Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates - Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 11. September 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates - Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer

Entschließung des Bundesrates - Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen, unter anderem im Tierschutzrecht, dafür zu schaffen, dass

Begründung:

Es ist möglich, über Onlineportale Tiere anonym und ohne Rückverfolgbarkeit anzubieten und zu verkaufen, bzw. abzugeben. Ob und welche Tierschutzstandards eingehalten werden, entzieht sich einer behördlichen Kontrolle. Neben Hunden und Katzen werden häufig auch Tiere wildlebender Arten angeboten.

Bislang sind nur gewerbliche Anbieter zu einer Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Da aber nicht jeder, der Wirbeltiere zum Verkauf anbietet, gewerblich handelt, eine Anbieterkennzeichnung aus Tierschutzgründen aber immer erforderlich ist, ist dafür zu sorgen, dass zukünftig auch private Verkäufer zur Anbieter-Kennzeichnung verpflichtet werden.

Nur zufällig werden tierschutzrelevante Missstände bekannt, wie zum Beispiel nicht, oder nicht ordnungsgemäß geimpfte Tiere, zu früh von der Mutter abgesetzte Tiere, kranke oder nicht transportfähige Tiere. Hierdurch wird die Gesundheit und Entwicklung der Tiere ernsthaft gefährdet.

Auch Anzeigen in Printmedien lassen häufig keinen Rückschluss auf den Anbieter zu, zum Beispiel dann, wenn nur eine Mobiltelefonnummer angegeben wird. Insofern muss die Anbieterkennzeichnung auch für Printmedien eingeführt werden.

Zur Durchsetzung sind wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen zu schaffen.