Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006

Der Bundesrat hat in seiner 837. Sitzung am 12. Oktober 2007 die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat sieht in der vertieften Zusammenarbeit für beide Seiten einen hohen gegenseitigen Nutzen. Beide Organisationen verfügen in einer Reihe von Bereichen, vom Schutz der Minderheiten bis hin zur Bioethik, über gemeinsame Interessenslagen und Expertise, welche die Durchführung gemeinsamer Projekte wesentlich erleichtern dürfte. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit können darüber hinaus in Zukunft unnötige Doppelarbeit vermieden und Synergieeffekte erzielt werden.