Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein -

981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 1 bis 4 und Nummer 6

In den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 6 ist das Wort "Wirbeltieren" jeweils durch die Wörter "Heimtieren oder Wirbeltieren wildlebender Arten" zu ersetzen.

Folgeänderungen:

Die Begründung ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Präzisierung ist erforderlich um klarzustellen, dass der Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren (vgl. z.B. § 26 Absatz 1 ViehVerkV) nicht unter die neu einzuführenden Vorgaben fällt. Der Begriff "Wirbeltiere" ist terminologisch zu umfassend und sollte entsprechend der Zielrichtung des Entschließungsantrags durch die Formulierung "Heimtiere oder Wirbeltiere wildlebender Arten" ersetzt werden.

Zugleich würde hierdurch sichergestellt, dass aus dem Bereich der Heimtiere nicht lediglich die in der Begründung genannten Hunde und Katzen erfasst sind, sondern alle Heimtiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Hamster, Reptilien, u.a..

2. Zu Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu -

Nach Nummer 7 sind folgende Absätze anzufügen:

"Hierbei wird die Bundesregierung gebeten, einen möglichst gleichen Schutzstandard wie beim erlaubnispflichtigen stationären Handel mit Heimtieren oder Wirbeltieren wildlebender Arten sowie bei Tierbörsen herzustellen und zu prüfen, welche Verpflichtungen den Betreibern eines Onlineportals auferlegt werden können, um die Einhaltung von tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften durch Anbieter von Heimtieren oder Wirbeltieren wildlebender Arten auf Onlineportalen sicherzustellen. Die Möglichkeit entsprechender Verpflichtungen auch für Printmedien ist in die Erwägungen einzubeziehen.

Insbesondere ist eine Verpflichtung der Betreiber zu prüfen, die Veröffentlichung von Angeboten davon abhängig zu machen, dass Anbieter bestimmte tierschutzrelevante Nachweise erbringen, z.B. über Alter und Impfstatus der Tiere. Ergänzend sollte die Einrichtung einer Rückmeldemöglichkeit für Käufer der Tiere an das Onlineportal geprüft werden, wenn nach dem Erwerb festgestellt wird, dass Abweichungen von den Angaben des Anbieters vorliegen."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Möglichkeit weitergehender Verpflichtungen der Betreiberinnen oder Betreiber eines Onlineportals ist zu prüfen, um im Bereich des Tierhandels über Onlineportale, der sich der behördlichen Kontrolle entzieht, Verstöße gegen Tierschutzrecht zu verhindern oder jedenfalls zu minimieren. Ziel ist es, dass ein Angebot eines Heimtieres oder Wirbeltieres wildlebender Arten gar nicht erst online veröffentlicht wird, wenn der Anbieter dem Onlineportal nicht bestimmte Dokumente zur Verfügung stellt, aus denen sich z.B. Alter und die Impfungen der Tiere ergeben. Besonders im Handel mit Welpen hat sich gezeigt, dass Tiere oftmals zu früh von den Muttertieren getrennt, kranke und ungeimpfte Tiere zusammengeführt und an unwissende Käuferinnen und Käufer abgegeben werden. Zusätzlich soll die Möglichkeit eines niedrigschwelligen Beschwerdemanagements in Betracht gezogen werden, damit Käuferinnen und Käufer nach dem Erwerb festgestellte Verstöße gegenüber dem Plattformbetreiber anzeigen können und der Betreiber ggf. Angebote von Anbietern sperren lassen kann.