Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007

Günter Gloser Berlin, den 18. Juni 2008
Staatsminister für Europa

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

als Anlage übersende ich Ihnen die Berichte der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar bis 30. Juni 2007 * sowie vom 01. Juli bis 31. Dezember 2007.**

Grundlage für die Erstellung der halbjährlichen Berichte der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats ist der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 08. April 1967 (BT-Drs.V-1653).

Der Bericht wird dem Beschluss der Europakonferenz vom 08./09. Juni 1993 in Mainz entsprechend auch an den Bundesrat übermittelt.


Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser

Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

Das erste Halbjahr 2007 unter den Vorsitzstaaten San Marino (Januar bis Mai) und Serbien (Mai bis November) stand weiterhin im Zeichen der Umsetzung der Beschlüsse des Warschauer Europaratsgipfels von 2005. Im Mai 2007 wurde das in Warschau initiierte Memorandum of Understanding zwischen Europäischer Union und Europarat in Straßburg und Brüssel unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft unterzeichnet. Ebenfalls im Mai 2007 verabschiedete die bei der Ministertagung 2006 ins Leben gerufene High Level Group zur Umsetzung der Vorschläge des Berichts von Ministerpräsident Juncker zur künftigen Struktur der Zusammenarbeit zwischen EU und Europarat ihren ersten Bericht. Der Vorsitz San Marino setzte sich außerdem mit besonderem Engagement für die - ebenfalls in Warschau beschlossene - Stärkung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs ein.

Weiteres Thema waren die operativen Konsequenzen aus dem im November 2006 vorgelegten "Bericht der Weisen" zur Reform des Europäischen Gerichtshofs. Zusätzliche Komplikationen für die dringende Reform ergaben sich durch das unerwartete Ausbleiben der Ratifikation von Protokoll 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention durch die russische Duma im Dezember 2006. Russland ist der einzige der 47 Mitgliedstaaten des Europarats, der das Protokoll nicht ratifiziert hat. Das erste Halbjahr 2007 stand mithin im Zeichen direkter oder indirekter Appelle der maßgeblichen Gremien des Europarats und zahlreicher Mitgliedstaaten sowie der EU an Russland, durch eine Ratifikation des Protokolls den Weg für eine Reform des Gerichtshofs freizumachen.

Auf der 117. Ministertagung des Europarats am 11.05.2007 wurde Montenegro als 47. Mitgliedstaat in den Europarat aufgenommen.

Starke Beachtung in der Öffentlichkeit fand die Vorlage des 2. Berichts des zuständigen Berichterstatters in der Parlamentarischen Versammlung, Dick Marty, im Juni 2007 zum Thema "Geheime Haft und illegale Verbringungen unter Beteiligung von Mitgliedstaaten des Europarats".

Der Bericht wirft Polen und Rumänien vor, US-Geheimgefängnisse auf ihrem Territorium geduldet zu haben, ohne dies jedoch zu belegen.

Die Überwachung der Beitrittsverpflichtungen der Mitgliedstaaten des Westbalkans und der Kaukasusregion wurde fortgesetzt. Schwerpunkt war dabei die Förderung des Aufbaus einer unabhängigen Justiz, die Förderung gleichen Medienzugangs für alle politischen Kräfte sowie der Kampf gegen die Korruption.

II. Generalsekretär

Generalsekretär Terry Davis konzentrierte sich im Berichtszeitraum vor allem darauf, entsprechend der Beschlüsse des Warschauer Gipfels dem Europarat ein klareres Profil sowohl nach innen als auch in der Außenwirkung insbesondere gegenüber OSZE und EU zu verschaffen.

Der Generalsekretär beteiligte sich aktiv an den Verhandlungen über das Memorandum of Understanding mit der EU. Seine Vorschläge zu einer verbindlicheren Formulierung der Zusammenarbeit fanden teilweise Aufnahme in den Abschlusstext. Die Verhandlungen für das Abkommen zwischen Europäischer Kommission und Europarat über die Zusammenarbeit im Rahmen der Grundrechteagentur der EU wurden unter der Ägide des Generalsekretärs durch das Sekretariat des Europarats geführt. Im Ergebnis wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass der Europarat in den Gremien der EU-Grundrechteagentur durch einen Repräsentanten vertreten ist.

Gleichzeitig trieb der Generalsekretär die Reform der Verwaltung des Europarats voran. Im Mai 2007 erhielt er vom Komitee der Ministerbeauftragten die Zustimmung zu der von ihm vorgeschlagenen Fusion der beiden zentralen Abteilungen für Menschenrechte und Rechtsangelegenheiten.

Durch die Fusion sollen Synergien insbesondere im Bereich Monitoring, das bislang in beiden Abteilungen gesondert organisiert war, aktiviert werden. Darüber hinaus enthielt der im April präsentierte erste Haushaltsvorschlag des Generalsekretärs für 2008 die Aufforderung an alle Arbeitseinheiten, zwei Prozent Effizienzsteigerung, d. h. Einsparung, zu erbringen. Diese wurde im späteren Verlauf der Haushaltsaufstellung auch umgesetzt, so dass sich die Haushaltssituation für das Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 wesentlich entspannte.

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

Der vom Ministerkomitee beschlossene Haushalt des Europarats für 2007 betrug rund 270 Mio. Euro. Der Kernhaushalt des Europarats (ohne Teilabkommen, Sonderhaushalte und European Youth Foundation) machte davon rund 197 Mio. Euro aus. Hiervon entfällt auf Deutschland als einem von fünf Hauptbeitragszahlern mit identischem Beitragsanteil (12,23 %) etwa 24 Mio. Euro. Einschließlich der Sonderhaushalte (Extraordinary Budget für das laufende Bauvorhaben sowie Pensionsfonds und European Youth Foundation) und der Teilabkommen betrugen die deutschen Pflichtbeiträge an den Europarat für 2007 insgesamt rund 34 Mio. Euro.

2. Vorsitze und Themen

Seit November 2006 hatte San Marino den Vorsitz im Ministerkomitee inne, am 11. Mai 2007 folgte Serbien nach. Folgende Schwerpunktthemen standen während des Berichtszeitraums im Mittelpunkt der Arbeit des Ministerkomitees:

Während der 117. Ministertagung des Europarats am 11.05.2007 wurde Montenegro in Anwesenheit des montenegrinischen Außenministers Milan Rocen in den Europarat aufgenommen.

Zuvor hatte das Ministerkomitee auf Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats die Aufnahme einstimmig beschlossen.

Am 23.05.2007 wurde in Straßburg das Memorandum of Understanding zur Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union abgeschlossen. Auf EU-Seite unterzeichnete Staatsminister Gloser für den deutschen Ratsvorsitz. Der Unterzeichnung waren fast zweijährige Verhandlungen im Ministerkomitee des Europarats vorausgegangen. Das unter deutschem EU-Ratsvorsitz finalisierte Memorandum of Understanding verpflichtet beide Seiten (Europarat und EU) zu intensiverer Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen Menschenrechtsschutz, Rechtsstaats- und Demokratieförderung in Europa.

Das Memorandum of Understanding schuf eine gute Grundlage für das im Juni vom Ministerkomitee des Europarats gebilligte Abkommen zwischen Europarat und Europäischer Kommission zur Zusammenarbeit im Rahmen der neuen Grundrechteagentur der Europäischen Union. Das Abkommen regelt insbesondere die Form der Vertretung des Europarats in der Agentur. Das Komitee der Ministerbeauftragten wählte als Vertreter des Europarats in der Agentur den ehemaligen Generaldirektor für Rechtsangelegenheiten im EuR-Sekretariat, den Belgier Guy de Vel, sowie als dessen Stellvertreter den ehemaligen deutschen Abgeordneten und Vizepräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Rudolf Binding.

Außerdem tagte am 10. 05.2007 erstmals die vom Ministerkomitee ins Leben gerufene High Level Group zur Umsetzung der Empfehlungen des Juncker-Berichts vom April 2006.

Die High Level Group zog ein Jahr nach dem Juncker-Bericht eine erste positive Bilanz und würdigte die in vielen Bereichen begonnene und in einigen Punkten bereits vollzogene (z.B. Verabschiedung des Memorandums of Understanding) Umsetzung der Vorschläge des luxemburgischen Ministerpräsidenten zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen EU und Europarat.

Des Weiteren widmete sich das Ministerkomitee mit Vorrang der dringlichen Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Am Gerichtshof waren im ersten Halbjahr 2007 etwa 70.000 unerledigte Beschwerden anhängig. Da die russische Duma im Dezember 2006 die Zustimmung zur Ratifizierung des 14. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention verweigerte und das Protokoll wieder an die Ausschüsse verwies, steht die Umsetzung der vorgesehenen Reformschritte noch aus. Das Ministerkomitee des Europarats bemühte sich im ersten Halbjahr 2007 in vielfältigen Kontakten mit russischen Institutionen um die baldige Wiederaufnahme des Ratifizierungsverfahrens. Das Kommuniqué der 117. Ministertagung des Europarats vom 11. 05.2007 enthält darüber hinaus einen eindringlichen Appell zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls.

Das Ministerkomitee beschäftigte sich außerdem auf Initiative des Vorsitzes San Marino intensiv mit der im Warschauer Aktionsplan beschlossenen Fortführung des interkulturellen Dialogs. San Marino veranstaltete am 23. und 24. April 2007 eine vielbeachtete Konferenz zur religiösen Dimension des interkulturellen Dialogs. Teilnehmer waren Vertreter der großen Weltreligionen sowie der internationalen Organisationen, die sich dem interkulturellen bzw. interreligiösen Dialog verpflichtet fühlen. Die 117. Ministertagung des Europarats beschloss, im Frühjahr 2008 eine Nachfolgekonferenz abzuhalten, auf der die Ergebnisse der Konferenz im Lichte der inzwischen gewonnenen Erfahrungen vertieft werden sollten.

Regionale Schwerpunkte der Arbeit waren die Umsetzung der Aktionspläne 2006/2007 zur Förderung von Menschenrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in den drei Kaukasusrepubliken Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Insbesondere wurde zur demokratischen Durchführung der armenischen Parlamentswahlen Mai 2007 vorbereitende Unterstützung gewährt. In allen drei Mitgliedstaaten registrierte das Ministerkomitee Fortschritte bei der Umsetzung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze, aber weiterhin Defizite im Bereich des angestrebten gleichberechtigten Zugangs zu den Medien insbesondere vor Wahlen, bei der Unabhängigkeit der Justiz und bei der Bekämpfung der Korruption. Weiterer regionaler Schwerpunkt waren die Mitgliedstaaten des westlichen Balkans, insbesondere Serbien, Bosnien und Herzegowina, Albanien und Montenegro. Auch hier stand die Umsetzung der nach dem Europaratsbeitritt übernommenen Verpflichtungen im Bereich Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechtsschutz im Mittelpunkt.

Die 1000. Sitzung des Ministerkomitees am 22. Juni 2007 wurde auf Einladung des serbischen Vorsitzes in Belgrad abgehalten. Das Thema der Sitzung lautete "Der Zustand der Demokratie in Europa - Rolle des Europarats". Zu den Teilnehmern der Sitzung gehörten insbesondere der serbische Präsident Tadic und Außenminister Jeremic.

IV. Parlamentarische Versammlung

Während des Berichtszeitraums fanden Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung im Januar, April und Juni 2007 statt.

Schwerpunkt der Sitzungswoche im Januar war eine Debatte zur Zukunft des Kosovo. Der Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Martti Ahtisaari erläuterte Elemente seines Vorschlages zur Regelung der Kosovofrage und betonte insbesondere die Wichtigkeit von Menschenrechts- und Minderheitenschutz, wobei er die Hoffnung ausdrückte, dass unter internationaler Vermittlung die Basis für eine multiethnische Gesellschaft im Kosovo geschaffen werden könne. Nach ausführlicher Debatte verabschiedete die Parlamentarische Versammlung eine Resolution, die Standards für Mennschenrechts- und Minderheitenschutz benennt. Zur Frage der Unabhängigkeit der ehemaligen serbischen Provinz nimmt die Resolution nicht Stellung, da aufgrund kontroverser Haltungen innerhalb der Parlamentarischen Versammlung kein Konsens herstellbar war.

Weiterhin führte die Parlamentarische Versammlung eine ausführliche Debatte zur Nichtratifizierung von Zusatzprotokoll 14 durch die russische Duma im Dezember 2006. Die Mehrzahl der russischen Redner bedauerte, dass die Ratifizierung keine Mehrheit gefunden hatte, bezeichnete die Entscheidung aber als nicht endgültig und sagte zu, sich weiter für die Verabschiedung des Protokolls in der Staatsduma einzusetzen.

Im Zentrum der Frühjahrssitzung im April 2007 stand eine erstmals geführte Generaldebatte zum Thema "Die Lage der Menschenrechte in Europa". Die Debatte widmete sich den drei Teilbereichen Menschenrechte, Demokratie und Monitoring der eingegangenen Verpflichtungen.

Die abschließend verabschiedeten Entschließungen (Resolutionen) fordern insbesondere eine strengere Überwachung der Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus, einen speziellen Monitoringmechanismus zur Beobachtung der Meinungs- und Pressefreiheit sowie verstärktes Vorgehen gegen Diskriminierung. Außerdem sprach der damalige ukrainische Ministerpräsident Janukowitsch zur aktuellen Krise (Diskussion über vorgezogene Wahlen) in seinem Land. Nach anschließender Debatte wurde eine Entschließung verabschiedet, die beide Seiten, Regierung und Opposition, zur Suche nach einer politischen Lösung des Konflikts durch Dialog aufrief. Des Weiteren diskutierte die Parlamentarische Versammlung den Bericht des Abgeordneten Pourgourides (Zypern) zum Grundrechteschutz bei strafrechtlicher Verfolgung von Spionage und Geheimnisverrat. Die anschließend verabschiedete Entschließung fordert explizit die Rehabilitierung von zu Unrecht wegen Spionage verurteilten Journalisten, Wissenschaftlern und Menschenrechtsverteidigern in Russland.

Zentrales Thema der Sommersitzung im Juni 2007 war die Debatte über den zweiten Bericht des Abgeordneten Marty (Schweiz) über angebliche US-Geheimgefängnisse und Gefangenentransporte in Europa. Der Bericht sieht die Beteiligung von Mitgliedstaaten des Europarats an Festnahmen und Überstellungen nunmehr als erwiesen an, ohne allerdings die Quellen offen zu legen. Insbesondere Rumänien und Polen werden wegen angeblicher Duldung von US-Gefängnissen auf ihrem Territorium kritisiert. Nach ausführlicher Diskussion im Plenum verabschiedete die Parlamentarische Versammlung eine Entschließung und eine Empfehlung, die die Mitgliedstaaten dazu aufrufen, die Verweigerung von Informationen unter Berufung auf Staatsgeheimnisse bei schweren Menschenrechtsverletzungen einzuschränken. Des Weiteren enthält die Entschließung den Appell, durch entsprechende Verfahren sicherzustellen, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden.

