Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d"Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die früheren Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten bis zum 31. Dezember 2007, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, Gegenstand einer Ausnahme von den allgemeinen WTO-Regeln waren,

B. in der Erwägung, dass es sich bei den WPA um WTO-konforme Abkommen handelt, die darauf abzielen, regionale Integrationsprozesse zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Gesamtbemühungen um die Beseitigung der Armut und der Schaffung von Wohlstand in diesen Staaten leisten,

C. in der Erwägung, dass Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Interim-WPA) dem Wesen nach WTO-konforme Abkommen sind, die erhebliche Verpflichtungen in Bezug auf den Warenhandel umfassen und mit denen eine Unterbrechung der Handelsbeziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union vermieden werden soll, und dass sie als Übergangslösung anzusehen sind, während weiterhin Verhandlungen über den Abschluss eines umfassenden WPA mit der westafrikanischen Region geführt werden,

D. in der Erwägung, dass die in den Interim-WPA verankerten Handelsvorschriften von einer Aufstockung der Mittel für handelsbezogene Hilfe, etwa für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Maßnahmen zur Förderung von verantwortungsvoller Staatsführung, flankiert werden sollten,

E. in der Erwägung, dass Côte d"Ivoire im Internationalen Korruptionsindex von Transparency International von 2008 auf dem 151. von 163 Plätzen steht,

F. in der Erwägung, dass die EU-Strategie für Handelshilfe ("Aid for Trade") darauf abzielt, die Kapazitäten von Entwicklungsländern zur Ausnutzung neuer Handelsmöglichkeiten zu fördern,

G. in der Erwägung, dass einige AKP-Staaten bei der Aushandlung der WPA die Aufnahme der Meistbegünstigungsklausel forderten, die normale, nichtdiskriminierende Zölle für Wareneinfuhren festlegt, um sicherzustellen, dass allen Exporteuren die gleiche Behandlung zuteil wird wie dem meistbegünstigten Handelspartner,

H. in der Erwägung, dass es zwischen den Volkswirtschaften der Europäischen Union und der AKP-Staaten nur einen eingeschränkten Wettbewerb gibt, da die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren aus Waren besteht, die in den AKP-Staaten nicht hergestellt, aber dort entweder für den direkten Verbrauch oder als Vorleistungen für die einheimische Wirtschaft benötigt werden; und in der Erwägung, dass dies beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht der Fall ist, wo Erzeuger der Land-, Vieh- und Milchwirtschaft der AKP-Staaten aufgrund von EU-Ausfuhrsubventionen, die sowohl die lokalen als auch regionalen Märkte schädigen und oft sogar zerstören, gegen erhebliche Hindernisse anzukämpfen haben, weshalb die Europäische Union alle Arten von Ausfuhrsubventionen stufenweise einstellen sollte,

I. in der Erwägung, dass neue, verbesserte und flexiblere Ursprungsregeln zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den AKP-Staaten ausgehandelt worden sind, die den AKP-Staaten bei ordnungsgemäßer Umsetzung und gebührender Berücksichtigung der geringeren Kapazitäten erhebliche Vorteile bieten können,