Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen

Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg, 11. September 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Hamburg, Bremen und Thüringen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019 zu setzen und sie anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tschentscher
Erster Bürgermeister

Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass das derzeit in Deutschland auf Freiwilligkeit basierende System für Spenden von Lebensmitteln nicht ausreicht, um das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelverluste bis 2030 zu erreichen.

Der Bundesrat sieht insbesondere die Notwendigkeit, eine rechtliche Verpflichtung für den Handel einzuführen, weil in diesem Segment der Anteil an vermeidbaren Verlusten besonders hoch ist. Gleichzeitig liegen die Produkte des Handels überwiegend in konsumfertiger Form vor und können daher mit vertretbarem Aufwand abgegeben werden.

Die Bundesregierung möge dem Bundesrat zeitnah eine gesetzliche Regelung zuleiten, die Lebensmittelbetriebe des Handels ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, sichere Lebensmittel, deren Verkauf nicht mehr vorgesehen ist, an gemeinnützige Organisationen zu spenden.

Begründung:

Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung stellt eine ethische, ökologische und ökonomische Herausforderung dar. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode aus 2018 bekennen sich die Regierungsparteien zu dem in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen vereinbarten Ziel, die Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren.

Laut einer Studie der Umweltschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF) aus 2015 landen über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel in Deutschland pro Jahr im Abfall, davon wären bereits heute 10 Millionen Tonnen vermeidbar. Die Verluste entstehen entlang der Wertschöpfungskette beginnend bei der Primärproduktion über Verarbeitungsverfahren, Transport, Lagerung und Handel bis zum Endverbraucher.2,58 Millionen Tonnen bzw. 14% der Verluste entstehen auf der Ebene des Groß- und Einzelhandels aufgrund von Verteilungsverlusten. Hiervon wären 2,4 Millionen Tonnen vermeidbar, da die meisten Lebensmittel auf dieser Stufe konsumfertig sind. Gründe für den Verlust sind hier vor allem Marketingentscheidungen der Händler und Konsumentenerwartungen an Frische und Verfügbarkeit, an Optik und Textur der Lebensmittel; gesundheitliche Risiken, die zu einem Ausschluss der weiteren Verwendung der Ware als Lebensmittel führen, sind in diesem Segment der Wertschöpfungskette eher selten die Ursache. Die Verluste betreffen überwiegend Frischwaren wie Brot und Backwaren sowie Obst und Gemüse, in geringerem Umfang Fleischwaren und Milchprodukte.

Seit ihren Anfängen 1993 sammeln die heute mehr als 940 gemeinnützigen Tafeln in Deutschland nicht mehr für den Verkauf vorgesehene, jedoch noch verzehrfähige Lebensmittel und verteilen diese an 1,5 Millionen bedürftige Menschen. Dennoch finden viel zu viele Lebensmittel aus dem Handel ihr Ende in einer Mülltonne, aus der sie manchmal, z.B. von Aktivisten, entnommen ("containert") werden. Dieses Vorgehen kann jedoch zu strafrechtlicher Verfolgung führen.

Die Justizministerkonferenz hat sich im Juni 2019 mit dem Thema Lebensmittelverschwendung befasst. Sie spricht sich für eine verstärkte Abgabe von noch verwertbaren Lebensmitteln aus. Hierfür hat sich auch die Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2019 ausgesprochen und den Bund um Prüfung gebeten, ob der Entstehung von Lebensmittelabfällen durch gesetzliche Regelungen entgegengewirkt werden kann. Dabei sollten u.a. Verpflichtungen zur Abgabe noch genießbarer, lebensmittelhygienisch einwandfreier Lebensmittel betrachtet werden.

Ein in Frankreich seit 2016 geltendes Gesetz schreibt u.a. Folgendes vor:

Erste Erfahrungen zeigen einen deutlichen Anstieg der Abgabe von Nahrungsmitteln an Hilfsorganisationen.

Rechtliche Regelungen, die auf eine Reduzierung von Lebensmittelverschwendung abzielen, wurden beispielsweise in Frankreich 2014 und in der belgischen Region Wallonien, 2016 in Italien und 2019 in Tschechien verabschiedet. Frankreich plant mittlerweile eine Erweiterung der gesetzlichen Verpflichtung zu Spenden von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen auch auf die Bereiche Gastronomie und Lebensmittelindustrie.

Die Erfahrungen mit freiwilligen Lösungen wie in Deutschland einerseits und verpflichtenden Regelungen wie etwa in Frankreich andererseits machen deutlich, dass es einer gesetzlichen Verpflichtung des Handels zur Abgabe genießbarer, einwandfreier Lebensmittel bedarf, um der Lebensmittelverschwendung wirkungsvoller entgegenzuwirken.