Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. April 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (2005/2029(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Bulgarien am 14. Dezember 1995 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union stellte, am 16. Juli 1997 förmlich als Beitrittskandidat anerkannt wurde, am 15. Februar 2000 die Beitrittsverhandlungen eingeleitet wurden und diese am 14. Dezember 2004 erfolgreich abgeschlossen wurden,

B. in der Erwägung, dass unser gemeinsames Ziel darin besteht, darauf hinzuwirken, dass Bulgarien seine Vorbereitungen für die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 25. April 2005 und den Beitritt am 1. Januar 2007 in zufrieden stellender Weise zum Abschluss bringt,

C. in der Erwägung, dass Bulgarien die politischen Kriterien weiterhin erfüllt und erwartet wird, dass es alle Anforderungen der Mitgliedschaft innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens erfüllen wird,

D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament kontinuierlich dafür eingetreten ist, dass der Beitritt Bulgariens ausschließlich von seinen eigenen Verdiensten abhängen und nicht an den Beitrittsantrag eines anderen Landes gebunden sein sollte,

Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Gemeinschaftlicher Besitzstand