Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 - COM (2012) 407 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Der Ausschuss der Regionen wird an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl.
Drucksache 946/97 = AE-Nr. 973539 und
Drucksache 478/05 (PDF) = AE-Nr. 051541

Europäische Kommission
Brüssel, den 20.7.2012
COM (2012) 407 final
2012/0199 (COD)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033

{SWD(2012) 226 final}

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Das Konzept der Kulturhauptstädte Europas wurde 1985 als zwischenstaatliche Initiative eingerichtet. Um die Wirksamkeit der Initiative zu erhöhen, wurde sie 1999 offiziell in eine Aktion der Europäischen Union umgewandelt. Es wurden neue Kriterien und Auswahlmodalitäten festgelegt, die zeitliche Abfolge der zur Benennung einer Europäischen Kulturhauptstadt berechtigten Mitgliedstaaten wurde festgelegt und es wurde eine europäische Jury zur Prüfung der Bewerbungen eingerichtet, die sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt (Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2005 bis 2019). Im Jahr 2006 wurden die Bestimmungen aktualisiert; dabei wurde auf einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Städten und auf eine qualitative Verbesserung der Bewerbungen abgezielt, um die Wirksamkeit der Initiative noch zu erhöhen. Ferner wurden verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Städte in der Vorbereitungsphase eingeführt, darunter ein Überwachungsverfahren (Monitoring) (Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2007 bis 2019).

Der Beschluss Nr. 1622/2006/EG läuft Ende 2019 aus. Das Bewerbungsverfahren für den Titel wird derzeit sechs Jahre im Voraus eingeleitet, damit sich die Städte bis zum Beginn des Veranstaltungsjahres ausreichend vorbereiten können. Damit für 2020 ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist, sollte 2013 die neue Rechtsgrundlage für die Fortsetzung der Kulturhauptstadt-Initiative angenommen werden.

2. Evaluierung, Konsultation der interessierten Kreise Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags für die Initiative "Kulturhauptstadt Europas" nach 2019 hat die Kommission ein breites Spektrum an Beiträgen miteinbezogen.

Seit 2007 veranlasst die Kommission zu jeder Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" eine externe und unabhängige Evaluierung. Diese Evaluierung wurde für die Kulturhauptstadtveranstaltungen der Jahre 2007-2010 abgeschlossen, diejenige für 2011 läuft noch. Die Kulturhauptstädte Europas der Jahre 1995-2004 waren von einem externen Auftragnehmer in einem einzigen Bericht evaluiert worden. Die Kommission hatte auch eine Evaluierung des mit dem Beschluss Nr. 1622/2006/EG eingeführten Auswahl- und Überwachungsverfahrens in Auftrag gegeben.

Hierzu wurde zwischen dem 27. Oktober 2010 und dem 12. Januar 2011 eine Online-Konsultation durchgeführt, in deren Rahmen 212 Beiträge eingingen. Im Anschluss an die Online-Konsultation wurde am 2. März 2011 in Brüssel eine öffentliche Versammlung abgehalten, an der über 200 Personen teilnahmen, von denen die meisten Behörden oder öffentliche Einrichtungen vertraten.

Wichtige Impulse für die Überlegungen zur Zukunft der Initiative "Kulturhauptstädte Europas" gingen auch vom Initiativbericht aus, den der Ausschuss der Regionen im Februar 2012 vorgelegt hat, sowie von der Konferenz zum 25jährigen Jubiläum der Kulturhauptstädte Europas, die im März 2010 in Brüssel stattfand und auf der mehr als 50 ehemalige, derzeitige und künftige Kulturhauptstädte sowie Bewerberstädte vertreten und 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugegen waren.

Die Ergebnisse und Daten der Evaluierungen deckten sich in allen wichtigen Aspekten weitgehend mit den Standpunkten, die bei der Konsultation eingeholt wurden. Daraus konnte die Kommission wichtige Erkenntnisse für die Zukunft der Initiative "Kulturhauptstädte Europas" gewinnen.

