Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 zu dem Beitrag der künftigen Regionalpolitik zur Innovationsfähigkeit der Europäischen Union (2006/2104(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310231 - vom 15. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Mai 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Regionalpolitik nicht nur die Aufgabe hat, Projekte zu bewilligen und die Strukturfonds zu verwalten, sondern dass sie auch zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der Europäischen Union beiträgt, bei der es sich um eine Reihe komplementärer Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Technologie, Recht und Finanzen, Wirtschaft und Handel, Organisation und Verwaltung, Energie und Ökologie, Bildung und Soziales sowie Gesundheit und Kultur handelt, die dem tatsächlichen Zusammenhalt der Gemeinschaft dienen,

B. in der Erwägung, dass Investitionsmittel allein noch kein Garant für Entwicklung sind, bei der Verfolgung geeigneter politischer und der Unterstützung wachstumsfördernder Maßnahmen aber zu einem wichtigen Entwicklungsfaktor werden können,

C. in der Erwägung, dass die Stärkung der Innovationsfähigkeit darauf abzielen sollte, die zwischen den einzelnen Regionen bestehenden Unterschiede zu verringern, und damit zur Umsetzung des Grundsatzes der sozialen Solidarität und einer harmonischen Entwicklung beiträgt,

D. in der Erwägung, dass alle innovativen Tätigkeiten auf den Menschen ausgerichtet sein sollten und dass dessen umfassende und harmonische Entwicklung somit der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung aller politischen Maßnahmen ist und dass das Ziel aller Tätigkeiten der Europäischen Union letztlich das Wohl (d.h. ganz allgemein die Lebensqualität und ein langes Leben) ihrer Bürgerinnen und Bürger ist, die Angehörige lokaler und regionaler Gemeinschaften und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Mitgliedstaaten sind,

E. in der Erwägung, dass die Chancengleichheit beim Zugang zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten auf allen Ebenen zu den grundlegenden Bürgerrechten zählt und dass es notwendig ist, das lebenslange Lernen weiterzuentwickeln und den Beschäftigten Möglichkeiten zur Fortbildung zu bieten,

F. in der Erwägung, dass Innovation innerhalb der Europäischen Union als dynamischer und interaktiver Prozess verstanden werden sollte, an dem verschiedene Partner beteiligt sind, darunter im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität auch regionale und lokale Partner,

G. in der Erwägung, dass Innovationen auch darin bestehen können, wieder zu traditionellen Verfahren zurückzukehren, die sich über Generationen bewährt haben, und dass Innovationen in manchen Fällen auch nur auf eine bestimmte Region ausgerichtet sein können,

H. in der Erwägung, dass zur Umsetzung bestimmter Aktivitäten umfangreiche Finanzmittel benötigt werden, während für andere lediglich neue Ideen und/oder die Einführung geeigneter und verständlicher Rechtsvorschriften, die befolgt werden, notwendig sind,

I. in der Erwägung, dass das Ziel der Lissabon-Strategie darin besteht, die Europäische Union bis zum Jahr 2010 unter anderem durch die Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, sowie in der Erwägung, dass regionale und lokale Stellen bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie aktiv eingebunden werden müssen,

J. in der Erwägung, dass 60-70 % aller Rechtsakte der Gemeinschaft auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden,

K. in der Erwägung, dass die Strukturfonds flexibel eingesetzt werden müssen, um so den Besonderheiten der einzelnen Regionen Rechnung zu tragen,

L. in der Erwägung, dass verschiedene Finanzinstrumente eingerichtet wurden, darunter die neuen Instrumente Jaspers11, Jeremie12 und Jessica13, sowie in der Erwägung, dass die Europäische Investitionsbank durch Rationalisierung von Finanzmitteln einen wichtigen Entwicklungsbeitrag leistet,

M. in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter anderem durch ihre Flexibilität und ihre Fähigkeit, schnell auf neue Technologien und neue Verwaltungsmethoden zu reagieren, bei der Herausbildung der Innovationsfähigkeit in der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielen,

N. in der Erwägung, dass KMU als eine der wichtigsten treibenden Kräfte für Innovationen in Europa betrachtet werden müssen, und in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union dazu verpflichtet sind, den Innovationsgeist und die technologischen Kapazitäten in Kleinstunternehmen zu stärken sowie ein Gemeinschaftspatent einzuführen, zu dem Kleinunternehmen Zugang haben,

O. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung des Energiesektors eine der größten Herausforderungen der Europäischen Union darstellt,

P. in der Erwägung, dass auch die Landwirtschaft im weiteren Sinne Teil der Wirtschaft ist,

Q. in der Erwägung, dass ein beträchtlicher Teil der Einkünfte der Mitgliedstaaten im Dienstleistungssektor erwirtschaftet wird (rund 70 %),

R. in der Erwägung, dass die demographischen Prognosen für die Europäische Union (niedrige Geburtenrate und alternde Bevölkerung) eine gesellschaftliche Herausforderung für die Europäische Union darstellen und in den Mitgliedstaaten umfangreiche Möglichkeiten für Innovationstätigkeiten eröffnen, unter anderem im Dienstleistungssektor,

S. in der Erwägung, dass bei den Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Informationsnetze geeignete Bedingungen geschaffen werden müssen,

T. in der Erwägung, dass die anderen Akteure im wirtschaftlichen und politischen Weltgeschehen sich nicht passiv verhalten sondern ebenfalls nach neuen Lösungsmöglichkeiten suchen, und dass Innovationen für die Wirtschaft der Europäischen Union ein Vorteil sein können, der ihre Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit erhöht und die Bindungen zwischen den Regionen der Europäischen Union stärkt,

U. in der Erwägung, dass Innovationen nicht allein unter formalen Gesichtspunkten betrachtet werden dürfen, sowie in Erwägung des "Rückkopplungseffekts", der darin besteht, dass eine richtig gestaltete Regionalpolitik Innovationen in vielen Bereichen begünstigt, die wiederum zu einer raschen und harmonischen Entwicklung der Regionen beitragen, wodurch der Zusammenhalt in der Europäischen Union gestärkt wird;

V. in der Erwägung, dass Innovation eine der drei Prioritäten der Europäischen Union ist, die in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 festgelegt wurden,

Strategie für die Bereiche Humankapital, Bildung, Forschung und Wissenschaft

Wirtschafts- und Energiepolitik, Finanzmittel und Verwaltung

Städtische und ländliche Gebiete, Umwelt

Bewährte Praktiken und die Konsolidierung der Innovationspolitik