Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes

948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016

A

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu Artikel 1 (BNDG)

Der Bundesrat empfiehlt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob insbesondere der im Gesetzentwurf vorgesehene neue Abschnitt 2 des BND-Gesetzes (§§ 6 bis 18) dem Schutzbereich des Artikels 10 Absatz 1 GG unterfällt und gegebenenfalls, welche Konsequenzen sich daraus für die Beachtung des Zitiergebots (Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 GG), die grundrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der dort enthaltenen Eingriffsbefugnisse sowie für die vorgesehenen Schutz- und Kontrollmechanismen ergeben.

Begründung:

Die nachrichtendienstliche Tätigkeit betrifft regelmäßig sensible Bereiche des Grundrechts- (und Daten-)schutzes (insbesondere Artikel 10 Absatz 1 GG, der als speziellere Garantie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG verdrängt, auf den die Vorgaben hieraus im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten aber übertragbar sind, vgl. BVerfGE 100, 313, 358 f.; in juris Rn. 160, 166). Die besondere Sensibilität ergibt sich daraus, dass die nachrichtendienstliche Tätigkeit im Vorfeld polizeilicher Gefahren angesiedelt ist, sich deshalb auf die Beobachtung rechtmäßigen Verhaltens erstreckt und in Anbetracht der technischen Möglichkeiten und der dabei anfallenden Datenmengen auf eine jedenfalls zum Teil anlasslose Vorratsdatenspeicherung hinausläuft.

B