Es herrscht breite Übereinstimmung darüber, dass die Initiative ein voller Erfolg ist, und ihre Fortführung nach 2019 wird in hohem Maße befürwortet. Es hat sich deutlich herauskristallisiert, dass sie sich zu einer der ehrgeizigsten Kulturinitiativen in Europa entwickelt hat, und zwar sowohl in puncto Größenordnung als auch hinsichtlich des Umfangs. Auch ist sie heute eine der EU-Initiativen mit der größten Außenwirkung und dem höchsten Prestige und vermutlich eine der Initiativen, die bei den europäischen Bürgerinnen und Bürgern höchste Wertschätzung genießt.

Bei umsichtiger Planung kann die Initiative "Kulturhauptstädte Europas" den Städten einen vielfältigen Nutzen einbringen. Sie bleibt vorrangig eine kulturelle Veranstaltung, kann aber auch einen beträchtlichen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen erbringen, besonders dann, wenn sie in eine langfristige kulturpolitische Entwicklungsstrategie für die Stadt und das Umland eingebunden wird. Obwohl pro Jahr nur eine einzige Stadt aus dem betreffenden Mitgliedstaat die Veranstaltung ausrichten kann, geht von dem Wettbewerb auch eine beträchtliche Hebelwirkung für die Entwicklung neuer, effizienterer Maßnahmen und Strategien in den Städten aus, denen der Titel nicht verliehen wurde.

Der Titel "Kulturhauptstadt Europas" ist aber auch mit großen Herausforderungen verbunden. Die Veranstaltung eines ganzjährigen Kulturprogramms ist eine anspruchsvolle Aufgabe, und einige Städte konnten das mit dem Titel einhergehende Potenzial besser nutzen als andere. Die größte Herausforderung für die Zukunft besteht also darin, die Stärken des bestehenden Systems auszubauen und gleichzeitig jede Stadt dabei zu unterstützen, das mit dem Titel einhergehende Potenzial vollständig auszuschöpfen sowie den kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu optimieren.

Die Kommission hat ausgehend von den Ergebnissen der Evaluierung und der öffentlichen Konsultation festgestellt, dass die Städte bei der Vorbereitung des Veranstaltungsjahres im Wesentlichen auf folgende fünf Probleme gestoßen sind:

Ausgehend von diesen Überlegungen wurden für die Zukunft der Kulturhauptstädte Europas nach 2019 folgende drei Optionen in Betracht gezogen:

Für jede der genannten Optionen wurden die kulturellen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen geprüft. Anschließend wurden die Optionen anhand folgender Kriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht: Nutzen im Hinblick auf die Zielsetzungen der Initiative "Kulturhauptstädte Europas", Effizienz, Kosten und Verwaltungslast, Übereinstimmung mit den übergeordneten Politikzielen der Europäischen Union, Synergien mit sowie Ergänzung zu anderen Zielen der EU und Machbarkeit.

Das positivste Ergebnis bei der globalen Bewertung erzielte Option 3a, d.h. neue Rechtsgrundlage mit Festlegung der zeitlichen Abfolge der Mitgliedstaaten. Diese Option schnitt besser ab als alle anderen und wurde als bevorzugte Variante ermittelt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Evaluierung und der öffentlichen Konsultation sowie die sich daraus ergebenden Aspekte für den Vergleich der Optionen sind in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zusammengefasst, die zu dem vorliegenden Vorschlag erstellt wurde.

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Die Initiative "Kulturhauptstädte Europas" stützt sich auf Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diesem Artikel zufolge leistet die EU "einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes." Ferner sieht der Artikel Folgendes vor: Die Europäische Union fördert "die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten" im Kulturbereich und "unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit".

Infolge des neuen Beschlusses obliegt der Kommission gemäß Artikel 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die offizielle Ernennung der Kulturhauptstädte Europas und damit die förmliche Umsetzung der Empfehlungen der unabhängigen europäischen Expertenjury.

Der Vorschlag entspricht dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Initiative "Kulturhauptstädte Europas" sollen weiterhin in erster Linie auf lokaler und nationaler Ebene ergriffen werden. Aus der Evaluierung wie auch aus der öffentlichen Konsultation geht jedoch hervor, dass der Europäischen Union bei der Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten, bei der Anwendung einheitlicher, klarer und transparenter Kriterien und in Bezug auf Auswahl- und Überprüfungsverfahren eine entscheidende Funktion zukommt. Auch will die Europäische Union die benannten Städte in der Vorbereitungsphase durch Folgendes unterstützen: Empfehlungen der europäischen Expertenjury, Austausch bewährter Verfahren unter den Städten und finanzielle Unterstützung durch den Melina-Mercouri-Preis.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Wie auch der Beschluss Nr. 1622/2006/EG wirkt sich der vorliegende Vorschlag der Kommission nicht direkt auf den Haushalt aus.