Weiteres Thema der Sommersitzung war die "Soziale Dimension Europas." Die entsprechende Debatte erfolgte auf der Grundlage eines Berichts von MdB Riester. Die im Anschluss verabschiedete Entschließung fordert gesamteuropäische Mindeststandards zur Bewältigung der sozialen Herausforderungen der Globalisierung auf der Basis einer weiterentwickelten Europäischen Sozialcharta. Des Weiteren beschäftigte sich die Parlamentarische Versammlung mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe und forderte ein weltweites Vollstreckungsmoratorium.

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Im Berichtszeitraum fanden vor allem folgende Entscheidungen des EGMR gegen Deutschland besonderes Interesse in der Öffentlichkeit:

In dem Individualbeschwerdeverfahren B. und B. gegen Frankreich und S. ./. Frankreich, Deutschland und Norwegen hat die Große Kammer des EGMR am 2. Mai 2007 einstimmig gemäß Artikel 37 Abs. 1 EMRK entschieden, die Rechtssache - soweit sie sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet - wegen Rücknahme der Beschwerde durch den Beschwerdeführer in seinem Register zu streichen. Die Individualbeschwerde gegen Frankreich und Norwegen hat der Gerichtshof zugleich mit Stimmenmehrheit als unzulässig zurückgewiesen, weil er ratione personae nicht zuständig sei. Der Beschwerdeführer, ein albanischstämmiger Kosovare, hatte sich gegen seine Festnahme durch Polizisten der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo und Inhaftierung durch Internationale Sicherheitsstreitkräfte der KFOR (Kosovo Force, Kosovostreitkräfte) für etwa sechs Monate, den unzureichenden Rechtsschutz gegen diese Festnahme sowie den mangelnden Zugang zum Gericht in der Sache gewandt. Zur Begründung der Unzulässigkeitsentscheidung hat die Große Kammer im Wesentlichen ausgeführt, dass die beanstandete Festnahme und die Inhaftierung des Beschwerdeführers durch die KFOR nicht den beklagten Ländern, die Truppen für die KFOR zur Verfügung stellten, sondern der KFOR selbst zuzurechnen war, die auf der Basis eines Sicherheitsratsbeschlusses der Vereinten Nationen vorging. Die EMRK könne nicht auf Handlungen von Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Umsetzung eines Sicherheitsratsbeschlusses erfolgen angewendet werden. Da die Handlungen der KFOR letztlich der Aufsicht durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unterstehen und im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen erfolgen würden, könne der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sie nicht überprüfen. Etwaige Verstöße gegen internationale Menschenrechtsstandards seien im Rahmen der Vereinten Nationen zu verfolgen. Der Beschwerdeführer hatte seine Beschwerde gegen Deutschland kurz vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, da die Beteiligung deutscher Soldaten an seiner Inhaftierung nicht nachgewiesen werden konnte und verfolgte die Beschwerde nur gegen Norwegen und Frankreich weiter.

In dem Individualbeschwerdeverfahren K ./. Deutschland (Individualbeschwerde 31753/02) hat der EGMR in seinem Urteil vom 28. Juni 2007 festgestellt, dass Artikel 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) nicht verletzt worden ist. Der in Deutschland geborene und 20 Jahre hier lebende Beschwerdeführer mit türkischer Staatsbürgerschaft hatte sich gegen seine Ausweisung in die Türkei gewandt, die in Folge seiner strafrechtlichen Verurteilung wegen versuchten schweren Menschenhandels, schwerer gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen, Zuhälterei und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie verschiedener Trunkenheitsfahrten und Beleidigungen angeordnet worden war.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Gerichtshof angeführt, dass die Ausweisung des Beschwerdeführers, der im maßgeblichen Zeitpunkt der Rechtskraft der Ausweisung noch unverheiratet und kinderlos war, verhältnismäßig und damit notwendig in einer demokratischen Gesellschaft war. Der Gerichtshof betonte in diesem Zusammenhang, dass das Recht eines Mitgliedstaates, Einreise und Dauer des Aufenthalts von Ausländern zu regeln und Straftäter auszuweisen, grundsätzlich auch dann gilt, wenn die Betroffenen in jungen Jahren eingereist oder bereits dort geboren (Einwanderer der 2. Generation) sind. Zwar erkannte der Gerichtshof an, dass die Ausweisungsverfügung schwerwiegende Auswirkungen auf sein Privatleben und die Beziehung zu seinen Eltern hatte, jedoch berücksichtigte er im vorliegenden Fall insbesondere Art und Schwere der Straftaten des Beschwerdeführers, die nicht nur als bloße Jugendverfehlung gewertet werden könnten. Der Gerichtshof stellte zudem fest, dass die Ausweisung zwar nicht von vornherein befristet erfolgte, im Folgenden aber befristet wurde und dem Beschwerdeführer mittlerweile eine konkrete Perspektive zur Wiedereinreise eröffnet wurde.

Besondere Beachtung erfuhren im Berichtszeitraum zudem folgende Urteile des EGMR:

Am 11.01.2007 stellte der EGMR in der Sache Salah Sheekh gegen Niederlande einstimmig fest dass die Ausweisung des somalischen Klägers nach Somalia gegen Artikel 3 EMRK (Verbot unmenschlicher oder herabsetzender Behandlung) verstoße und er daher nicht ausgewiesen werden dürfe. Er urteilte, dass eine Ausweisung selbst in die sicheren Gebiete des Nordens Somalias dazu führte, dass der Kläger als Angehöriger einer Minderheit keinen Schutz lokaler Clans finden könnte, sondern in Flüchtlings-Camps leben müsste. Diese Camps seien von den Vereinten Nationen (UNHCR) jedoch als durch unmenschliche Bedingungen gekennzeichnet charakterisiert worden, so dass bei einer Ausweisung dem Beschwerdeführer letztendlich unmenschliche Lebensbedingungen i. S. d. Art. 3 EMRK drohten.

In seinem am 10.04.2007 verkündeten Urteil im Fall Evans gegen Vereinigtes Königreich hat die Große Kammer des EGMR festgestellt, dass die britische Regelung zum Zustimmungserfordernis beider Partner zur Nutzung von exvitro geschaffenen Embryonen keine Verletzung von Art. 2 EMRK (Recht auf Leben), Art. 8 EMRK (Recht auf Familienleben) oder Art. 14 EMRK (Verbot der Diskriminierung) darstelle. Die Beschwerdeführerin hatte sich dagegen gewandt, dass die britische Regelung es ihrem Ex-Partner ermöglicht habe, seine Zustimmung zur Aufbewahrung und Nutzung der mit gemeinsamen Erbgut exvitro produzierten Embryonen einseitig zurückzunehmen und es damit für sie - aufgrund nachträglich krankheitsbedingter Unfruchtbarkeit - unmöglich geworden sei, genetisch von ihr abstammende Kinder zu bekommen. Der Gerichtshof führt in seiner Begründung aus, dass dem Embryo noch nicht das Recht auf Leben aus Art. 2 EMRK zustehe und sich hinsichtlich Art. 8 EMRK die Rechte des Partners und der Beschwerdeführerin auf Achtung des Privat- und Familienlebens unvereinbar gegenüber stünden. Gleichzeitig müssten das öffentliche Interesse an der Zustimmungsregelung, nämlich die Gewährleistung von Rechtsklarheit und -sicherheit, sowie das Prinzip der Zustimmung bei der Abwägung beachtet werden. Die Große Kammer kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass die britische Regelung zum Zustimmungserfordernis einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden privaten und öffentlichen Interessen schaffe.

Mit Kammerurteil vom 03.05.2007 im Fall B¹czkowski u.a. gegen Polen stellte der Gerichtshof eine Verletzung von Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit), Art. 13 EMRK (effektiver Rechtsschutz) und Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) fest, da den Klägern, u.a. Angehörige einer NGO, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzt, untersagt worden war, Demonstrationen gegen die Diskriminierung von Minderheiten und Frauen durchzuführen.

Vorausgegangen war dem Verbot eine Äußerung des Warschauer Bürgermeisters, dass er die Versammlungen unter allen Umständen verhindern werde, da "Propaganda über Homosexualität nicht gleichbedeutend mit Meinungsfreiheit" sei. Der Gerichtshof führte aus, dass das Demonstrationsverbot - auch wenn die Demonstration dennoch erfolgte und das Verbot nachträglich aufgehoben wurde - zumindest geeignet gewesen sei, die Kläger davon abzuhalten, die Versammlungen durchzuführen und damit von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen. Denn mangels offizieller Genehmigung der Versammlung sei kein öffentlicher Schutz der Demonstranten gegen etwaige Gegner möglich gewesen. Art. 13 EMRK sei zudem dadurch verletzt worden, dass den Klägern keine Möglichkeit zur Verfügung gestanden habe vor dem Versammlungstermin eine Gerichtsentscheidung über das Versammlungsverbot herbeizuführen. Schließlich sah der Gerichtshof in der Äußerung des Warschauer Bürgermeister eine unzulässige Diskriminierung i. S. d. Art. 14 EMRK.

Mit am 28.06.2007 verkündetem Urteil im Fall Wagner und J.M.W.L. gegen Luxemburg wertete der EGMR eine luxemburgische Regelung zur Nichtanerkennung von Adoptionen durch unverheiratete Personen als Verstoß gegen Art. 8 EMRK (Recht auf Privat und Familienleben) und die daraus resultierende Ungleichbehandlung im täglichen Leben als einen Verstoß gegen Art. 14 EMRK (Verbot der Diskriminierung) i. V. m. Art. 8 EMRK. Gleichzeitig erklärte er die nicht ausreichende Beachtung des Vorbringens der Beschwerdeführerin zu Art. 8 EMRK im Rahmen des nationalen Verfahrens als Verstoß gegen Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren). Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil insbesondere heraus, dass die Adoption zum einen auf einem gültigen peruanischen Urteil beruhe und damit im Rahmen der Regelungen des internationalen Privatrechts zu beachten sei, und zum anderen, dass in fast allen Rechtsordnungen der 47 Mitgliedstaaten des Europarats ein Konsens über die vollständige Anerkennung der Adoption durch unverheiratete Personen bestehe.

Am 29.06.2007 stellte die Große Kammer des EGMR in seinem Urteil im Fall Folger u.a. gegen Norwegen bzgl. der Einführung des verpflichtenden Unterrichtsfachs "Christentum, Religion und Philosophie" an norwegischen Schulen eine Verletzung von Art. 2 EMRK Protokoll Nr. 1 (Recht auf Ausbildung) fest, da den Eltern keine Möglichkeit eröffnet werde, ihre Kinder vom Unterrichtsteil "Christentum" zu befreien.

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

Im Kongress der Gemeinden und Regionen als beratendem Organ des Europarats sind Länder-und Kommunaldelegierte eigenständig und eigenverantwortlich tätig. Insgesamt gehören dem Kongress 318 Delegierte und 318 Stellvertreter an. Die deutsche Delegation besteht aus 18 Delegierten und 18 Stellvertretern.

Die 14. Plenarsitzung des Kongresses vom 30. Mai bis 1. Juni 2007 zog anlässlich des 50. Jahrestages der ersten Sitzung der Konferenz der Gemeinden und Kommunen im Rahmen des Europarats am 12. Januar 1957 eine Bilanz der Entwicklung lokaler und regionaler Demokratie in Europa. Insbesondere die Charta der kommunalen Selbstverwaltung wurde in diesem Zusammenhang als wichtiger Meilenstein für die Demokratie auf lokaler Ebene herausgestellt.

Außerdem wurde der Entwurf eines Protokolls verabschiedet, der diese Charta auch für Nicht-Mitgliedstaaten des Europarats und der Europäischen Union öffnet. Weiterhin fand eine Grundsatzdebatte über den Entwurf einer Europäischen Charta für Regionale Demokratie statt.

Der Kongress beschloss vertiefte Konsultationen zu diesem Thema mit dem Ziel einer Empfehlung bis zum Mai 2008. Außerdem befasste sich die Plenarsitzung in Anwesenheit des serbischen Ministers für öffentliche Verwaltung, Milan Markovic, mit dem Stand der kommunalen und regionalen Demokratie in Südosteuropa

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

Auch im Berichtszeitraum setzte die Kommission ihre Aufgabe fort, Vorschläge zu erarbeiten und insbesondere die Wirksamkeit der bereits ergriffenen gesetzgeberischen, politischen und anderen Maßnahmen der Mitgliedstaaten des Europarats zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu prüfen und zu bewerten.

Da sich das Phänomen des Rassismus in den Mitgliedstaaten des Europarats sehr unterschiedlich äußert untersuchte die Kommission im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes die einzelnen Mitgliedstaaten durch Kleingruppen (Countryby-Country-Arbeit). Die im Jahr 2003 begonnene dritte Berichtsrunde wurde mit der Veröffentlichung von neun Berichten (Countryby-Country-Reports) am 13. Februar und 24. Mai 2007 fortgeführt (Armenien, Aserbaidschan, Finnland, Georgien, Irland, Island, Monaco, Portugal und Slowenien).

Weiterhin führte ECRI in der Zeit vom 22. bis 23. Februar 2007 in Straßburg ein Seminar mit Vertretern nationaler Mechanismen gegen Rassismus und Rassendiskriminierung sowie anderer menschenrechtlicher Institutionen (z.B. Ombudspersonen und Menschenrechtskommissar), Nichtregierungsorganisationen und Experten durch, um sich über Maßnahmen im Bereich der Rassismusbekämpfung auszutauschen ("Seminar with national specialised bodies to combat racism and racial discrimination on positive action").

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Rassendiskriminierung stellte ECRI am 21. März 2007 seine Empfehlung (Nr. 10) zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in und mit Hilfe der Schulbildung der Öffentlichkeit vor. Sie fordert die Regierungen dazu auf, die Situation von Kindern aus Minderheitsgruppen im Schulsystem zu überprüfen sowie entsprechende politische Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme dieser Kinder vorzunehmen.

b) Antifolterausschuss (CPT)

Der nach dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe errichtete Ausschuss führte auch in diesem Berichtszeitraum seine Aufgabe fort, durch Besuche die Behandlung von Personen zu prüfen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstärken.

