschung beitragen sowie neue Chancen für alle Mitgliedstaaten eröffnen. Für weniger erfolgreiche Mitgliedstaaten bietet sich hier die Gelegenheit, Verantwortung dafür zu übernehmen, dass ihre Forschungssysteme reformiert werden, ein Prozess der intelligenten Spezialisierung in Gang gesetzt und zur Überwindung der Innovationskluft beigetragen wird. "Horizont 2020" und die Strukturfonds werden dafür Unterstützung bieten.

Die auswärtige Dimension ist ein wichtiger, elementarer Bestandteil des EFR, der sich quer durch die verschiedenen Bereiche zieht. Sie wird im weiteren Verlauf des Jahres 2012 eines der Themen einer separaten Mitteilung über ein strategisches Konzept zur Verstärkung und gezielteren Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation sein.

Aktueller Stand

Der EFR fängt nicht bei Null an. Seit dem Jahr 2000 haben die EU, die Mitgliedstaaten, sonstige beteiligte Länder und Akteure nennenswerte Fortschritte gemacht.

Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR

Die aufeinanderfolgenden Rahmenprogramme haben durch direkte8 und indirekte Maßnahmen zum EFR beigetragen; dazu kommen wichtige Initiativen der Kommission:

Von den Mitgliedstaaten angeführte Initiativen:

Die Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts helfen dabei, paneuropäische Forschungs-, Innovations- und Ausbildungspartnerschaften aufzubauen, die Teil von "Horizont 2020" werden sollen.

Allerdings sind die Fortschritte bislang sehr ungleich gewesen, was die einzelnen EFR-Dimensionen und die Mitgliedstaaten angeht. Während die Forschungsinfrastrukturen beispielsweise davon profitiert haben, dass eine Kombination aus strategischem Gremium, einem Fahrplan und einer Verordnung zur Verfügung stehen, geht die Verwirklichung des Instruments der gemeinsamen Planung nur schleppend voran, und es wurde noch nicht das optimale Maß an Wettbewerb erreicht. Ebenso sind die Unterschiede zwischen fortgeschritteneren Mitgliedstaaten und solchen mit Aufholbedarf besonders auffällig, wenn es um die Methoden der Wissensverbreitung und die Bedingungen und Aussichten von wissenschaftlichen Laufbahnen geht.

2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln

Angesichts der zeitlichen Beschränkungen ist das effektivste und pragmatischste Konzept, um den Termin 2014 einzuhalten, eine verstärkte - gegenüber heute intensivere, breitere und effizientere - EFR-Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Organisationen der Forschungsakteure 20. Dies beinhaltet die Ergänzung der primären EFR-Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission durch die systematische Einbeziehung von Organisationen wie "Science Europe" (die Einrichtungen, die Forschung finanzieren, und solche, die sie durchführen, zusammenbringt), wenn dies sinnvoll ist.

Die explizite Rolle der Organisationen der Forschungsakteure ist neu und wichtig. Sie steht in Einklang mit deren Wünschen, den Reaktionen auf die öffentliche Konsultation zum EFR und wiederholten Aufforderungen des Rates21. Sie baut auf vorangegangen Initiativen der Interessengruppen wie dem EFR-Fahrplan der Europäischen Wissenschaftsstiftung (European Science Foundation - ESF)/des Europäischen Verbands der Leiterinnen und Leiter der Forschungsförderorganisationen und Forschungseinrichtungen (European Association of the Heads of Research Funding and Research Performing Organisations - EUROHORCs) 22 und einer Reihe informeller trilateraler Symposien 23 auf, an denen hochrangige Vertreter der Mitgliedstaaten, Forschungsförderorganisationen und die Kommission teilgenommen haben und die zunächst von EUROHORCs und anschließend von "Science Europe" veranstaltet wurden.

Im Vordergrund des Konzepts stehen zentrale Schwerpunktbereiche; es stützt sich auf Verantwortlichkeit, ist handlungsorientiert und legt allen Beteiligten die Verpflichtung auf, konkrete Verbesserungen des EU-Forschungssystems in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen auf den Weg zu bringen.

Die bis 2014 für jeden Schwerpunktbereich durchzuführenden Reformen und Maßnahmen werden im Folgenden aufgeführt:

2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme

Ein offener Wettbewerb auf nationaler Ebene ist entscheidend, um aus den öffentlichen Mitteln, die in die Forschung investiert werden, den größtmöglichen Ertrag zu erhalten.

