Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 167. Sitzung am 6. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/9476 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) - Drucksachen 016/8149, 016/8395 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 04.07.08
Erster Durchgang: Drucksache. 009/08 (PDF)