Im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes nahmen Delegationen des CPT eine Vielzahl von periodischen und auch adhoc-Besuchen in Mitgliedstaaten vor und erstatteten hierüber dem CPT Bericht. Am 18. April 2007 veröffentlichte der CPT den Bericht über seinen fünften turnusmäßigen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. November bis 2. Dezember 2005 sowie die hierzu ergangene Stellungnahme der Bundesregierung.

c) Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte (DH-DEV)

Der Lenkungsausschuss des Europarats für Menschenrechte (CDDH) hatte in seiner Sitzung vom 4. bis 7. April 2006 die Expertengruppe DH-DEV beauftragt, die Diskussionen zu dem Themenkomplex "Multicultural society" bezüglich der beiden Schwerpunkte "Hate speech" und "The wearing of religious symbols in public areas" zu vertiefen.

In der 36. Sitzung von DH-DEV vom 7. bis 9. Februar 2007 in Straßburg wurden zwei Berichte erarbeitet die einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des EGMR geben.

Der CDDH beauftragte die Expertengruppe in seiner 64. Sitzung (10. - 13. April 2007) damit, zwei Handbücher zu den Schwerpunktthemen zu erstellen. Außerdem wurde eine neue Arbeitsgruppe des DH-DEV eingerichtet (DH-DEV-SM), der auch Deutschland angehört. Der CDDH übertrug dieser Arbeitsgruppe die Aufgabe, eine Konferenz mit Vertretern der Zivilgesellschaft, der Medien und der Religionsgemeinschaften vorzubereiten und ggf. auf der Basis dieser Konferenz eine generelle Erklärung für das Ministerkomitee zum Thema Menschenrechte in der multikulturellen Gesellschaft zu entwerfen.

d) Datenschutz

Am 28. Januar 2007 fand erstmals der "Europäische Datenschutztag" statt. Auf deutscher Seite organisierten insbesondere die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zahlreiche Veranstaltungen mit dem Ziel, das Bewusstsein der Bürger für Fragen des Datenschutzes zu stärken. Der "Europäische Datenschutztag" geht auf eine Initiative des beratenden Ausschusses (TP-D) nach Artikel 18 des Europarats-Übereinkommens zum "Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" zurück und wird von den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung gestaltet. Am 15. März 2007 wählte der T-PD den ehemaligen tschechischen Datenschutzbeauftragten Karel Neuwirt für eine Amtszeit von drei Jahren zum neuen Datenschutzbeauftragten des Europarats.

e) Minderheitenrechte

Im Februar 2007 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarats auf der Grundlage des im Jahr 2006 von dem Beratenden Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vorgelegten Monitoringberichts zur Umsetzung dieses Übereinkommens in Deutschland eine Entschließung mit Empfehlungen an Deutschland. Neben weiteren Fortschritten beim Minderheitenschutz, die seit dem ersten Monitoringzyklus erreicht wurden, wurde insbesondere die Notwendigkeit betont, die Lage der deutschen Sinti und Roma in der Gesellschaft, insbesondere die Chancengleichheit für junge Sinti und Roma im Bildungsbereich sowie das Verhältnis zwischen Polizeibehörden und Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppe weiter zu verbessern sowie Sorge zu tragen, dass Polizeiarbeit nicht zu einer stigmatisierenden Berichterstattung in den Medien führt. Als wünschenswert wurde die Fortsetzung der Diskussion über die Ausweitung des Anwendungsbereichs einzelner Vorschriften des Rahmenübereinkommens auf so genannte neue Minderheiten wie Migranten bezeichnet, die von dem Beratenden Ausschuss befürwortet, von Deutschland insbesondere wegen der gebotenen klaren Abgrenzung zwischen Rechtsvorschriften für autochthone Minderheiten einerseits und z.B. für Ausländer andererseits aber abgelehnt wird.

Im März 2007 hat Deutschland dem Europarat den Dritten Staatenbericht zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen als Grundlage für den dritten Monitoringzyklus über die Implementierung dieses Übereinkommens in Deutschland vorgelegt.

Gleichfalls im März 2007 wurde in der 5. Sitzung des Expertenausschusses für den Schutz nationaler Minderheiten (DH-MIN), dem Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten angehören, unter Beteiligung des stellvertretenden Vorsitzenden aus Deutschland insbesondere Alternativen zur Berücksichtigung von autochthonen Minderheiten im Parteien- und Wahlrecht untersucht und Beiträge für Stellungnahmen zu Minderheiten betreffenden Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung erarbeitet.

2. Bekämpfung von Korruption

Im ersten Halbjahr 2007 fanden zwei Plenarsitzungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) statt (März und Mai/Juni). In diesem Zeitabschnitt wurden acht Evaluierungsberichte der zweiten Evaluationsrunde (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Litauen, Malta und Schweden) und ein Evaluierungsbericht der ersten und zweiten Evaluierungsrunde (Ukraine) angenommen. Außerdem wurden acht Ergänzungsberichte der ersten Evaluierungsrunde (Albanien, Litauen, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Niederlande, Portugal, Tschechische Republik, Ungarn) verabschiedet. Damit wurde für diese Länder die Prüfung in der ersten Evaluierungsrunde abgeschlossen.

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ)

Die Kommission für die Wirksamkeit der Justiz führte ihre Arbeiten fort, die der Entlastung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und hierbei der Vermeidung überlanger Prozesse dienen soll. Zu diesem Zweck soll auch ein zweiter vergleichender Bericht über die europäischen Justizsysteme mit Daten von 2007 erstellt werden. Dieser kann, ausgehend von einem Vergleich mit anderen Staaten in jedem einzelnen Staat Europas zu einem verbesserten Zeitmanagement in gerichtlichen Verfahren führen; der Bericht kann so eine weitere Grundlage für Reformen im Justizbereich darstellen.

b) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE)

Organisiert durch den Konsultativrat der Europäischen Richter (Consultative Council of European Judges - CCJE) in Zusammenarbeit mit dem italienischen Hohen Justizrat (Consiglio Superiore della Magistratura - CSM) und dem Europäischen Netz der Justizräte (European Network of Councils for the Judiciary - E NCJ) fand am 26. und 27. März 2007 in Rom die 3. Europäische Konferenz der Richter zum Thema "Welcher Rat für die Justiz" statt.

c) Bekämpfung der Computerkriminalität

Im Juni 2007 fand die zweite Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität vom 23. November 2001 statt ("Cybercrime Convention Committee").

Dabei wurden im Wesentlichen die Fortschritte bei der Umsetzung des Übereinkommens sowie die Probleme im Umsetzungsprozess der Staaten, die noch nicht ratifiziert haben, erörtert.

d) Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ)

In seiner Sitzung vom 26. Februar bis 1. März 2007 verabschiedete der Ausschuss ein revidiertes Übereinkommen zum Europäischen Adoptionsübereinkommen von 1967 sowie Empfehlungen:

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a) Europäische Sozialcharta

Der 115. Regierungsausschuss zur Europäischen Sozialcharta tagte vom 16. bis 19. September 2007 in Straßburg und hatte die Beratung zu den Schlussfolgerungen XVIII-1 (Europäische Sozialcharta) und zu den Schlussfolgerungen 2006 (Revidierte Europäische Sozialcharta) zum Gegenstand. Vorwürfe gegen Deutschland wurden nicht behandelt. Anschließend wurde der neue Fragebogen zur Berichterstattung diskutiert. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Fragebogen folgte in der Herbstsitzung des Regierungsausschusses.

Deutschland zeichnete am 29. Juni 2007 die Revidierte Europäische Sozialcharta.

b) Gleichstellungsfragen

Vom 13.06. bis zum 15.06. 2007 fand in Straßburg die 37. Sitzung des Lenkungsausschusses des Europarats "Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern" statt.

Im Mittelpunkt des Treffens standen:

zu 1.)

Es handelte sich um einen ausgewogenen Entwurf der "Expertengruppe zu Gender Equality Standards und Mechanisms", bei dem sämtliche Bereiche, in denen Gleichstellungsstandards und Gleichstellungsmechanismen eine Rolle spielen, berücksichtigt sind und in dem den deutschen Interessen Rechnung getragen wurde. Die Regierungen werden darin aufgefordert, die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge zu ratifizieren und alle relevanten rechtlichen Instrumente in die nationale Politik umzusetzen. Kernstück der Empfehlung bildet das Kapitel "Standards in bestimmten Politikfeldern", wie "Familienleben", "Erziehung, Wissenschaft und Kultur", "Wirtschaftsleben", "Politische und öffentliches Leben", "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", "sozialer Schutz", "Gesundheit", "Medien", "Gewalt gegen Frauen", "Menschenhandel", "Frauen in Konfliktgebieten" und "Mehrfachdiskriminierung". Der Entwurf wurde im zweiten Halbjahr 2007 vom Komitee der Ministerbeauftragten verabschiedet.

zu 2.)

Der Entwurf konnte noch nicht dem Ministerkomitee zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Ausschussmitglieder stimmten für eine weitere Textüberarbeitung.

zu 3.)

Der Ausschuss nahm Kenntnis von der Arbeit der "Task Force zum Kampf gegen Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt" und der bereits erfolgten und noch geplanten Aktivitäten im Rahmen der Europaratskampagne "Combat Violence against Women, including domestic Violence". Es wurde über die Möglichkeit einer Europaratskonvention als rechtlich bindendes Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, das sowohl die Prävention, den Opferschutz und die Täterverfolgung beinhalten sollte, diskutiert.

Gleichstellung - Bereich Gewalt gegen Frauen Auf dem dritten Europaratsgipfel im Mai 2005 in Warschau bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung, Gewalt gegen Frauen zu beenden. Als Teil der zukünftigen Aktivitäten des Europarats wurde seinerzeit eine "Task Force to Combat Violence against Women, including domestic violence" (Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt) eingerichtet, die die Kampagne des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, die am 24. November 2006 startete, vorbereitete. Die Kampagne wird bis März 2008 laufen und verfolgt folgende Ziele:

Im Rahmen dieser Kampagne wurden bisher folgende Aktivitäten durchgeführt:

In den Europaratsausschüssen für Strafrecht (CDPC) und (CDEG) wurde eine Machbarkeitsstudie für die Erarbeitung eines Übereinkommens des Europarats gegen häusliche Gewalt vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse des Abschlussberichts der bis März 2008 laufenden Kampagne müssen aber vor einer Entscheidung abgewartet und ausgewertet werden.

Frauenhandel

Kampagne des Europarats gegen Menschenhandel: "Human Being - Not for Sale"

Die Kampagne des Europarats gegen den Menschenhandel wurde im Februar 2006 gestartet und endete im Dezember 2007. Ziel der Kampagne war es, bei Regierungen, Parlamentsabgeordneten, lokalen und regionalen Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft ein Problembewusstsein über Art und Ausmaß des Menschenhandels zu wecken und zu schärfen und die Bereitschaft zum Beitritt zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zu erhöhen. Hierbei wurde vor allem auf den 11 Regionalseminaren durch den Austausch von Bestpractice-Maßnahmen auf unterschiedliche, aber erfolgreiche Herangehensweisen zur Bekämpfung des Menschenhandels aufmerksam gemacht, die im Einklang mit dem Bestimmungen des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels stehen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nahmen an mehreren Regionalseminaren mit aktiven Beiträgen und Referaten teil. Besonders hervorzuheben ist das Regionalseminar in Berlin vom 19. - 20. April 2007, das von der Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert wurde."

c) Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder

Der Expertenausschuss tritt zweimal im Jahr zusammen. Das erste Treffen fand vom 21.-22. Juni 2007 statt. Zu den Aufgaben des Ausschusses zählen v. a.:

Entwicklung und Förderung von multidisziplinären Antworten auf Herausforderungen, die durch Familiengründung und Geburtenraten hervorgerufen werden Auf dem ersten Treffen einigten sich die Vertreterinnen und Vertreter auf zwei Hauptthemen: Familienpolitik und positive Elternschaft (positive parenting).

Die portugiesische Vertreterin stellte einen ersten Entwurf für einen Fragebogen zur Familienpolitik in den Mitgliedstaaten des Europarats mit folgenden Schwerpunkten vor:

Ziele der Familienpolitik, familienbezogene Leistungen, Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben, Erziehungskompetenz, Gewalt in der Familie und Frühe Hilfen. Alle Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, Kommentare zum Entwurf des Fragebogens einzureichen.

d) Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln - European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM)

Am 7. Februar 2007 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarats die Terms of Reference für zwei unter dem Teilabkommen des European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) eingerichtete Lenkungsausschüsse Organtransplantation (CD-PTO) und Bluttransfusion (CD-P-TS). Die beiden Ausschüsse, in denen die Bundesregierung vertreten ist, haben ihre Arbeit aufgenommen e) Biomedizin Der Lenkungsausschuss für Bioethik des Europarats (CDBI) stellte auf seiner Sitzung im Juni 2007 den Entwurf eines Zusatzprotokolls über Gendiagnostik für Gesundheitszwecke fertig .

Das Zusatzprotokoll soll das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997 (Biomedizinkonvention) ergänzen, auf deren Prinzipien es aufbaut. Es definiert die fundamentalen Rechte von Personen, an denen genetische Tests zu Gesundheitszwecken vorgenommen werden, und legt Maßnahmen zu ihrer Absicherung fest. Das Zusatzprotokoll wurde vom Ministerkomitee des Europarats am 07.05.2008 verabschiedet.

Die Biomedizinkonvention wurde im Berichtszeitraum von Bosnien und Herzegowina ratifiziert und trat in Norwegen in Kraft. Damit ist die Konvention von 21 Staaten ratifiziert und von weiteren 13 gezeichnet. Darüber hinaus trat das Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen vom 12. Januar 1998 in Bulgarien in Kraft. Das Zusatzprotokoll ist damit von 16 Staaten ratifiziert und von 15 weiteren unterzeichnet worden.

Die Republik Moldau unterzeichnete im Berichtszeitraum das Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs vom 24. Januar 2002, das zudem im Berichtszeitraum in Bulgarien und Ungarn in Kraft trat.

Am Ende des Berichtszeitraums hatten insgesamt 7 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert und 13 weitere hatten es unterzeichnet.

f) Soziale Kohäsion

Die 18. Sitzung des Lenkungsausschusses zur sozialen Kohäsion des Europarats (CDCS) fand vom 29. bis 30. März 2007 in Straßburg statt. Themenschwerpunkte waren u.a. der Bericht der Task Force Soziale Kohäsion und die Terms of Reference für drei Arbeitsgruppen: "Sozialpolitik für Familie und Kinder", "Lebenssituation von Menschen im Niedrigeinkommensbereich" und "Menschen in extremer Armut". Außerdem kam erstmals das Europäische Koordinierungsforum für den Aktionsplan des Europarats für Menschen mit Behinderung vom 26. bis 27. April 2007 in Straßburg zusammen, das dazu beitragen soll, den Aktionsplan zu fördern, umzusetzen und zu überwachen.