Zu den besten Methoden, die alle Mitgliedstaaten anwenden sollten, gehört Folgendes:

Während die Gewichtung dieser beiden Konzepte unterschiedlich sein kann, sollten sie in allen Mitgliedstaaten das Kernstück von Entscheidungen im Bereich der Forschungsförderung bilden, um Diskrepanzen hinsichtlich des Leistungsniveaus innerhalb der EU zu überwinden.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht,

Die Kommission wird

2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

Gemeinsame Bewältigung großer Herausforderungen

Die EU muss rasch und kohärent handeln, um das Maß an Aufwand und Wirkung zu erreichen, das für die Bewältigung großer Herausforderungen mit den begrenzten verfügbaren öffentlichen Forschungsmitteln erforderlich ist. Die im Rahmen der Initiativen zur gemeinsamen Planung entwickelten strategischen Forschungspläne zeugen vom Engagement der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der großen Herausforderungen, wie es in der LundErklärung25 und vom Rat 26 gefordert wurde. Die gemeinsame Programmplanung bietet zudem das Potenzial für eine bessere Verankerung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.

Doch die Umsetzung lässt bislang zu wünschen übrig. Der entscheidende Punkt ist, länderübergreifende Forschung und Innovation durch Ausschöpfung von Synergien zwischen nationalen und internationalen Programmen zu ermöglichen, indem verschiedene Quellen nationaler und sonstiger Finanzmittel auf EU-Ebene strategisch aufeinander abgestimmt werden, anstatt eine grenzüberschreitende Finanzierung als solche zu fördern. Das Maß der Abstimmung ist gegenwärtig zu niedrig, um sich spürbar auf große und komplexe Herausforderungen auszuwirken 27. Dies ist zum Teil auf Unterschiede zwischen nationalen Regeln und Auswahlverfahren zurückzuführen, ist aber auch eine Frage des politischen Willens.

Es müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle Mitgliedstaaten von einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und einem länderübergreifenden Wettbewerb profitieren können; dazu ist Folgendes nötig:

Wenn es sich anbietet und sinnvoll erscheint, sollten gemeinsame Forschungspläne in Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern umgesetzt werden.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht,

Die Organisationen der Forschungsakteure werden ersucht,

Die Kommission wird

Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung

Spitzenforschung hängt von Anlagen von Weltklasse und Forschungsinfrastrukturen (RI), einschließlich IKT-gestützten e-Infrastrukturen (eRI) ab. Solche Forschungsinfrastrukturen sind für Talente attraktiv, kurbeln Innovationen an und eröffnen unternehmerische Möglichkeiten. eRI insbesondere ermöglichen die zunehmend wichtige datenintensive

Verbundforschung geographisch verteilter Teams - die e-Wissenschaft. Die Herausforderungen liegen darin, die Einhaltung der nationalen Verpflichtungen zur Verwirklichung des ESFRI-Fahrplans zu gewährleisten, einen optimalen Gegenwert für Investitionen auf allen Ebenen zu erlangen, der Errichtung und dem Betrieb entgegenstehende Hindernisse zu überwinden und für den offenen Zugang der Forscherinnen und Forscher zu den Forschungsinfrastrukturen in ganz Europa zu sorgen. Die Innovationsunion enthält die Verpflichtung, bis 2015 die Errichtung von 60 % der im ESFRI-Fahrplan genannten vorrangigen Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse zu vollenden bzw. einzuleiten. Dies setzt Investitionen voraus, die über die Möglichkeiten einzelner Länder hinausgehen. Daher ist die Bündelung regionaler und nationaler Fördermittel und der Mittel der Europäischen Union notwendig, insbesondere für ERIC RI, einschließlich verteilter Anlagen, die die Mitwirkung möglichst vieler Länder mit nationaler und regionaler Kapazität von Weltklasse verlangen.

Viele neue europäische Forschungsinfrastrukturen profitieren von internationalen Partnern oder sind europäische Zweigstellen weltweiter Netze. Bei globalen Projekten sind Kosteneindämmung und -management von entscheidender Bedeutung. Die Gruppe der 20 wichtigsten Volkswirtschaften (G20) behandelt diese Fragen mit aktiver Mitwirkung der Kommission.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht,

Die Kommission wird

2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

Die Mobilität der Forscherinnen und Forscher 30 trägt zur Exzellenz bei, doch stehen mehrere Hindernisse einem echten europäischen Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher entgegen 31. Eines der Haupthindernisse ist der Mangel an transparenten, offenen und leistungsbezogenen Einstellungsverfahren32, wodurch Forscherlaufbahnen weniger attraktiv sind und die Mobilität, die Gleichstellung der Geschlechter und das Leistungsvermögen der Forschung behindert werden.

