Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass seit dem 1. Januar 2008 die bisherigen Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, nicht mehr im Einklang mit den Regeln der WTO stehen,

B. in der Erwägung, dass es sich bei den WPA um Abkommen handelt, die mit den WTO-Regeln vereinbar sind und darauf abzielen, die regionale Integration zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Bemühungen um die Beseitigung der Armut in diesen Staaten insgesamt leisten,

C. in der Erwägung, dass WPA dazu genutzt werden sollten, langfristige Beziehungen aufzubauen, bei denen die Entwicklung durch Handel gefördert werden kann,

D. in der Erwägung, dass Interim-WPA ihrem Wesen nach Abkommen über den Warenhandel sind, mit denen eine Unterbrechung der Handelsbeziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union vermieden werden soll,

E. in der Erwägung, dass die Handelspolitik aufgrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise für die Entwicklungsländer wichtiger denn je werden wird,

F. in der Erwägung, dass der Warenhandel und die WTO-Kompatibilität Kernpunkte des Interim-WPA sind,

G. in der Erwägung, dass die WTO-Regeln den WPA-Staaten weder vorschreiben noch untersagen, in den Dienstleistungsbereichen Liberalisierungsverpflichtungen einzugehen,

H. in der Erwägung, dass die in den Abkommen enthaltenen Verpflichtungen erhebliche Auswirkungen auf die Staaten und Regionen haben können,

I. in der Erwägung, dass von den 14 + 1 (Osttimor) AKP-Staaten des Pazifikraums bislang nur Papua-Neuguinea und die Republik Fidschi-Inseln das Interim-WPA paraphiert haben,

J. in der Erwägung, dass das Interim-WPA wahrscheinlich Umfang und Inhalt zukünftiger Abkommen zwischen Papua-Neuguinea bzw. der Republik Fidschi-Inseln und anderen Handelspartnern sowie die Haltung dieser Region in den Verhandlungen beeinflussen wird,

K. in der Erwägung, dass zwischen der Europäischen Union und den Pazifikstaaten wenig Wettbewerb besteht, da die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren hauptsächlich aus Waren besteht, die die Pazifikstaaten nicht herstellen, aber oftmals für den unmittelbaren Verbrauch oder als Vorleistungen für die heimische Industrie benötigen,

L. in der Erwägung, dass in Anbetracht der derzeitigen politischen Lage in Fidschi, wo die Regierungsgeschäfte vom Militär geführt werden, ein umfassendes WPA von einem vereinbarten Fahrplan für demokratische Wahlen abhängig gemacht werden sollte, auf den sich alle maßgeblichen politischen Gruppierungen in Fidschi verständigt haben,

M. in der Erwägung, dass der Rat die dringende und vollständige Wiederherstellung der Demokratie und die möglichst baldige Rückkehr zur Zivilregierung gefordert hatte,

N. in der Erwägung, dass sich die pazifische Regionalgruppe der AKP-Staaten aus 14 Staaten auf weit verstreuten Inseln und Osttimor mit einer Gesamtbevölkerung von weniger als 8 Millionen Menschen zusammensetzt und dass sich die Pazifikstaaten stärker als die Länder jeder anderen Region hinsichtlich ihrer Größe und Gegebenheiten erheblich voneinander unterscheiden - so ist z. B. der größte Staat, Papua-Neuguinea, dreitausend Mal größer als der kleinste Staat, Niue,

O. in der Erwägung, dass Fischerei und fischereibezogene Tätigkeiten und Branchen über das größte Potenzial für künftige Ausfuhrsteigerungen verfügen;

P. in der Erwägung, dass neue Handelsregeln mit einer Aufstockung der Mittel für handelsbezogene Hilfe einhergehen müssen,

Q. in der Erwägung, dass das Ziel der EU-Strategie für Handelshilfe ("Aid for Trade") darin besteht, die Fähigkeit der Entwicklungsländer zur Nutzung neuer Handelsmöglichkeiten zu fördern,

R. in der Erwägung, dass neue, flexiblere und verbesserte Ursprungsregeln zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten ausgehandelt worden sind, die den AKP-Staaten bei ordnungsgemäßer Umsetzung und gebührender Berücksichtigung der eingeschränkten Kapazitäten erhebliche Vorteile bieten werden,

S. in der Erwägung, dass der aktuelle Zeitplan der Verhandlungen über den Übergang von einem Interim-WPA zu einem umfassenden WPA zwischen der Europäischen Union und den Pazifikstaaten von der Prämisse ausgeht, dass das Abkommen Ende 2009 abgeschlossen wird,