Aufgrund allgemeiner Budgetkürzungen im Europarat wird der CDCS voraussichtlich ab 2008 nur noch einmal pro Jahr tagen.

g) Tierschutz

Im Bereich Tierschutz wurden in beiden Halbjahren 2007 keine neuen Dokumente des Europarats beschlossen. Veranstaltungen im Kreis aller Mitglieder fanden nicht statt.

Der Europarat teilte mit, als Ergebnis einer Restrukturierung sei die Unterstützung des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (T-AP) zeitweilig verringert worden. Derzeit prüfe das Generalsekretariat die Angelegenheit.

Das BMELV tritt mit Nachdruck für eine Beibehaltung der Tierschutzaktivitäten des Europarats ein.

5. Kommunal- und Regionalpolitik

Der Lenkungsausschuss für lokale und regionale Demokratie (CDLR) hat sich erneut mit einer Fülle von Themen mit Bezug zur lokalen und regionalen Demokratie befasst.



An den Sitzungen nahm eine deutsche Delegation unter Leitung des Bundes und unter Mitwirkung der Länder teil. In Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgte auch eine deutsche Mitarbeit in mehreren der zusätzlichen Expertenausschüsse des CDLR.

Im europäischen Vergleich hat Deutschland ein besonders weit entwickeltes demokratisches Gemeinwesen (Bund, Länder, Kommunen) und kann daher die Aktivitäten des Europarats in diesem Bereich, die vor allem auf die Unterstützung neuer Mitgliedstaaten des Europarats zielen durch Beispiele und Hinweise unterstützen.

Im Expertenausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (LR-CT) wurde die Beratung eines dritten Zusatzprotokolls zum Madrider Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fortgeführt. Im Übrigen war das erste Halbjahr 2007 von den Vorbereitungen auf die Konferenz der für lokale und regionale Demokratie zuständigen Minister geprägt, die im Oktober 2007 in Valencia statt fand (siehe Bericht über das zweite Halbjahr 2007).

6. Jugend

Der Lenkungausschusss JUGEND (CDEJ) und der Gemeinsame Jugendpolitische Ausschuss (CMJ) tagten am 19. bis 21. März 2007 in Strassburg. Ein Schwerpunktthema bei den Sitzungen waren die weiteren Vorbereitungen und Abstimmungen im Rahmen der seit Juni 2006 angelaufenen einjährigen neuen Europarats-Kampagne für Vielfalt, Menschenrechte und Teilnahme "Alle anders - alle gleich", an der sich auch Deutschland - als EU-Ratspräsidentschaftsland - vor allem im 1. Halbjahr 2007 besonders aktiv beteiligte.

Am 28.-31. März 2007 fand in diesem Kontext in Istanbul ein Symposium zum Thema "Interkultureller und interreligiöser Dialog in der Jugendarbeit" statt, in Schengen (Luxemburg) vom 25. bis 29. April 2007 das Symposium zum Thema "Partizipation in all ihren Formen".

Hier wurde das neue europäische Portofolio für Jugendleiter und Jugendleiterinnen vorgestellt.

In Monopoly (Italien) organisierte der Europarat ein Ereignis zum Thema " Immigration, junge Menschen und Xenophobie".

CDEJ und CMJ einigten sich ferner über die Grundlinien des Agendapapiers 2020 - das neue Strategiepapier zur Jugendpolitik bis zum Jahr 2020, das in Kiew von den Jugendministerinnen und Jugendministern und anschließend 2008 als Entschließung des Ministerrats verabschiedet werden soll.

Weitere Schwerpunktthemen waren im Jugendbereich neben der Festlegung der Programmprioritäten der beiden Jugendzentren in Budapest und Strassburg für 2007:

7. Sport ( Anti-Doping sowie Sport und Gewalt )

Die dopingpolitischen Aktivitäten wurden in Sitzungen des Koordinierungsforums für die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA (CAHAMA) und der beobachtenden Begleitgruppe des "Übereinkommens vom 16. November 1989 gegen Doping" und den von dieser eingesetzten Arbeitsgruppen vor allem durch Beratungen über die Fortschreibung des WADA-Codes geprägt.

Am 16. Mai wurde das Gesetz zu dem "Zusatzprotokoll vom 12. September 2002 zum Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping" verkündet.

Im Rahmen des "Europäischen Übereinkommens vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen" wurden auf einer Konferenz vom 2. bis 5. April in Rennes (Frankreich) Fragen zur Rolle des Sports als Mittel zur Eindämmung von Gewalt wie auch als Projektionsfläche für Gewalt diskutiert. Der Ständige Ausschuss zu diesem Übereinkommen beschäftigte sich auf seiner 27. Sitzung vom 12. bis 13. Juni im Wesentlichen mit der Auswertung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland sowie dem ersten Entwurf einer "FanCharta".

8. Bildung und Kultur

a) Bildung

Vom 04. - 05.05.2007 fand in Istanbul die 22. Europäische Erziehungsministerkonferenz (EEMK) des Europarats mit Delegationen aus 45 europäischen Staaten, Vertretern der UNESCO, OECD, OSZE, EU-Kommission, der Arabischen Liga (ALECSO), Anna-Lindh-Stiftung, Stabilitätspakt für Südosteuropa, der USA, Kanadas und Israels sowie den Gremien des Europarats und mit insgesamt 200 Teilnehmern statt. 31 Staaten waren auf Minister- bzw. politischer Ebene vertreten (davon 18 EU-Staaten). Für Deutschland nahmen der Präsident der Kultusministerkonferenz, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, sowie in seiner Begleitung Vertreter des Auswärtigen Amts und des Sekretariats der Kultusministerkonferenz teil.

Die Konferenz beriet und verabschiedete eine Erklärung zum Hauptthema "Aufbau eines humaneren und inklusiveren Europa: die Rolle der Bildungspolitik" sowie zwei damit verbundene Entschließungen zu den 2003 - 2006 abgeschlossenen und für 2008 - 2010 beschlossenen Projekten des Europarats im Bildungsbereich.

In Plenarrunden der Arbeitsgruppe zum Recht des Kindes auf Bildung und zur sozialen Kohäsion in einem multikulturellen Europa wurden die mit den Herausforderungen der Zuwanderung und der notwendigen Integrationsförderung verbundenen Begründungszusammenhänge und Handlungsmöglichkeiten erörtert.

Der Europarat wird seine projektorientierte Arbeit im Bildungsbereich fortsetzen und sich dabei weiterhin auf die Bereiche Demokratie- und Menschenrechtserziehung, interkulturelle Bildung, Geschichtsunterricht, Sprachenförderung und Ausbildung des pädagogischen Personals konzentrieren. Durch Kooperation der Sektoren und Organe im Europarat und durch Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen sollen Synergien genutzt und Doppelarbeit vermieden werden.

Demokratieerziehung

Die dritte Phase (2006-2009) der seit 1997 laufenden Arbeiten im Bereich der Demokratieerziehung/

Menschenrechtsbildung, deren Schwerpunktbereiche "Entwicklung und Umsetzung bildungspolitischer Maßnahmen für Demokratie und sozialen Zusammenhalt", "Neue Rollen und Kompetenzen der Lehrer und des pädagogischen Personals im Bereich EDC/HRE" und "Demokratische Organisation und Führung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen" sind wurde fortgeführt.

In diesem Zusammenhang wurden auch die Arbeiten einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Martin Eaton (VK), ehemaliger Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CDDH), an einer Machbarkeitsstudie für ein "Framework Policy Document" zur Demokratieerziehung und Menschenrechtsbildung fortgesetzt. Deutschland hat im Rahmen der 22. EEMK Ablehnung gegenüber einem rechtlich bindenden Instrument mit umfangreichen Berichtspflichten signalisiert.

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Europarat unterstützt schulische Maßnahmen der Erinnerung und Auseinandersetzung mit dem Thema in den einzelnen Mitgliedstaaten durch Seminare und Veröffentlichungen.

Der Tag des Gedenkens an den Holocaust soll gemäß der Erklärung von Krakau (Ministerseminar Mai 2005) dauerhaft Teil der Lehrpläne und Bildungssysteme werden. Lehrerfortbildungsseminare (u. a. in Deutschland, Österreich, Kroatien und der Schweiz) und Veröffentlichungen unterstützen die Auseinandersetzung mit dem Thema.

Ein weiteres Ministerseminar wird im November 2008 in Deutschland stattfinden.

Fremdsprachen

Die Arbeiten des Europarats im Bereich des Lehrens und Lernens von Sprachen leisten einen Beitrag zur Förderung von demokratischer Bürgerschaft und sozialer Inklusion. Die wegweisende Arbeit bei der Entwicklung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) wird zunehmend auch außereuropäisch genutzt. Die EU bezieht sich in ihren Aktivitäten (Europass, Fremdsprachenindikator) ebenfalls auf die Niveaubeschreibungen des GeR. Im Mittelpunkt der Arbeiten des Europarats steht derzeit die Entwicklung von Kompetenzbeschreibungen für die verschiedenen Sprachen (Handbuch und CD-ROM mit Beispielaufgaben) und die Entwicklung von Kriterien für die Zuordnung von Sprachprüfungen zu den Kompetenzstufen des GeR. Ein weiteres Projekt (2006 - 2009) befasst sich mit den erforderlichen Kompetenzniveaus in der Unterrichtssprache und möglichen Förderansätzen.

Darüber hinaus werden sog. Länderprofile zur Darstellung und Kommentierung der Sprachenpolitik eines Mitgliedstaats bzw. einer Region unter Beteiligung unabhängiger externer Experten erstellt.

Das aktuelle Arbeitsprogramm "Languages for social cohesion: language education in a multilingual and multicultural Europe" des Europäischen Fremdsprachenzentrums sieht für den Zeitraum 2004 bis 2007 22 Projekte vor allem im Bereich der Lehrerbildung vor.

Lehrerfortbildungsprogramm

Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer und Lehrerausbilder mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Ein neuer Themenschwerpunkt des Programms bezieht sich entsprechend auf Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung.

Die weiterhin genutzte Tagungsstätte in Donaueschingen wird sowohl vom Europarat als auch vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Das Auswärtige Amt fördert die Teilnahme von Lehrern an den dortigen Fortbildungsmaßnahmen.

b) Kultur

Zu den Hauptzielen der Kulturtätigkeit des Europarats gehören die Förderung des Bewusstseins für eine gemeinsame kulturelle Identität der Europäer (Sprache, Geschichte, politische Bildung, Denkmalpflege, allgemeine Kulturförderung sowie Anwendung und Nutzung neuer Informationstechnologien). Die Ernennung der Generaldirektorin für Kultur zur Koordinatorin für Interkulturellen Dialog im Jahre 2006 sicherte die stärkere bereichsübergreifende Zusammenarbeit in dieser zentralen Thematik.

Die 29. Ausstellung des Europarats thematisierte das Heilige Römische Reich Deutscher Nation 962 bis 1806 (Magedeburg und Berlin, bis 10.12.2006). Im Bereich der Denkmalpolitik sind die europäische Datenbank "HEREIN" zum Denkmalschutz hervorzuheben, an der über 35 Mitgliedstaaten (seit 2002 auch Deutschland) teilnehmen, sowie Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, u. a. durch den "European Heritage Day" ("Tag des offenen Denkmals" in Deutschland).

Hauptthemen des Kulturausschusses waren der Entwurf des Weißbuchs "Interkultureller Dialog" (Living Together As Equals) als Beitrag zum Europäischen Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008, die Präsentation des kulturpolitischen Länderexamens der Ukraine, die grundlegende Reform der Programme "Kulturrouten" sowie Ausstellungen des Europarats und die Verabschiedung neuer Pilotprogramme in den Bereichen interkulturelle Stadt und europäische Filmpolitik. Mit der Türkei, Armenien und Slowakei beteiligen sich drei neue Länder am Fachnetz des kulturpolitischen Kompendiums; damit weist dieses insgesamt 43 Mitgliedstaaten auf darunter Deutschland. Die sog. Kiew-Initiative ist ein neu initiiertes südosteuropäisches Kooperationsprojekt zum Schutz von Kultur- und Naturgütern sowie zur Entwicklung moderner Kulturpolitik, an denen sich Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Moldau und die Ukraine beteiligen.

Diese Revision des Kulturprogramms des Europarats orientiert sich u.a. an den Zielsetzungen des UNESCO-Übereinkommens zu Schutz und Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen (2005, seit dem 18. März 2007 in Kraft). An der internationalen kulturpolitischen Fachtagung "Kulturelle Vielfalt - Europas Reichtum" im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (April 2007, Essen) beteiligten sich neben dem Kulturdirektor des Europarats zahlreiche Mitglieder des Kulturausschusses, darunter Vertreter Russlands, der Türkei und der Ukraine. Damit wurde im Sinne der Empfehlungen des Juncker-Berichts (2006) auch ein fachlicher Beitrag zur engeren Verzahnung zwischen EU und Europarat geleistet.

9. Medien

Das Ministerkomitee nahm die vom Lenkungsausschuss für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) erarbeiteten Empfehlungen über Medienpluralismus und die Vielfalt von Medieninhalten sowie über den Auftrag öffentlichrechtlicher Medien in der Informationsgesellschaft an. Damit wurden zwei wesentliche Elemente des auf der 7. Europäischen Ministerkonferenz über Massenmedienpolitik in Kiew 2005 verabschiedeten Aktionsplans umgesetzt.

Der CDMC finalisierte Textentwürfe zum Schutz und zur Förderung des investigativen Journalismus, zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit in Krisenzeiten und zur Medienberichterstattung über Wahlkämpfe. Ferner beriet der CDMC über Fragen der Internet-Regulierung und eines möglichen Mechanismus zur Verbesserung der Achtung des Art. 10 EMRK.

Schwerpunkte der Arbeiten des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen zur Revision dieses Übereinkommens waren der Anwendungsbereich (Erweiterung auf nichtlineare audiovisuelle Dienste), Regelungen zur Rechtshoheit, der Schutz Minderjähriger und der Menschenwürde, kulturelle Förderpflichten zugunsten europäischer Werke sowie die Werberegelungen. Die für die Textarbeit zur Novellierung des Fernsehübereinkommens gegründete Arbeitsgruppe mit Vertretern der Mitgliedstaaten Polen, Frankreich, Österreich, Vereinigtes Königreich, Türkei und Deutschland hat den ersten Arbeitsentwurf aus dem Jahre 2006 kontinuierlich weiterentwickelt. Die Novellierung soll sich nach dem Willen der Mitgliedstaaten so weit wie möglich an die neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der EU anlehnen. Deckungsgleiche Regelungen sind jedoch nicht immer gewollt bzw. möglich, da der Europarat z. T. andere Zielsetzungen verfolgt sowie auf keine den rechtsverbindlichen und gerichtlich überprüfbaren Entscheidungen der EU- Kommission vergleichbare etablierte Strukturen zurückgreifen kann.

Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007

Anlage 1

Das Ministerkomitee trat im Berichtszeitraum einmal (10. bis 11. Mai in Straßburg) zusammen.

Das Komitee der Ministerbeauftragten trat im Berichtszeitraum zu 13 ordentlichen Sitzungen und 3 Sitzungen zur Überwachung der Umsetzung der Rechtssprechung des EGMR zusammen.

Dabei wurden im Jahre 2007 insgesamt 18 101 Tagesordnungspunkte behandelt, davon 1 254 Tagesordnungspunkte innerhalb der ordentlichen Sitzungen und 16 847 Tagesordnungspunkte innerhalb der Sitzungen zur Überwachung der Umsetzung der Rechtssprechung des EGMR (das Zahlenmaterial zu den Tagesordnungspunkten ist nur jährlich verfügbar).

Anlage 2

Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, zu denen das Komitee der Ministerbeauftragten im Berichtszeitraum Antworten gegeben hat:

Nummer der Empfehlung Datum der Empfehlung Datum der Antwort Titel
1756 25/06/06 18/01/07 Implementierung der Entscheidungen des Dritten Gipfels des Europarats
1757 28/06/06 21/02/07 Migration, Flüchtlinge und Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Dritten Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats (Warschau, 16-17 Mai 2005)
1758 28/06/06 13/06/2007 Follow-up des Dritten Gipfels: Priorität der kulturellen Kooperation
1759 28/06/06 07/02/07 Parlamente vereint in der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen
1760 28/06/06 31/01/07 Position der Parlamentarischen Versammlung gegenüber den Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarats, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben
1761 30/06/06 04/05/07 Vorbeugung von Waldbränden
1763 02/10/06 21/03/0 Das institutionelle Gleichgewicht innerhalb des Europarats
1764 02/10/06 28/03/07 Implementierung der Urteile des EGMR
1765 03/10/06 18/01/07 Generelle politische Debatte über die Situation auf dem Balkan
1767 05/10/06 13/06/07 Massenankunft irregulärer Migranten an den Küsten Südeuropas
1768 05/10/06 13/06/07 Das Bild von Asylbewerbern, Migranten und Flüchtlingen in den Medien
1769 06/10/06 12/04/07 Das Erfordernis der Vereinbarkeit von Arbeit und Familienleben
1774 17/11/06 13/06/07 Die türkische Präsenz in Europa : Arbeitermigranten und neue europäische Bürger

Anlage 3

Deutschland ratifizierte im Berichtszeitraum zwei Übereinkommen: 08.02.2007 Nr. 193 Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)

17.04.2007 Nr. 167 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Deutschland zeichnete im Berichtszeitraum ein Übereinkommen:

29.06.2007 Nr. 163 Europäische Sozialcharta (revidiert)

Anlage 4

Im Jahre 2007 hat das Komitee der Ministerbeauftragten zu 13 Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen Antworten gegeben (das Zahlenmaterial ist nur jährlich verfügbar).

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

Auch das zweite Halbjahr 2007 unter den Vorsitzstaaten Serbien (Mai bis November) und Slowakei (November 2007 bis Mai 2008) stand im Zeichen der Umsetzung der Beschlüsse des Warschauer Europaratsgipfels von 2005.

Serbien ist seit 2003 Mitglied des EuR. Regional benannte Serbien sowohl den Südkaukasus als auch Süd-Ost-Europa als Schwerpunktregionen seiner Präsidentschaftsaktivitäten. Damit kam auch die Kosovo-Problematik auf die Tagesordnung des Europarats. Serbien vermied es allerdings seine Vorsitzfunktion mit der nationalen Agenda zu vermischen. Die aus dem Vorsitz resultierenden Europaratsverpflichtungen (einschließlich der Vorbereitung der Wahlbeobachtung im Kosovo für Kommunalwahlen am 17.11.2007) wurden ordnungsgemäß umgesetzt.

Als großer Erfolg wurde die zweite "Sommeruniversität für Demokratie" (2. bis 6. Juli 2007) gesehen. Sie versammelte ungefähr 600 Teilnehmer aus den 15 vom Europarat und der EU-Kommission unterstützten Schulen für Politische Studien in Osteuropa, Südosteuropa und in der Kaukasus-Region. Starke Beachtung fand die Rede von George Soros (Open Society Institute).

Nach intensiver und teilweise auch kontroverser Diskussion wurde die Einführung eines "Europäischen Tages gegen die Todesstrafe" beschlossen. Dieser wird künftig am 10. Oktober eines jeden Jahres begangen werden.

II. Generalsekretär

Der Generalsekretär des Europarats, Terry Davis, konzentrierte sich im Berichtszeitraum weiterhin darauf entsprechend der Beschlüsse des Warschauer Gipfels dem Europarat ein klareres Profil sowohl nach innen als auch nach außen (nicht zuletzt gegenüber "verwandten" Organisationen wie der EU und der OSZE) zu verschaffen. Eine rege Reisetätigkeit, Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, ist Teil dieser Agenda. Am 10. Oktober besuchte der Generalsekretär Deutschland, wo er Gespräche mit BMJ, BMI, im AA und Bundeskanzleramt sowie im Bundestag (den DEU Vertretern in der Parlamentarischen Versammlung) führte.

Themen waren die Reform des Europarats sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie das im Mai 2007 unterzeichnete Memorandum of Understanding zwischen EU und Europarat.

In seinen Gesprächen warb der Generalsekretär regelmäßig für die Zeichnung bzw. die Ratifizierung der Übereinkommen des Europarats, insbesondere sehr engagiert für Zusatzprotokoll 14, so u.a. anlässlich eines Gesprächs mit Vjatscheslaw Lebedew, dem Präsidenten des Obersten Gerichts der RUS Föderation.

Der Generalsekretär setzte sich sehr für das Projekt "Europaschule in Straßburg" ein. Eine solche existiert bislang nicht, der Bedarf ist jedoch gegeben. Nach intensiven Vorarbeiten soll nun ab September 2008 eine Europaschule in Straßburg arbeitsfähig sein.

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

Im Dezember 2007 verabschiedete das Ministerkomitee den Haushalt des Europarats für 2008 in Höhe von rund 274 Mio. Euro (einschließlich Teilabkommen, Sonderhaushalte und European Youth Foundation). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr, im Wesentlichen für den Kernhaushalt (201 Mio. €) - und hier vor allem für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund seiner anerkannt schwierigen Lage (über 80.000 unerledigte Verfahren) - konnte aufgrund strikter Prioritätensetzung durch die Mitgliedstaaten und den Europarat selbst auf 1,5% begrenzt werden. Die deutschen Beitragsleistungen zum Gesamthaushalt des Europarats (Kernhaushalt, Sonderhaushalte für das Bauvorhaben und die Pensionen, European Youth Foundation und Teilabkommen) werden in 2008 insgesamt knapp 33 Mio. Euro betragen und damit gegenüber 2007 leicht sinken. Die Senkung der deutschen Beiträge angesichts eines geringfügig steigenden Haushaltsvolumens erklärt sich durch die Beitragsmindernde Verwendung von Vorjahresüberschüssen.

2. Vorsitze und Themen

Seit dem 11. Mai 2007 hatte Serbien den Vorsitz inne, den es im November an die Slowakei übergab. Folgende Schwerpunktthemen standen während des Berichtszeitraums im Mittelpunkt der Arbeit des Ministerkomitees:

Dringlicher denn je waren Überlegungen zur Reform des Gerichtshofs. Die Lawine anhängiger Fälle stieg weiter an. Russland sah sich weiterhin nicht in der Lage, das von 46 Mitgliedstaaten ratifizierte Zusatzprotokolls 14 seinerseits zu ratifizieren. Im Berichtszeitraum wurden daher zahlreiche Appelle an die russische Seite gerichtet, um Bewegung in den Ratifizierungsprozess zu bekommen, da die Reform des Gerichtshofs wesentlich vom Inkrafttreten des Zusatzprotokolls abhängt.

Das Ministerkomitee nahm am 12. Juli 2007 das Übereinkommen zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch an. Auf der 28. Konferenz der Justizminister (25./26.10.2007) wurde sie zur Zeichnung ausgelegt. Ebenfalls in den Kontext Missbrauch und Ausbeutung gehörte eine hochrangige Konferenz in Straßburg (7./8. November 2007) zur Thematik der Übereinkommen gegen Menschenhandel. Dort wurde ein im Detail noch zu erarbeitender Monitoring-Mechanismus (genannt: GRETA) vorgestellt, der im Kampf gegen den Menschenhandel installiert werden soll.

Im Ministerkomitee wurde die Einführung eines "Europäischen Tages gegen die Todesstrafe" diskutiert. Polen schloss sich der Mehrheitsmeinung zur Einführung eines solchen Tages zunächst nicht an. Gleichwohl wurde die Einführung des Tages am 09. Oktober 2007 anlässlich einer unter portugiesischer EU-Präsidentschaft organisierten Internationalen Konferenz zum Thema "Europa gegen die Todesstrafe" verkündet; er soll fortan an jedem 10. Oktober eines Jahres begangen werden.

Die maßgeblich unter Vorsitz von San Marino lancierten Arbeiten zu einem tieferen Verständnis im Interkulturellen Dialog wurden fortgesetzt. Im Berichtszeitraum wurden die Arbeiten zum Weißbuch ("White paper on Intercultural Dialogue") fortgeführt. Konzeption, Zuschnitt und vor allem die Thematik einer Konferenz zur religiösen Dimension im interkulturellen Dialog (geplant für April 2008 und beauftragt durch die 117. Ministertagung im Mai 2007) wurden im Berichtszeitraum gleichfalls vorangetrieben.

IV. Parlamentarische Versammlung

Während des Berichtszeitraums fand eine Sitzung der Parlamentarischen Versammlung (01. - 05. Oktober 2007) statt.

Zentrales Thema der Herbstsitzung war die Lage der Menschenrechte in Europa im allgemeinen, die Kooperation der Mitgliedstaaten mit dem EGMR (Defizite und Desiderata) wie auch die Situation des EGMR selbst (Überlastung; Problematik um die Nichtratifizierung durch RUS von Zusatzprotokoll 14). Diese Schwerpunktsetzung schlug sich in der Arbeit verschiedener Ausschüsse, Debatten und Entschließungen nieder. Der EGMR als "Juwel der Tätigkeit des Europarats" verdiene jede Unterstützung, so die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Parlamentarier, und dürfe nicht vernachlässigt werden. RUS wurde mehrfach Zielscheibe heftiger Kritik. Russische Delegierte unterstrichen in der Sitzung ihrerseits durchgehend die Notwendigkeit einer raschen Ratifizierung von Zusatzprotokoll 14 durch die im Dezember 2007 neuzuwählende Staatsduma. Klammer der verschiedenen Debatten war eine Grundsatzdiskussion zum Thema "The looming crisis facing the European Court of Human Rights: urgent action needed". Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der Schweizer Abgeordnete Dick Marty, verurteilte die "Passivität und Untätigkeit" der Mitgliedstaaten des Europarats angesichts der unübersehbaren Überlastung des Gerichtshofs.

Eine große Öffentlichkeit erfuhr der Auftritt des russischen Patriarchen Alexij II. Erstmals hielt ein russischer Kirchenführer eine Rede vor der Parlamentarischen Versammlung. Moralische Normen und Werte seien, so Alexij II, im Leben eines jeden zentral. Scharf kritisierte er - aus seiner Perspektive - abweichende Erscheinungen wie Homosexualität. Seine Aussagen zur Kosovo-Problematik spiegelten die offizielle russische Haltung wider.

Der serbische Außenminister Jeremic gab als amtierender Vorsitzender des Ministerkomitees auf der Sitzung einen routinemäßigen Bericht ohne besondere Höhepunkte ab. Scharf davon getrennt waren seine Ausführungen zur Kosovo-Problematik. Serbien wolle Mitglied der EU werden und den Kosovo behalten. Eine einseitige Ausrufung der Unabhängigkeit durch die Kosovo-Albaner sei eine Gefahr für die Stabilität der gesamten Region. Serbien würde eine solche einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht hinnehmen und mit allen denkbaren "politischen" und "diplomatischen" Instrumenten dagegen angehen.

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

1. Jahresbilanz 2007

Im Jahr 2007 erreichten den EGMR 54.000 neue Eingänge; 41.700 - und damit knapp 2.300 mehr als im Jahr zuvor - wurden als tatsächliche Beschwerde einem Spruchkörper vorgelegt.

Die meisten neuen Beschwerden richteten sich wie im Vorjahr gegen Russland (9.497; 2006: 10.177), gefolgt von der Ukraine (4.502; 2006: 2.482), Polen (4.211; 2006: 3.990), Rumänien (3.171; 2006: 3.312) und der Türkei (2.830; 2006: 2.330). Deutschland (1.485; 2006: 1.587) liegt hinter Frankreich (1552; 2006: 1.832) an 7. Stelle.

Gleichzeitig registrierte der Gerichtshof im Berichtszeitraum einen explosionsartigen Anstieg der Anträge auf vorläufige Maßnahmen von 391 in 2006 auf 601 in 2007. Dies ist vor allem auf die vielen Ausweisungsfälle in Großbritannien und Frankreich aber auch den häufigen Missbrauch dieses Mittels (mehr als die Hälfte der Anträge außerhalb des Anwendungsbereichs) zurück zu führen.

Der Gerichtshof konnte 2007 28.792 Fälle durch Urteil oder Entscheidung beenden, das sind 4 % weniger als im Jahr zuvor (29.878). Diese insgesamt gesunkene richterliche Produktivität ist vor allem auf die weitere Priorisierung von komplexen wichtigen begründeten Fällen zurück zu führen. So ist die Anzahl der Urteile zu schwierigeren begründeten Beschwerden 2007 zumindest auch leicht angestiegen (1% auf 1.735). Dieser allerdings trotz der weiteren Ressourcenverlagerung im Vergleich zum Vorjahr (2006: 57 %) nur geringe Anstieg an begründeten Kammerurteilen, der noch dazu meist nur durch die Zusammenfassung von Fällen erreicht wurde, ist Ausdruck der Tatsache, dass in diesem Bereich die gerichtsinternen Effektivitätssteigernden Maßnahmen ausgereizt sind.

