Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. April 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie (2004/2167(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die französischbritische Erklärung von St. Malo vom 3. bis 4. Dezember 1998 einen Meilenstein in der Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) darstellt,

B. unter dem Hinweis auf die Entwicklungsagenda der ESVP, die anschließend auf den Gipfeltreffen des Europäischen Rates in Köln (3. bis 4. Juni 1999), Helsinki (10. bis 11. Dezember 1999) und Göteborg (15. bis 16. Juni 2001) festgelegt wurde,

C. in der Erwägung, dass die Kontrolle der Waffenausfuhren in die Europäische Union und aus der Europäischen Union sowie auf weltweiter Ebene verstärkt werden muss,

D. in Anerkennung der wichtigen Rolle, die verschiedene Hilfsprogramme der Europäischen Union spielen, die einen unabdingbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Unterstützung des Aufbaus demokratischer Institutionen, zur Durchführung von Wiederaufbaumaßnahmen, zur Ausarbeitung makroökonomischer Programme und zur Förderung der Menschenrechte leisten,

E. unter Hinweis darauf, dass der umfassende Ansatz der Europäischen Sicherheitsstrategie in den Balkanstaaten bereits aktiv verfolgt wird, was in der Palette von EU-Instrumenten zum Ausdruck kommt, die derzeit eingesetzt werden, um diese Region zu stabilisieren: das Hilfsprogramm CARDS, die zivilen Missionen PROXIMA und EUPM sowie die Militärmission ALTHEA,

F. in der Erwägung, dass in den Meinungsumfragen der letzten 10 Jahre eine kontinuierlich hohe Zustimmung gemessen wurde und sich gezeigt hat, dass über 60% o der EU-Bürger eine gemeinsame Außenpolitik der Europäischen Union und über 70% eine gemeinsame Verteidigungspolitik der Europäischen Union befürworten; jedoch in Kenntnis anderer Umfragen, nach denen eine Erhöhung der Militärausgaben nicht unterstützt wird,

G. in der Feststellung und in dem Bedauern, dass die Rechenschaftspflicht für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gemäß Artikel 11l-304 des Vertrags über eine Verfassung für Europa gegenüber dem Europäischen Parlament nicht wesentlich gestärkt wurde und dass das Parlament zu zahlreichen Entscheidungen und Maßnahmen des Rates nicht konsultiert wurde und auch jetzt noch nicht konsultiert wird; allerdings in Anerkennung des vom Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik und seinen Dienststellen an den Tag gelegten guten Willens, das Parlament zu informieren und den Dialog mit dem Parlament zu pflegen; unter Hinweis darauf, dass der Hohe Vertreter und seine Dienststellen diesen transparenten Dialog mit dem Parlament weiterhin führen und noch ausbauen sollten,

H. in der Erwägung, dass in Bezug auf Maßnahmen, die im Rahmen der GASP ergriffen werden, unbeschadet des vorherigen Punktes eine ständige Rechenschaftspflicht gegenüber den nationalen Parlamenten, insbesondere solcher Mitgliedstaaten, in denen eine Zustimmung des Parlaments für militärische Maßnahmen erforderlich ist, besteht,

L. in der Erwägung, dass gemäß Artikel I-3 und 111-292 des Vertrags über eine Verfassung für Europa alle Aktionen und Maßnahmen, die im Rahmen der GASP ergriffen werden, unter strenger Einhaltung des Völkerrechts und unter Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen durchgeführt werden müssen,

J. unter Hinweis darauf, dass viele EU-Mitgliedstaaten (u.a. das Vereinigte Königreich, Deutschland, Spanien, Italien und Griechenland) ihre eigenen Erfahrungen mit verschiedenen Formen des Terrorismus und den dahinter stehenden Weltanschauungen gemacht haben und in einigen Fällen immer noch machen,

K. unter Verweis darauf, dass in der vorhersehbaren Zukunft der islamistische Terrorismus die größte Herausforderung auch für die Europäische Union darstellt; insbesondere, wenn es Terroristen gelingen sollte, Kontrolle über Massenvernichtungswaffen zu erlangen,

L. unter Hinweis darauf, dass die Europäische Sicherheitsstrategie Teil der umfassenden GASP und ESVP ist, in denen das gesamte Spektrum politischer - einschließlich diplomatischer, ökonomischer und entwicklungspolitischer -Aktionsmöglichkeiten der Europäischen Union, zur Anwendung kommen kann;

Das europäische Sicherheitsumfeld

Strategische Ziele der Europäischen Union

Jüngste Meilensteine in der ESVP

Fortschritte auf dem Weg zum Planziel 2010 und zu einem zivilen Planziel 2008

Schwachstellen in Bezug auf die Einsatzfähigkeit

Kontrolle von Waffenausfuhren und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und leichten Waffen

Herausforderungen in Bezug auf den Haushalt

Transatlantische Beziehungen

NATO

Innere Sicherheit und die Terrorismusbekämpfung

Auswärtiger Dienst

1 ABL C 228 vom 13.8.2001, S. 173.
2 ABI. C 64 E vom 12.3.2004, S. 599.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0075.
4 Der Barcelona-Bericht der "Study Group an Europe"s Security Capabilities".
5 AB1. L 340 vom 16.11.2004, S. 2. besteht, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam (d.h. die Europäische Union) und jeder Staat für sich einen stärker proaktiven Ansatz bei der Kontrolle des Exports von Gegenständen mit doppeltem Verwendungszweck anwenden müssen; drängt die Mitgliedstaaten dazu, unverzüglich aus den Empfehlungen, die auf dieser Erkenntnis beruhen, Konsequenzen zu ziehen und in dieser Hinsicht sowie im Allgemeinen als Grundlage für den Informationsaustausch stärker auf das SITCEN zurückzugreifen; begrüßt die Anstrengungen der Europäischen Union, innerhalb der verschiedenen
6 Beschluss 2004/197/GASP des Rates vom 23. Februar 2004 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (AB1. L 63 vom 28.2.2004, S.68).
7 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABI. L 248 vom 16.9.2002 S. 1).
8 ABI. L 245 vom 17.7.2004, S. 17.