Wenn Nicht-Staatsangehörige/Nichtansässige Zugang zu staatlichen Stipendien erhielten und diese über Staatsgrenzen hinweg übertragbar wären, wäre Mobilität einfacher33. In manchen Fällen ist dies wegen rechtlicher und administrativer Hindernisse nicht möglich. Initiativen wie "Money Follows Researcher"34 zeigen, dass solche Hindernisse beseitigt werden können und wie die Mitgliedstaaten und Forschungseinrichtungen den Zugang zu staatlichen Stipendien und deren Übertragbarkeit unter Wahrung der Interessen aller Seiten organisieren können.

Zu weiteren Hindernissen gehören Strategien auf dem Gebiet der Humanressourcen, die zu schlechten Laufbahnaussichten für Nachwuchsforscherinnen und -forscher, ungeeigneten Vorgehensweisen auf dem Gebiet der Geschlechtergleichstellung, Hemmnissen im Bereich der sozialen Sicherheit und einer unzureichenden Mobilität zwischen Hochschulen und Unternehmen führen. Schließlich bringt nur einer von sechs Forschenden im Hochschulbereich Erfahrungen aus dem Privatsektor mit 35. Außerdem gibt es weiterhin Schwierigkeiten bei der gerechten Anerkennung akademischer Abschlüsse.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht,

Die Organisationen der Forschungsakteure werden ersucht,

2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

Trotz Strategien auf einzelstaatlicher und EU-Ebene leidet die europäische Forschung nach wie vor daran, dass die Kompetenz hoch qualifizierter Forscherinnen ineffizient genutzt wird oder in beträchtlichem Ausmaß ganz verloren geht. Die Zahl der Forscherinnen wächst jährlich nur um die Hälfte der Anzahl der promovierten Wissenschaftlerinnen, und zu wenige Frauen bekleiden Führungspositionen oder sind an Entscheidungsprozessen beteiligt. 2005 gab der Rat das Ziel vor, dass 25 % der Führungspositionen in der öffentlich finanzierten Forschung mit Frauen besetzt sein sollten, doch 2009 waren nur 13 % der Leiterinnen und Leiter von Hochschuleinrichtungen Frauen 45. Die Einbeziehung der Geschlechterdimension in die Gestaltung, Bewertung und Durchführung der Forschung ist noch zu begrenzt.

Die Herausforderung liegt darin, bei all diesen Punkten Verbesserungen zu erreichen, damit die Qualität und die Relevanz der Forschung steigt. Die Kommission hat sich bereits verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das unterrepräsentierte Geschlecht mit 40 % in all ihren Expertengruppen, Gremien und Ausschüssen vertreten ist, und wird diesen Grundsatz insbesondere im Rahmen von "Horizont 2020" anwenden.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht,

Die Organisationen der Forschungsakteure werden ersucht,

Die Kommission wird

2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

Forschung und Innovation profitieren davon, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bestehende wissenschaftliche Kenntnisse abfragen, austauschen und nutzen und gleichzeitig die Möglichkeit besteht, rechtzeitig Erwartungen oder Bedenken hinsichtlich solcher Tätigkeiten zum Ausdruck zu bringen. Eine zentrale Herausforderung liegt in der Verwirklichung des "offenen Zugangs" - d.h. des freien Internetzugangs zu mit öffentlichen Mitteln geförderten wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Daten - vor dem Hintergrund des ungleichen Stands der Strategien der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Noch genereller: Um die ökonomische Wirkung der Forschung zu erhöhen, müssen wir die "offene Innovation", Querverbindungen zwischen Forschung, Industrie und Bildung (das Wissensdreieck), auch über das EIT, und insbesondere den Wissenstransfer zwischen staatlichen Forschungseinrichtungen und dem Privatsektor unter Achtung der Rechte des geistigen Eigentums fördern. Da der Großteil des Wissensaufbaus und -transfers über digitale Mittel erfolgt, müssen auch sämtliche Barrieren, die dem nahtlosen Online-Zugang zu digitalen Forschungsdienstleistungen für die Zusammenarbeit, für die Datenverarbeitung und für den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen (e-Wissenschaft) sowie dem Zugang zu e-Infrastrukturen entgegenstehen, durch Förderung eines digitalen Europäischen Forschungsraums beseitigt werden. Die verschiedenen Arten des Wissenstransfers, - austauschs und -zugangs sollten auch bei der Forschungszusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern angemessen berücksichtigt werden.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht,