Insgesamt ergibt sich bei 41.700 neu eingegangenen und nur 28.792 vom Gerichtshof erledigten Beschwerden ein neuerliches Anwachsen des Rückstandes an unerledigten Beschwerden um gut 10.000 auf den neuen Höchststand von 79.400.1 Dabei ist zu beachten, dass die Masse der vor dem Gerichtshof anhängigen Beschwerden (2007 über 90 %) unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. Auf die Mitgliedstaaten bezogen kommt die Hauptlast des Gerichtshofs mit über 50 % der anhängigen Beschwerden aus Russland (20.300 = 26 %), gefolgt von der Türkei (9.150 = 12 %), Rumänien (8.300 = 10 %) und Ukraine (5.800 = 7 %).

1 Der Gerichtshof hat für das Berichtsjahr 2007 seine Zählweise für die anhängigen Beschwerden geändert:

Es werden nicht mehr alle Eingänge in die Statistik aufgenommen, sondern nur noch diejenigen, die auch tatsächlich alle formellen Beschwerdeeigenschaften erfüllen und einem Entscheidungsorgan zugeleitet wurden. Daraus ergibt sich, dass im Vorjahr noch von einem Rückstau von mehr als 90.000 Beschwerden gesprochen wurde, wobei - der neuen Zählweise folgend - nur 66.500 tatsächlich vor einem Entscheidungsorgan anhängig waren.

Deutschland (2.500) folgt an 9. Stelle vor Frankreich (2.350) und hinter Polen, Tschechischer Republik, Italien und Slowenien. Setzt man die Beschwerdezahl ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl, liegen die beschwerdestarken Länder jedoch eher im Mittelfeld und Staaten wie Slowenien, Mazedonien, Moldau, Monaco führen die Liste an (Russland an 16. Stelle und Türkei an 20.).

Der weiterhin steigende "Rückstau" verdeutlicht eindrucksvoll die Dringlichkeit weiterer Reform und schnellen Umsetzung der bereits während der 114. Ministertagung im Mai 2004 beschlossenen Maßnahmen zur "Gewährleistung der langfristigen Effektivität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte". Diese umfassen vor allem die Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Verhinderung neuer Beschwerden (s.u.), die Ratifikation von Zusatzprotokoll Nr. 14 zur EMRK (ZP 14) mit den darin vorgesehenen kurzfristigen Maßnahmen (insbes. in Form der Verfahrensreform) zur Effektivierung des EGMR (s.u.), sowie langfristige Maßnahmen, wie sie u.a. durch den Weisenrat vorgeschlagen wurden (s.u.).

2. Reform

Aufgrund der fehlenden Ratifizierung durch Russland ist das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK immer noch nicht in Kraft getreten. Das Komitee der Ministerbeauftragten hat den Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) nunmehr beauftragt, bis zum Frühjahr 2008 einen Bericht darüber vorzulegen, welche Verbesserungen ohne eine Änderung der EMRK erreicht werden können. Vorschläge für Verbesserungen, die eine Änderung der Konvention erfordern, soll der Lenkungsausschuss erst im Frühjahr 2009 vorlegen.

Nachdem die russische Staatsduma Ende 2006 die Ratifikation des am 13. Mai 2004 von den Staats- und Regierungschefs beschlossenen 14. Zusatzprotokoll als letzter Mitgliedstaat vorerst abgelehnt und damit dessen baldiges Inkrafttreten verhindert hatte, versuchten Gerichtshof, Ministerkomitee, Parlamentarische Versammlung und Mitgliedsstaaten im Rahmen von Erklärungen, Aufrufen an die russische Regierung, Dialog mit Duma Abgeordneten auf eine baldige Ratifizierung hinzuwirken.

Unter der Betonung, dass das Inkrafttretens des 14. Zusatzprotokolls 14 weiterhin unabdingbar für weitere Reformmaßnahmen bleibt, führten Gerichtshof und Europarat die Arbeiten zu möglichen weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen zum Abbau des Rückstaus an anhängigen Fällen und zur Sicherung der langfristigen Effektivität des EGMR fort.

Einen wesentlichen Pfeiler stellt dabei der vom Ministerkomitee beim Wahrschauer Gipfel in Auftrag gegebene und am 15. November 2006 vorgelegte Bericht der Weisen dar, der - ausgehend vom Inkrafttreten des 14. Zusatzprotokolls - weitere langfristige Maßnahmen zur Effektivierung des EGMR vorschlägt. Nach einer ersten Diskussion im Komitee der Ministerbeauftragten wurde im Juli 2007 der Expertenausschuss für Menschenrechte beauftragt, konkrete Follow-up Maßnahmen des Weisenberichtes zu prüfen. Dabei sollten vor allem den Vorschläge Nr. 1 (größere Flexibilität durch Verfahrensregeln im Statut), Nr. 2 (Einführung eines Filtermechanismus in Form eines Judicial Committees), Nr. 3 (Verbesserung der Verbreitung der Jurisprudenz), Nr. 5 (Verbesserung nationalen Rechtsschutzes) nachgegangen werden und die Stellungnahmen der Parlamentarischen Versammlung, des Gerichtshofs, des Generalsekretärs, des Menschenrechtskommissars und der Zivilgesellschaft dazu sowie der Ergebnisse des Kolloquiums im März 2007 in San Marino und des Berichts von Lord Woolf Dez 2005 mit einbezogen werden. Ein Zwischenbericht hierzu soll der Expertenausschuss dem Ministerkomitee bis zum 30. April 2008 vorlegen.

Gleichzeitig hat das Ministerkomitee im Berichtszeitraum die Arbeiten zur Stärkung des nationalen Menschenrechtsschutzes sowie zur Sicherung der effektiven Umsetzung der EMRK samt Urteilen des EGMR fortgesetzt. Hierzu legte das Ministerkomitee im Mai 2007 einen Zwischenbericht vor, der sich insbesondere mit Vorschlägen für ein Follow-up zu den 2006er Erklärungen des Ministerkomitees zu nachhaltigen Maßnahmen zur Sicherung der Effektivität der Umsetzung der EMRK auf nationaler und europäischer Ebene befasste. Der umfassende Abschlussbericht wird für April 2008 erwartet.

Daneben führte der Gerichtshof (auf der Grundlage des Berichts von Lord Woolf von 2005) die Arbeiten zur Reform seiner Arbeitsmethoden fort, wobei er besonderes Augenmerk auf die Priorisierung von Fällen, die stärkere Berücksichtigung der sechsmonatigen Ausschlussfrist bei Beschwerden, das Verfahren für Pilotfälle und die proaktivere Rolle des EGMR bei der friedlichen Streitbeilegung legte.

Das bisher fehlende Inkrafttreten des dringenden Reformpakets aus dem 14. Zusatzprotokoll sowie den damit ausbleibenden Erfahrungswerten hat die Diskussion zu weiteren kurz- und langfristigen Reformmaßnahmen im Berichtszeitraum gebremst und tatsächliche Reformen - bis auf kleinere interne Änderungen bei den Arbeitsmethoden des Gerichtshofes - paralysiert.

Gleichzeitig hob diese verfahrene Situation nochmals die Dringlichkeit der Effektivierung des nationalen Menschenrechtsschutzes und Stärkung des Subsidiaritätsprinzips hervor. Der weiterhin ansteigende Rückstau an Beschwerden und die fehlende Aussicht auf eine baldiges Inkrafttreten des 14. Zusatzprotokolls zwingen jedoch die Mitgliedsstaaten dazu, im kommenden Jahr die Diskussion über (alternative) konkrete kurz- und langfristige Reformen in Struktur, Verfahren und Organisation des Gerichtshofs zu beschleunigen.

3. Rechtsprechung

Gegen Deutschland ergingen 2007 insgesamt 7 Urteile (24. Stelle), in denen jeweils die Verletzung mindestens einer Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt wurde. Am häufigsten (5 Mal) wurde wieder die Länge des Verfahrens vor deutschen Gerichten (Art. 6 EMRK) gerügt, daneben wurde zwei Mal die Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK) und jeweils einmal des Rechts auf Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 13 EMRK) sowie einmal das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) gerügt. Die Liste der am häufigsten verurteilten Staaten führte im Jahr 2007 erneut die Türkei an mit 319 Urteilen vor Russland (175), Ukraine (108), Polen (101), Rumänien (88), Moldau (59) und Italien (58).

Im Berichtszeitraum fanden vor allem nachstehende Entscheidungen des EGMR zu Beschwerden gegen Deutschland besonderes Interesse in der Öffentlichkeit:

Am 03.07.2007 hat der EGMR im Fall Poznanski u.a. gegen Deutschland einstimmig eine Klage ehemaliger Zwangsarbeiter gegen Deutschland wegen offensichtlicher Unbegründetheit abgewiesen. Der Gerichtshof erklärte, dass zwar der Ausschluss von Klagen Einzelner durch § 16 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" in das Eigentumsrecht der Kläger eingreife. Allerdings sei dieser Eingriff gerechtfertigt, da er auf Grund eines Gesetzes, welches im öffentlichen Interesse liege, erfolge, das verfolgte Ziel, Rechtssicherheit für die deutsche Industrie und den deutschen Staat zu schaffen, jedenfalls nicht ermessensfehlerhaft sei und im Übrigen der Eingriff in das Eigentumsrecht der Kläger auch verhältnismäßig sei. Denn diese könnten weder ein rechtskräftiges Urteil zu ihren Gunsten geltend machen, noch hätten sie aufgrund der ungewissen Rechtslage ein schützenswertes Vertrauen in den Bestand ihres Eigentums gehabt. Zudem seien sie durch die eingerichtete Stiftung ausreichend entschädigt worden.

Im Fall Jorgic gegen Deutschland, in dem sich der Beschwerdeführer, ein Staatsbürger Bosnien-Herzegowinas, gegen seine Verurteilung durch deutsche Gerichte wegen Kriegsverbrechen in Bosnien-Herzegowina gewandt hatte, verneinte der Gerichtshof am 12.07.2007 einstimmig eine Verletzung von Art. 5 (1) EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit), Art. 7 EMRK (Keine Strafe ohne Gesetz) und Art. 6 (1) EMRK (Recht auf eine faires Verfahren) t.

Zur Begründung führte der Gerichtshof aus, dass die vom Beschwerdeführer gerügte Zuständigkeit deutscher Gerichte der weit verbreiteten Interpretation von Art. VI der Völkermordkonvention durch nationale Regelungen und der Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten entspreche.

Zudem bestätige Art. 9 I ICTY Statut die konkurrierende Zuständigkeit nationaler Gerichte. Hinsichtlich der vom Beschwerdeführer vorgetragenen fehlenden Tötungsabsicht erklärte der Gerichtshof, dass bereits verschiedene Instanzen das Völkermordverbot wie die deutschen Gerichte weiter ausgelegt und die Vertreibungsabsicht der Gruppe für ausreichend erachtet hätten, so dass der Beschwerdeführer eine mögliche strafrechtliche Verfolgung in Deutschland zumindest mit anwaltlicher Hilfe hätte vorhersehen können.

In dem Individualbeschwerdeverfahren K. u.a. gegen Deutschland (Nr. 12923/03) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 25. September 2007 die Beschwerden, in denen es um die Überleitung des Rentensystems der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in das System der Bundesrepublik Deutschland ging, im Wesentlichen nach Artikel 35 Abs. 3 und 4 EMRK als unzulässig zurückgewiesen. In Bezug auf eine Beschwerdeführerin hat er dabei die Prüfung eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK wegen überlanger Dauer des innerstaatlichen Verfahrens vertagt.

Der Gerichtshof hat in der Entscheidung auf den einmaligen historischen Kontext der deutschen Wiedervereinigung und darauf hingewiesen, dass es nicht seine Aufgabe sei, die äußerst komplexen Berechnungsmodalitäten der Rentenüberleitung eingehend zu prüfen. Zudem verfügten die Beschwerdeführer weder nach dem Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion noch nach dem Einigungsvertrag über Rechte, die über diejenigen hinausgingen, die mit den streitigen, durch mehrere Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geänderten Rechtsvorschriften verliehen worden sind. Die Beschwerdeführer hätten daher nicht dargelegt, dass sie Inhaber von hinreichend nachgewiesenen und mithin klagbaren Ansprüchen waren, so dass sie sich auch nicht auf den Schutz des Artikels 1 des Protokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums) berufen können. Mit dieser Entscheidung hat der EGMR die Rentenüberleitung mit Blick auf die EMRK grundsätzlich für unbedenklich erklärt.

Zudem erfuhren im Berichtszeitraum folgende Urteile des EGMR besondere Beachtung:

Mit Urteil vom 10.12.2007 verneinte die Große Kammer des EGMR im Fall Stoll gegen die Schweiz die Verletzung von Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) hinsichtlich der Verurteilung eines schweizerischen Journalisten wegen der Veröffentlichung eines als vertraulich eingestuften diplomatischen Berichts, der sich mit möglichen Verhandlungsstrategien mit jüdischen Organisationen und schweizerischen Banken zur Frage der Entschädigung von Holocaust-Opfern für bisher unbeanspruchtes Vermögen bei schweizerischen Banken beschäftigte.

Der Gerichtshof stellte fest, dass zwar grundsätzlich die vertrauliche und geheime Berichterstattung elementar für das Funktionieren diplomatischer Arbeit und internationaler Beziehungen sei, jedoch die Vertraulichkeit diplomatischer Berichte nicht um jeden Preis geschützt sei. Entscheidend sei der Inhalt und das Gefahrenpotential ihrer Veröffentlichung.

In diesem Fall überwiege das Geheimhaltungsinteresse des schweizerischen Staates, da insbesondere die sensationslustige Art der Berichterstattung den reibungslosen Verlauf der Verhandlungen mit den Holocaust Opfern und damit die erfolgreichen diplomatischen Beziehungen der Schweiz gefährdet hätte. Die verkürzte und sensationslustige Darstellung des Beschwerdeführers zeige dass es gerade nicht vorrangiges Interesse des Beschwerdeführers gewesen sei die Öffentlichkeit über eine Thematik von allgemeinem Interesse zu informieren, sondern vielmehr den Bericht des Botschafters zum Gegenstand unnötigen Skandals zu machen.

In dem am 04.12.2007 verkündeten Urteil im Fall Dickson gegen Vereinigtes Königreich stellte die Große Kammer des EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) fest, da den Beschwerdeführern der Zugang zu künstlicher Befruchtung während der Haft des Ehemannes verwehrt worden war. Die Ablehnung des Antrags des zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahren Verurteilen und seiner Ehefrau war mit der Begründung erfolgt, dass die für eine Bewilligung bei Gefangenen gemäß der allgemeinen Grundsätze erforderliche "Ausnahmesituation" nicht vorgelegen habe.

Der Gerichtshof kritisierte, dass die Entscheidung der Behörden ohne wirkliche Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen vorgenommen worden und die Einschränkung von Art. 8 EMRK insgesamt unverhältnismäßig sei. Diesbezüglich verwies der Gerichthof vor allem darauf, dass die staatliche Verpflichtung zum effektiven Schutz von Kindern nicht so weit gehen könne, dass in Fällen wie diesem - Vaterschaft eines lebenslänglich Inhaftierten - Eltern generell gehindert würden ein Kind zu zeugen.

Im Individualbeschwerdeverfahren Lebedev gegen Russia hat der EGMR mit Kammerurteil vom 25.10.2007 eine Verletzung von Art. 5 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) im Bezug auf die Inhaftierung des Beschwerdeführers, dem ehemaligen Topmanager der größten russischen Ölgesellschaft Yukos, angenommen. Das nationale Gericht hatte erst eine Woche nachdem die Untersuchungshaftfrist bereits abgelaufen war die Fortsetzung der Haft angeordnet.

Der EGMR stellte fest, dass eine Haft ohne gerichtliche Entscheidung oder andere eindeutige Rechtsgrundlage unrechtmäßig sei. Zudem bestünde bei Anhängigkeit eines Gerichtsverfahrens eine besondere Notwendigkeit für schnelle Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit einer Haft, was insbesondere beim Berufungsverfahren des Beschwerdeführers nicht beachtet worden sei. Ferner sei ihm durch seinen und den Ausschluss seines Anwalts von der Gerichtsverhandlung zur Haft das Minimum an Verfahrensgarantien verwehrt geblieben.

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

Im Kongress der Gemeinden und Regionen als beratendem Organ des Europarats sind Länder-und Kommunaldelegierte eigenständig und eigenverantwortlich tätig. Insgesamt gehören dem Kongress 318 Delegierte und 318 Stellvertreter an. Die deutsche Delegation besteht aus 18 Delegierten und 18 Stellvertretern.

Im zweiten Halbjahr 2007 fand wie üblich keine Vollversammlung, sondern eine institutionelle Sitzung des Kongresses in Straßburg am 20. und 21. November 2007 statt, deren Schwerpunkt die Lage lokalen und regionalen Demokratie in Russland bildete, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der vergangenen 10 Jahre, wie etwa die Entstehung eines legislativen Rahmens.

Weiterhin entsandte der Kongress Delegationen zu Wahlbeobachtung (Kommunalwahlen im Kosovo, Nov. 2007 und Präsidentschaftswahlen in Bosnien und Herzegowina.

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

Auch im Berichtszeitraum führte die Kommission ihre Aufgabe fort, Vorschläge zu erarbeiten und insbesondere die Wirksamkeit der bereits ergriffenen gesetzgeberischen, politischen und anderen Maßnahmen der Mitgliedstaaten des Europarats zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu prüfen und zu bewerten. Da sich das Phänomen des Rassismus in den Mitgliedstaaten des Europarates sehr unterschiedlich äußert, untersuchte die Kommission im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes die einzelnen Mitgliedstaaten durch Kleingruppen (Countryby-Country-Arbeit). Die im Jahr 2003 begonnene dritte Berichtsrunde wurde mit der Erarbeitung von vier Berichtsentwürfen (Country by Country Reports) fortgeführt (Andorra, Lettland, Niederlande und Ukraine), deren Veröffentlichung im Jahr 2008 erfolgen wird.

Am 4. Oktober 2007 veröffentlichte ECRI seine Empfehlung (Nr. 11) zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung, die eine Reihe konkreter und praktischer Maßnahmen und Empfehlungen für den Bereich der Polizeiarbeit enthält.

b) Antifolterausschuss (CPT)

Der nach dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe errichtete Ausschuss hat auch in diesem Berichtszeitraum seine Aufgabe fortgeführt, durch Besuche die Behandlung von Personen zu prüfen denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstärken. Im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes haben Delegationen des CPT einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten periodische und auch Adhoc-Besuche abgestattet und darüber dem CPT Bericht erstattet.

c) Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte (DH-DEV)

Das erste Treffen der Unterarbeitsgruppe DH-DEV-SM fand vom 17. bis 19. Oktober 2007 in Paris statt. Im Vordergrund der Sitzung stand die Vorbereitung der Konferenz, die im Herbst 2008 stattfinden wird und im Rahmen derer unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft unterschiedliche Aspekte des Themas Menschenrechte in der multikulturellen Gesellschaft näher beleuchtet werden sollen. Außerdem wurden Textelemente für eine mögliche allgemeine Erklärung des Ministerkomitees über Menschenrechte in der multikulturellen Gesellschaft diskutiert.

Der CDDH billigte diese Vorarbeiten in seiner 65. Sitzung vom 6. bis 9. November 2007 und stellte im Hinblick auf den Titel der Konferenz und die politische Natur der allgemeinen Erklärung fest, dass das Ministerkomitee mit der Thematik befasst werden sollte.

d) Datenschutz

Der beratende Ausschusses (TP-D) nach Artikel 18 des Europarat-Übereinkommens zum "Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" befasste sich insbesondere mit den datenschutzrechtlichen Aspekten des Antidoping Administration &

Management System (ADAMS) der Welt-Anti-Doping-Agentur. Eine diesbezügliche Stellungnahme für die Monitoring Group der Europäischen Anti-Doping Konvention ist in Vorbereitung.

e) Minderheitenrechte

In der Zeit vom 5. bis zum 9.11.2007 unternahm der Expertenausschuss für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen im Rahmen des dritten Monitoringzyklus zur Überprüfung der Implementierung des Übereinkommens eine Reise in mehrere deutsche Länder, in denen Minderheiten siedeln, die am 9.11.2007 mit Gesprächen mit Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung endete. Der Monitoringbericht, zu dem Deutschland Stellung zu nehmen haben wird, ist in der ersten Hälfte des Jahres 2008 zu erwarten.

In der 6. Sitzung des Expertenausschusses DH-MIN des Europarates im Oktober 2007 wurde auf deutschen Vorschlag hin u. a. damit begonnen, die Frage der Zulässigkeit von statistischen Datensammlungen mit ethnischem Bezug zu untersuchen.

2. Bekämpfung von Korruption

Im zweiten Halbjahr 2007 fanden zwei Plenarsitzungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) statt (Oktober und Dezember). In diesem Zeitraum wurden die ersten Prüfungen der dritten Evaluierungsrunde abgeschlossen. Geprüft werden die Umsetzung der Europaratsinstrumente im Bereich des Korruptionsstrafrechts sowie der Transparenzregelungen in der Empfehlung zur Parteienfinanzierung. Es wurden in der dritten Evaluierungsrunde zwei Berichte (Finnland und Slowenien) angenommen. Weiter wurden sechs Evaluierungsberichte der zweiten Evaluierungsrunde (Albanien, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Niederlande, Rumänien und Spanien) angenommen. Daneben wurden vier Ergänzungsberichte der ersten Evaluierungsrunde (Bosnien und Herzegowina, Georgien, Griechenland und Malta) verabschiedet. Damit wurde für diese Länder die Prüfung in der ersten Evaluierungsrunde abgeschlossen.

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a) Konferenz der Justizminister

Auf der von den Lenkungsausschüssen für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) und strafrechtliche Probleme (CDPC) vorbereiteten Konferenz der Justizminister des Europarats, die am 25. und 26. Oktober auf Einladung des spanischen Justizministers in Lanzarote stattfand, wurde erörtert wie den massenhaften Migrationsbewegungen rechtlich zu begegnen ist. Im Europarat soll über Verbesserungsmaßnahmen für den Zugang zur Justiz beraten werden, insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Migranten, Asylsuchende, Kinder und jugendliche Straftäter. Darüber hinaus wurde über die Verbesserung der Effizienz von Mediation und anderen außergerichtlichen Verfahren zur Konfliktlösung erörtert.

b) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ)

Die Kommission CEPEJ konnte im Dezember 2007 bereits auf ihr fünfjähriges Bestehen zurückblicken.

Dies wurde im Beisein des Generalsekretärs des Europarats Terry Davis, des Präsidenten des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs Costa und Justizministern begangen.

Durch die Abhaltung eines Teils der Plenarsitzung im Gebäude des Menschenrechtsgerichtshofs wurde die besonders enge Verknüpfung der Kommission mit diesem Gericht versinnbildlicht.

Die CEPEJ versteht es als einer ihrer zentralen Aufgaben, die Verzögerungen im nationalen gerichtlichen Verfahren zu vermeiden und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Menschenrechtsgerichtshofs zu erbringen. Das von der CEPEJ gebildete Zentrum Saturn wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit Pilotgerichten aus allen Mitgliedsstaaten weitere Ursachen für Verfahrensverzögerungen zu ermitteln. Daneben wurden Leitlinien zur Durchführung von Empfehlungen zur Mediation im Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht verabschiedet. Ausgehend von einer gemeinsamen Initiative der CEPEJ und der Europäischen Kommission in Brüssel wurde am 8. November 2007 in Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien der Europäische Tag der Ziviljustiz in Aachen erfolgreich abgehalten.

c) Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität (CDPC)

Die vom Ministerkomitee am 11. Januar 2006 aktualisierte Version der europäischen Grundsätze für den Strafvollzug (European Prison Rules) wurde in Abstimmung mit Österreich und der Schweiz in die deutsche Sprache übersetzt. Die Veröffentlichung der deutschen Fassung der Strafvollzugsgrundsätze erfolgte im Juni 2007. Sie wurden dadurch einer breiten Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum zugänglich gemacht. Der Europarat hat darüber hinaus den Entwurf einer Empfehlung für den Vollzug von Freiheitsstrafen und alternativen Sanktionen an jungen Straffälligen erarbeitet. Der Entwurf liegt den Mitgliedsstaaten derzeit zur Stellungnahme vor und soll 2008 verabschiedet werden.

Eine vom CD-PC eingesetzte Expertengruppe für Arzneimittelfälschungen (PC-S-CP) hat in 2 Sitzungen einen Bericht zur Vorbereitung einer Konvention gegen Arzneimittelfälschungen und damit direkt verbunden Straftaten vorbereitet. Der endgültige Bericht zu Eckpunkten einer Konvention soll 2008 dem CD-PC übermittelt werden.

d) Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats (CJ-FA)

Auf der 37. Sitzung des Ausschusses für Familienrechtsexperten vom 28. bis 30. November 2007 in Straßburg wurde der Entwurf einer Empfehlung zum Thema verschollene Personen, Todesvermutungen und Kommorienten (zeitgleich Versterbende) insbesondere infolge von Terroranschlägen oder Naturkatastrophen beraten und beschlossen, die Arbeiten an dieser Empfehlung fortzusetzen sowie zusätzlich eine Empfehlung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auszuarbeiten. Diese Ergebnisse wurden dem Lenkungsausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) zu dessen 80. Sitzung am 13. Dezember 2007 vorgelegt.

e) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE)

Vom 21. bis 23. November 2007 tagte der Konsultativrat der Europäischen Richter in Straßburg.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen in Graz und Rom sowie der 3. Europäischen Konferenz der Richter wurde die Stellungnahme Nr. 10 zum Thema "Justizräte im Dienst an der Gesellschaft" beschlossen.

f) Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten (HELP)

Am 9. Oktober fand das jährliche Treffen des Europäischen Programms für Menschenrechtsausbildung für Justizberufe ("Human Rights Education for Legal Professionals -HELP") statt. Ziel dieses Programms ist es, Lehrmaterialien zum Thema Menschenrechte zu sammeln didaktisch aufzubereiten und unter Berücksichtigung der bestehenden nationalen Ausbildungsstrukturen den Fortbildungseinrichtungen so zur Verfügung zu stellen, dass die Aus- und Fortbildung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in diesem Bereich effizienter erfolgen kann. Im Rahmen des Treffens wurde das HELP E-Learning-Programm und die dazugehörige Webseite (http://moodle.stoas.nl/help) vorgestellt.

g) Lissabon-Netzwerk (Lisbon Network)

Am 10. und 11. Oktober 2007 wurde in Straßburg die 8. Plenarsitzung des Lissabon-Netzwerks abgehalten, die sich mit dem Thema der Aus- und Fortbildung von Richtern in Europaratsinstrumenten befasste. Zweck des Lissabon-Netzwerks ist der Informationsaustausch zwischen Personen und Körperschaften, die in den Staaten des Europarats verantwortlich sind für die Aus- und Fortbildung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Unter anderem wurde beschlossen, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netzwerk für die justizielle Aus- und Fortbildung (European Judicial Training Network - EJTN) zu verstärken.

h) Übereinkommen zum Schutz von Kindern

Deutschland hat am 25. Oktober 2007 das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch unterzeichnet.

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a) Europäische Sozialcharta

Der 116. Regierungsausschuss zur Europäischen Sozialcharta tagte vom 24. bis 27. September 2007 in Straßburg und setzte sich vor allem mit dem neuen Fragebogen für die Berichterstattung auseinander der seit Oktober 2007 angewendet wird. Wesentliche, u.a. von Deutschland eingebrachte,

Änderungsvorschläge wurden in den neuen Fragebogen aufgenommen (z.B. die gesonderte Behandlung der Europäischen Sozialcharta und der Revidierten Europäischen Sozialcharta).

Im November 2007 wurde der neue Fragebogen formal in der Bürositzung des Regierungsausschusses angenommen und dem Ministerkomitee zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Unterzeichnung der Revidierten Europäischen Sozialcharta durch Deutschland im Juni 2007 wurde vom Ausschuss positiv aufgenommen.

Der Dialog zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Sachverständigenausschuss der Europäischen Sozialcharta wurde fortgesetzt. Am 24. Oktober 2007 trafen sich Vertreter des Ausschusses und des Ministerium zu einem Informationsaustausch in Berlin, um das gegenseitige Verständnis der Rechtspositionen zu verbessern und Missverständnisse auszuräumen.

b) Gleichstellungsfragen

Der Lenkungsausschuss "Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern" (CDEG) traf sich zu seiner 38. Sitzung vom 28. bis 30. November 2007 in Straßburg.

Schwerpunkte bildeten die Diskussionen um

zu 1.)

Der Entwurf wurde mit großer Mehrheit der Vertreter(innen) der Mitgliedstaaten begrüßt.

Von Deutschland wurde hauptsächlich die nicht überzeugende Struktur der Empfehlung und der unklare "Konfliktbegriff" kritisiert. Deutschland konnte sich mit konkreten Formulierungsvorschlägen durchsetzen so dass der Entwurf im Gegensatz zu dem vorhergehenden verbessert werden und von Deutschland mitgetragen werden konnte. Der Text wurde im Konsens angenommen - mit Ausnahme von Paragraph 57 (er betrifft das Recht von Frauen auf Zugang zu - medizinischen - Diensten im Zusammenhang mit reproduktiver und sexueller Gesundheit). Hier forderten Irland und Malta den Zusatz: " ....entsprechend der Erklärung von Kairo und seinem Aktionsprogramm (1994)".

