Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
(Bundesteilhabegesetz - BTHG)

Punkt 29 der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 12 der Ausschussempfehlungen beschließen:

"- das Inkrafttreten derjenigen Regelungen im Artikel 11, die die Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie die Mehrbedarfe betreffen und die laut Gesetzentwurf zum 1. Januar 2017 wirksam werden sollen, einige Monate nach der Beschlussfassung vorzusehen, um einen reibungslosen Verwaltungsvollzug im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die vorgenommene Ergänzung ist notwendig, um diejenigen Regelungen, die im Kontext der Abgrenzung von Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe zeitgleich mit dem PSG III in Kraft treten sollen, von der Verschiebung auszunehmen. Insofern dient der Einschub der Klarstellung des Gewollten.