Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung einer Schiffsunfalldatenbank und zur Änderung des Seefischereigesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13532 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG) - Drucksache 17/13032 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drs. 110/13 (PDF)

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Errichtung einer Schiffsunfalldatenbank und zur Änderung des Seefischereigesetzes".

2. Die §§ 1 bis 8 werden Artikel 1.

3. Der neue Artikel 1 wird wie folgt geändert:

4. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

,Artikel 2
Änderung des Seefischereigesetzes

Das Seefischereigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3069) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 13 wird wie folgt geändert:

2. § 14 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Artikel 1 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft."