Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO₂-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr

Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 10. September 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO₂-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet

Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO₂-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung nur gegenüber dem Plenum:

Es besteht in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit ein weitgehender Konsens, dass eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr ein notwendiger Schritt zur Erreichung der Deutschland EU-rechtlich durch die Lastenteilungsverordnung vorgegebenen Reduktionsziele ist. Auf längere Sicht ist eine Integration dieser Sektoren in den EU-ETS auf europäischer Basis und darüber hinaus eine internationale Lösung wünschenswert, z.B. auf Ebene der G20.

Bis die Entwicklung einer derartigen umfassenden Lösung umsetzbar ist, bedarf es einer nationalen Übergangslösung. Hier spricht die Erfahrung der Überlegenheit marktbasierter Lösungen für ein in der Methodik weitgehend am EU-ETS orientiertes Handelssystem anstatt einer steuerlichen Regelung. Ein mengengesteuertes Handelssystem hat auch den Vorteil, durch die exakte Festlegung der Menge der zur Verfügung stehenden Zertifikate die Zielerreichung garantieren zu können. Ein steuerbasiertes System bedürfte unter prognostischer Unsicherheit zur Gewährleistung der Zielerreichung der ständigen Nachregelung. Es sollte zur Erreichung einer hohen Kohärenz der nationalen Klimaschutzpolitiken eine möglichst schnelle Einbeziehung anderer bereitwilliger Mitgliedstaaten in das Handelssystem angestrebt werden.

Die Mittelverwendung sollte neben dem Grundsatz der Aufkommensneutralität auch einen Beitrag zum Klimaschutz liefern. Dies spricht für die Option einer Senkung der auf der Einsatzenergie Strom liegenden monetären Lasten, so dass deren Verwendung in den Sektoren Gebäude und Verkehr wirtschaftlich im Sinne der Sektorenkopplung lohnender wird. Zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes im Verkehrsbereich ist es flankierend zwingend erforderlich, den Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote voranzutreiben. Darunter sind vor allem ein besseres Angebot der Bahn, der Ausbau von Schnellbuslinien und On-Demand-Angeboten, Forschung und Entwicklung an synthetischen Kraftstoffen, Implementierung von Wasserstoffantrieben, Ausbau von E-Mobilität und Ladeinfrastruktur, sowie Investitionen in vernetzte Mobilität und ein Systemupgrade für den ÖPNV zu fassen.