Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu einer EU-Strategie für die Verbesserung des Abwrackens von Schiffen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass zu befürchten ist, dass sich die umweltschädlichen und menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen das Abwracken von Schiffen in Südasien vonstatten geht, ohne den zügigen Erlass von Rechtsvorschriften auf EU-Ebene weiter verschlechtern werden,

B. in der Erwägung, dass durch das Basler Übereinkommen (nach seiner Billigung durch den Europäischen Rat) anerkannt wird, dass ein Schiff als Abfall eingestuft werden kann, jedoch gleichzeitig gemäß anderen internationalen Vorschriften nach wie vor als Schiff definiert werden kann, wobei die Mehrzahl der Schiffseigner derzeit keine Informationen über die von ihnen geplante Entsorgung von Schiffen zur Verfügung stellt, und dass die Schiffseigner deshalb dazu beitragen sollten, dass Informationen über eine von ihnen geplante Entsorgung ihrer Schiffe und über gefährliche Stoffe an Bord dieser Schiffe zur Verfügung stehen,

C. in der Erwägung, dass die Abfallverbringungsverordnung nach wie vor systematisch missachtet wird und dass die Verantwortung und die Rolle der Billigflaggenstaaten als eines der größten Hindernisse im Kampf gegen die illegale Ausfuhr von giftigem Abfall erwiesen sind,

D. in der Erwägung, dass die große Zahl der außer Dienst gestellten Schiffe nach der weltweiten Einstellung des Betriebs von Einhüllen-Tankschiffen und der großen Zahl alter Schiffe, die, teilweise aufgrund der Rezession, gegenwärtig vom Markt genommen werden, zu einer unkontrollierten Ausweitung nicht normgerechter Anlagen in Südasien und darüber hinaus sogar zu ihrer Ausbreitung in Länder der afrikanischen Region führen wird, wenn die Europäische Union nicht unverzüglich konkrete Maßnahmen ergreift,

E. in der Erwägung, dass das Abwracken von Schiffen mithilfe der Strandungsmethode, bei der die Schiffe in Gezeitengebieten auf Grund gesetzt werden, weltweit missbilligt wird, weil die Sicherheit der Arbeiter bei dieser Art des Abwrackens nicht gegeben sein kann und die Meeresumwelt nicht hinreichend vor Schadstoffen aus den Schiffen geschützt ist,