Der von dem Vorschlag abgedeckte Zeitraum fällt mit mehreren mehrjährigen Finanzrahmen zusammen. Für den Zeitraum von 2014-2020 gilt für die finanziellen Aspekte der Initiative "Kulturhauptstädte Europas" (einschließlich des Melina-Mercouri-Preises, der Kosten der europäischen Expertenjury, der Öffentlichkeitsarbeit für die Aktion auf europäischer Ebene und des Personals der Kommission, das die Aktion begleitet) der Finanzrahmen des Programms "Kreatives Europa".

Für den Zeitraum nach 2020 werden die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Initiative "Kulturhauptstadt Europas" direkt mit den Bestimmungen der künftigen mehrjährigen Finanzrahmen verknüpft; damit sollten sie auch in den einzelnen EU-Programmen zur Kulturförderung geregelt werden.

5. Zusammenfassung des Beschlusses

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung und der öffentlichen Konsultation greift der Vorschlag für die Initiative "Kulturhauptstädte Europas" nach 2019 die Hauptmerkmale und die globale Struktur des bestehenden Konzepts auf:

Gleichzeitig werden Verbesserungen angeregt, um die Defizite des derzeitigen Beschlusses zu beheben und es allen Städten zu ermöglichen, den größtmöglichen Nutzen aus dem verliehenen Titel zu ziehen. Im Wesentlichen werden mit dem neuen Rechtsrahmen folgende Änderungen eingeführt:

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033

DAS Europäische Parlament der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 167 Absatz 5 erster Gedankenstrich, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 1, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgenden Beschluss Erlassen:

Artikel 1
Gegenstand

Mit diesem Beschluss wird eine Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 eingerichtet.

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Zugang zur Aktion

Artikel 4
Bewerbungen

Artikel 5
Kriterien

Die Bewerbungen werden anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet, die sich in sechs Kategorien untergliedern: "Langzeitstrategie", "Umsetzungsfähigkeit", "kulturelle und künstlerische Inhalte", "europäische Dimension", "Erreichung und Einbindung der Gesellschaft" und "Verwaltung".

Artikel 6
Europäische Jury

Artikel 7
Einreichung der Bewerbungen in den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Vorauswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 9
Auswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bestimmungen für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer

Artikel 11
Ernennung

Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur offiziellen Ernennung der Kulturhauptstädte Europas, in denen sie die Empfehlungen der europäischen Jury gebührend berücksichtigt. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen über die Ernennung.

Artikel 12
Zusammenarbeit der ernannten Städte

Artikel 13
Monitoring

Artikel 14
Preis

Artikel 15
Praktische Modalitäten

Die Kommission trifft im Einzelnen folgende Vorkehrungen:

Artikel 16
Evaluierung

Artikel 17
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Der Beschluss Nr. 1622/2006/EG wird aufgehoben. Er gilt jedoch weiterhin für die Kulturhauptstädte Europas, die für den Zeitraum von 2012 bis 2019 ernannt wurden oder derzeit ernannt werden.

Artikel 18

Dieser Beschluss tritt am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang
Reihenfolge der zur Benennung einer "Kulturhauptstadt Europas" berechtigten Länder 2020 Kroatien6 Irland Kandidatenländer und potenzielle

2020Kroatien6IrlandKandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer
2021RumänienGriechenland...7
2022LitauenLuxemburg
2023UngarnVereinigtes KönigreichKandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer
2024EstlandÖsterreich
2025SlowenienDeutschland
2026SlowakeiFinnlandKandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer
2027LettlandPortugal
2028Tschechische RepublikFrankreich
2029PolenSchwedenKandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer
2030ZypernBelgien
2031MaltaSpanien
2032BulgarienDänemarkKandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer
2033NiederlandeItalien