Die Organisationen der Forschungsakteure werden ersucht,

Die Kommission wird

3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz

Die Mitgliedstaaten - die Hauptakteure

In erster Linie müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen innerstaatlichen Reformen durchführen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Europäische Forschungsraum vollendet werden kann. Daneben müssen sie die Umsetzung dieser Reformen durch die Erleichterung von Maßnahmen unterstützen, die in der Zuständigkeit der Förderorganisationen und der Forschungseinrichtungen selbst liegen. Eine optimale Umsetzung erfordert sowohl ständige als auch Adhoc-Arbeitsstrukturen und -prozesse sowie eine hochrangige Lenkung durch den Rat48. Dies kann teilweise durch die Anpassung bestehender Ausschüsse und EFR-Gruppen wie ERAC erreicht werden, dem wichtigsten Beratungsgremium für den Rat und die Kommission im Bereich der EFR-Politik, dessen Mandat Ende 2012 überprüft werden soll49. Auch die Mitgliedstaaten sind gefordert, was die Überwachung und Bewertung der Fortschritte sowie die Unterstützung der politischen Lenkung im Rahmen des jährlichen Zyklus des Europäischen Semesters angeht.

Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung

Die Organisationen der Forschungsakteure sollten - innerhalb der Grenzen ihrer von den nationalen Behörden eingeräumten jeweiligen Selbstständigkeit und rechtlichen Zuständigkeit - Verantwortung für die an sie gerichteten EFR-Maßnahmen übernehmen. Einschlägige Organisationen der Forschungsakteure werden ermuntert werden, mit der Kommissarin eine Gemeinsame Erklärung über ihre generelle Bereitschaft, an der Vollendung des EFR mitzuwirken, zu unterzeichnen. Zudem sollten sie in einer gemeinsam mit der Kommission zu unterzeichnenden Absichtserklärung oder in einer einseitigen Erklärung, mit der ihre jeweiligen nationalen Behörden und die anderen Partner informiert werden, die speziellen EFR-Maßnahmen festlegen, die sie hinsichtlich der Fristen, der zu erbringenden Leistungen, der öffentlichen Berichterstattung über die Fortschritte usw. ergreifen werden.

Die Kommission - mehr Unterstützung

Die Kommission wird ihrerseits die Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich durchführen und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Forschungsakteure unterstützen. Sie wird dafür sorgen, dass "Horizont 2020" die Vollendung und das Funktionieren des EFR ab 2014 konsolidieren hilft, indem den EFR unterstützende Maßnahmen in Bezug auf die Laufbahn und die Mobilität von Forscherinnen und Forschern, Gleichstellungsaspekte, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, den offenen Zugang, den Wissenstransfer und Infrastrukturen gefördert werden. Sie wird eine integrative EFR-Politikentwicklung durch Förderung eines strukturierten Dialogs mit den Organisationen der Forschungsakteure und einschlägigen Gremien der Zivilgesellschaft - z.B. in Form einer speziellen Plattform der Interessenträger - anregen.

Transparente Überwachung

Das in dieser Mitteilung umrissene Konzept der verstärkten Partnerschaft ersetzt weder Rechtsvorschriften noch greift es dem Recht der Kommission vor, Gesetzgebungsvorschläge auf der Grundlage der neuen Bestimmungen zum EFR im AEUV vorzulegen. Die Kommission wird daher einen soliden, auf Indikatoren 50 gestützten EFR-Überwachungsmechanismus (ERA monitoring mechanism - EMM) für sämtliche Maßnahmen entwickeln, um die Reformen zur EFR-Politik und deren Umsetzung zu überwachen, gegenüber dem Rat, dem Europäischen Parlament und den Wissenschaftskreisen Transparenz zu gewährleisten und eine Grundlage für eigene künftige Entscheidungen an der Hand zu haben. Die Kommission wird 2012 anhand von offiziellen Statistiken und von Ergebnissen aus Studien/Erhebungen die Ausgangssituation feststellen. Im ersten EFR-Jahresfortschrittsbericht, der dem Europäischen Parlament und dem Rat 2013 übermittelt werden wird, wird die Ausgangssituation mit den Maßnahmen verglichen, die die Mitgliedstaaten infolge dieser Mitteilung ankündigen werden. Ab 2014 wird dem Europäischen Parlament und dem Rat eine umfassende Fortschrittsbewertung vorgelegt werden. Sind die Fortschritte unzureichend, werden verschiedene Optionen in Erwägung gezogen, einschließlich der Gesetzgebungsoptionen auf der Grundlage der neuen Bestimmungen im AEUV, die in der begleitenden Folgenabschätzung dargelegt sind. Die Überwachung wird in enger Verbindung mit dem Europäischen Semester durchgeführt werden, wobei gleichzeitig auf Kohärenz mit sonstigen einschlägigen Überwachungstätigkeiten - z.B. für die Innovationsunion und "Horizont 2020" - geachtet wird.