24 Mitgliedstaaten (einschließlich Deutschland) haben dieser Forderung widersprochen, da Kairo zeitlich vor der 4. Weltfrauenkonferenz (1995) lag und die Pekinger Erklärung und Aktionsplattform dadurch abgeschwächt würde. Fünf Mitgliedstaaten enthielten sich der Stimme.

Man einigte sich, den Textvorschlag von Malta und Irland in einer Fußnote aufzunehmen.

zu 2)

Für die 7. Europäischen Gleichstellungsminister(innen)konferenz im Jahr 2010 in Baku einigte man sich auf den Arbeitstitel "Bridging the gap between de jure and de facto gender equality".

zu 3.)

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden diskutiert. Die Ausschussmitglieder kamen zu dem Schluss, dass bei dem Übereinkommensentwurf folgende Elemente Berücksichtigung finden sollten:

c) Familienfragen

Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder Dem 2. Treffen des Expertenausschusses im Dezember 2007 ging ein eintägiges Seminar zum Thema positive Elternschaft voraus, auf dem Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Regierung und Nichtregierungsorganisationen aktuelle Analysen und gute Beispiele vortrugen.

Die von den Wissenschaftlern vorgestellten Arbeitspapiere wurden auch während des Expertenausschusses diskutiert und mit der Bitte um Überarbeitung an die Wissenschaftler zurückgeleitet.

Die portugiesische Vertreterin stellte - auf der Grundlage der Kommentare aus den Mitgliedstaaten - eine stark verkürzte Version des Fragebogens zu Familienpolitik vor. Die deutschen Änderungswünsche wurden fast vollständig berücksichtigt. Der Fragebogen basiert nun auf drei Themenschwerpunkten: Gesetzgebung, finanzielle Unterstützung und Dienstleistungen. Der Ausschuss stimmte überein, dass der Fragebogen vom Sekretariat des Ausschusses vorausgefüllt wird und Anfang 2008 zur Beantwortung an die Mitgliedstaaten übermittelt wird.

Der österreichische Vertreter informierte den Expertenausschuss, dass das nächste Treffen der Familienminister des Europarate im Juni 2009 in Wien mit dem Titel "Der (un-)erfüllte Kinderwunsch" stattfindet. Alle Mitgliedstaaten werden zu den Vorbereitungstreffen eingeladen.

d) Pompidou Gruppe

Am 3. Oktober 2007 beriet die Parlamentarische Versammlung den Vorschlag des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und Familie für eine Europäische Drogenkonvention.

Die Parlamentarische Versammlung fasste eine Entschließung, die die Ziele solch einer Europäischen Drogenkonvention, ihre Anwendungsbereiche sowie konkrete Maßnahmen beschreibt.

Die geplante Konvention soll drogenbedingte Gesundheitsschäden verringern und einen Rahmen für nationale Drogenstrategien bieten. Gleichzeitig empfahl die Parlamentarische Versammlung dem Ministerkomitee,

Unter polnischer Präsidentschaft lud die Pompidou-Gruppe am 28. und 29. November 2007

Vertreter verschiedener europäischer und internationaler Institutionen (Europäische Kommission, Rat der EU, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, WHO, UNODC) nach Warschau ein. Ziel des Treffens war, die Zusammenarbeit dieser Institutionen in der Drogenpolitik zu verbessern. Sie setzt damit die Bestrebungen der vorausgegangenen niederländischen Präsidentschaft fort. Die sog. Interagency Group soll sich von nun an jährlich treffen, um sich gegenseitig über Aktivitäten der einzelnen Institutionen im Drogenbereich zu unterrichten und dadurch ein besseres Zusammenwirken zu ermöglichen sowie Synergien zu schaffen und Doppelarbeit zu vermeiden.

Des weiteren baute die Pompidou-Gruppe im Jahr 2007 mit EXASS Net ein Netzwerk auf, das einzelne Einrichtungen in Europa, die auf kommunaler Ebene entweder bereits behördenübergreifend (Polizei, Sozial-, Gesundheits- und Schulämter) im Drogenbereich arbeiten oder dies in Zukunft verstärkt tun wollen, zusammenbringt. Im Mittelpunkt stehen dabei der direkte Kontakt und der direkte Austausch zwischen Praktikern. Das Netzwerk traf sich 2007 in Turku (Finnland) und in Preston (Großbritannien). Das dritte Treffen wird die Stadt Frankfurt/ Main als deutscher Partner des Netzwerkes im Mai 2008 ausrichten.

d) Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln - European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM)

Im Lenkungsausschuss Organtransplantation (CD-P-TO) wurden zwei Empfehlungsentwürfe zur Lebendnierenspende sowie zur Lebendleberspende erarbeitet, die dem CDSP zur Beratung vorgelegt werden sollen.

Der Lenkungsausschuss für Bluttransfusion (CD-P-TS) hat das Steering Committee on Bioethics (CDBI) beauftragt, eine Abfrage zu Spenderauswahlkriterien bei der Blutspende in den EU-Staaten durchzuführen. Besonderes Augenmerk lag neben fachlichen Kriterien auf der Frage, ob durch den Ausschluss einiger nach epidemiologischen Gesichtspunkten definierten Risikogruppen (z.B. homosexuellen Männern) der Vorwurf einer Diskriminierung hergeleitet werden könnte. Der vorliegende vorläufige Bericht des CDBI unterstützt die gegenwärtige Praxis (mit dem pauschalen Ausschluss bestimmter Risikogruppen von der Blutspende) und verneint ein universelles "Recht auf Blutspende".

Expertenausschuss für pharmazeutische Fragen:

Der Europarat hat 2007 zwei im Rahmen dieses Ausschusses erarbeitete Entschließungen beschlossen:

e) Biomedizin

Der Lenkungsausschuss für Bioethik des Europarats (CDBI) begann in seiner Dezembersitzung mit der Arbeit zu dem Thema "Anwendung genetischer Tests außerhalb des Gesundheitswesens".

Am 3./4. Dezember 2008 wurde ein Seminar über "Prädiktivität, genetische Tests und Versicherungswesen" durchgeführt, das der Öffentlichkeit zugänglich war und über das Internet übertragen wurde. Der CDBI beschloss eine Sondierungsgruppe bestehend aus vier Mitgliedern des CDBI und vier Experten einzusetzen. Mit Blick auf den Auftrag des CDBI, ein Instrument zu genetischen Tests im Versicherungswesen zu erarbeiten, soll die Sondierungsgruppe einen Vorschlag zu der Frage erarbeiten, ob andere medizinische Untersuchungen, die prädiktive Gesundheitsinformationen erbringen, ebenfalls einbezogen werden sollten. Auf der Grundlage der Vorschläge der Sondierungsgruppe wird der CDBI die Reichweite des Rechtsinstruments festlegen und entscheiden, welcher Sachverstand in der Arbeitsgruppe vertreten sein muss, die den ersten Entwurf eines entsprechenden Rechtsinstruments erarbeiten wird.

Im Berichtszeitraum trat die Biomedizinkonvention für Bosnien und Herzegowina in Kraft.

f) Soziale Kohäsion

Das 19. Treffen des Lenkungsausschusses zur sozialen Kohäsion des Europarats (CDCS) fand vom 20.-21. September 2007 in Straßburg statt. Neben den Delegierten waren verschiedene Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Beobachterinnen und Beobachter anderer Ausschüsse des Europarats vertreten.

High Level Task Force on Social Cohesion

Das Treffen widmete sich ausschließlich dem Berichtsentwurf der Task Force Soziale Kohäsion.

Schlüsselbotschaften des Berichts sind:

Der Bericht wurde von den meisten Delegierten grundsätzlich gelobt. Inhaltliche Kritikpunkte konzentrierten sich auf das Fehlen von Indikatoren zur Messung von sozialem Zusammenhalt eine zu schwammige Anwendung des Konzepts zum sozialen Zusammenhalt und die unzureichende Behandlung von bestimmten sozialen Gruppen (v. a. Kinder, Familien, Menschen mit Behinderung).

Deutschland mahnte die Integration einer Geschlechterperspektive im gesamten Bericht an und wies auf die Notwendigkeit hin, den demographischen Wandel nicht nur unter dem Aspekt der Fertilität, sondern auch der alternden Gesellschaft zu betrachten und erhielt umfassende Unterstützung von anderen Mitgliedstaaten.

g) Tierschutz

Im Bereich Tierschutz wurden in beiden Halbjahren 2007 keine neuen Dokumente des Europarats beschlossen. Veranstaltungen im Kreis aller Mitglieder fanden nicht statt.

Der Europarat teilte mit, als Ergebnis einer Restrukturierung sei die Unterstützung des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (T-AP) zeitweilig verringert worden. Derzeit prüfe das Generalsekretariat die Angelegenheit.

Das BMELV tritt mit Nachdruck für eine Beibehaltung der Tierschutzaktivitäten des Europarats ein.

5. Kommunal- und Regionalpolitik

Das zweite Halbjahr 2007 stand im Zeichen der Konferenz der für lokale und regionale Demokratie zuständigen Minister in Valencia (Spanien) am 15./16. Oktober 2007. Die deutsche Delegation wurde von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Peter Altmaier (BMI) geleitet.

Bewährter Übung folgend waren auch die Bundesländer, in deren nationaler Zuständigkeit der überwiegende Teil der Konferenzinhalte lag, von der Bundesregierung eingeladen worden.

Die Teilnahme wurde aber kurzfristig absagt.

Auf der Konferenz wurde offiziell eine europäische Woche der Kommunalpolitik des Europarats eingeführt. Am Auftakt für diese künftig jährlich geplante Aktion hatte sich nur ein Teil der Mitgliedstaaten beteiligt. Ursache dürfte die Existenz einer Vielzahl vergleichbarer Aktivitäten auf internationaler Ebene sein, die eine Auswahl für eigenes Engagement erzwingt.

Eine Information und Abfrage des Bundesministeriums des Innern bei den Kommunalverbänden hatte ergeben, dass sich deutsche Kommunen regelmäßig an vergleichbaren Aktionen der Europäischen Union (insbesondere im Rahmen des Ausschusses der Regionen) beteiligen und kein weiterer Bedarf gesehen wird.

In der Expertengruppe "Strukturen und Rahmenbedingungen" des Lenkungsausschusses für lokale und regionale Demokratie des Europarats (CDLR) waren neue Entwicklungen im Regionalismus bei den Mitgliedstaaten diskutiert worden. Zwischenergebnisse wurden der Kommunalministerkonferenz in Valencia vorgelegt, deren Abschlussbericht Mitte 2008 vorliegen soll.

6. Jugend

Die Europaratskampagne "Alle anders- alle gleich" lief planmäßig auf Europaratsebene sowie in 42 der 49 Mitgliedstaaten bis zur Abschlussveranstaltung in Malmö (Schweden) weiter.

Beste Beispiele aus den Kampagnenbeiträgen der 42 Mitgliedstaaten wurden vom Europarat in englischer und russischer Sprache inzwischen veröffentlicht.

Programmschwerpunkte der weiteren Jugendevents und Jugendbegegnungen im zweiten Halbjahr 2007 waren wiederum die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Zusammenarbeit , Jugendbildungsmaßnahmen zur Förderung von Respekt von Vielfalt und Menschenrechten sowie Jugendbegegnungen zur Förderung grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements und des Interesses für Jugendpolitik.

In Zusammenarbeit mit der EU wurde das europäische Wissenszentrum für Jugendpolitik (www.youthknowledge.net) weiter entwickelt, an dessen Aufbau Deutschland aktiv bereits seit der Pilotphase mitarbeitet.

Die Jugendexperten der 49 Mitgliedstaaten (der Lenkungsausschuss CDEJ) tagten vom 17. bis 19. Oktober 2007 in Budapest, zeitweise überschneidend mit dem gemeinsamen Rat (CMJ).

7. Sport ( Anti-Doping sowie Sport und Gewalt )

Die dopingpolitischen Aktivitäten wurden in Sitzungen des Koordinierungsforums für die WADA(CAHAMA) und der beobachtenden Begleitgruppe des "Übereinkommens vom 16. November 1989 gegen Doping" und den von dieser eingesetzten Arbeitsgruppen durch Beratungen über die Fortschreibung des WADA-Codes wie auch der Wahl des Präsidenten der WADA im November 2007 geprägt. Zur Koordinierung der europäischen Position auf der 3. Welt Anti-Doping Konferenz vom 15. bis 17. November in Madrid fand am 24. Oktober in Lissabon ein "Pan-Europäisches Sportministertreffen gegen Doping im Sport" statt.

Im Rahmen des "Europäischen Übereinkommens vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen" wurde die Abstimmung zu einer "Checklist von Maßnahmen für Veranstalter von Sportgroßereignissen und Sicherheitsbehörden" abgeschlossen. Der Ständige Ausschuss zu diesem Übereinkommen beschäftigte sich auf einer adhoc-Sitzung am 11./ 12. Dezember mit sicherheitsrelevanten Fragen im Vorfeld der 2008 in Österreich und der Schweiz stattfindenden Fußballeuropameisterschaft EURO 2008.

8. Bildung und Kultur

a) Bildung

Die interkulturelle Erziehung bildet weiterhin einen Arbeitsschwerpunkt des Europarats. In dem Projekt "Policies and practices for teaching sociocultural diversity" liegt der Fokus in der laufenden Projektphase auf der Beschreibung von Basiskompetenzen für Lehrer mit Blick auf den Umgang mit soziokultureller Vielfalt.

Die seit 1997 laufenden Projektarbeiten zur Demokratieerziehung wurden unter Einbeziehung der Menschenrechtserziehung fortgesetzt.

Die Aktivitäten in den drei Schwerpunktbereichen "Education policy development and implementation for democratic citizenship and social inclusion", "New roles and competences of teachers and other educational staff" und "Democratic governance of educational institutions" finden in enger Kooperation mit anderen internationalen Organisationen statt (z.B. UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung"). Der Europarat ist auch in die Arbeiten einer EU-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Indikatoren zur politischen Bildung eingebunden.

Im Dezember 2007 beauftragte das Ministerkomitee den Generalsekretär, Verhandlungen mit Norwegen aufzunehmen hinsichtlich einer Vereinbarung über die Kooperation zwischen dem Europarat und dem europäischen "Resource Centre" für Demokratieerziehung und interkulturelle Bildung, das als Einrichtung nach norwegischem Recht etabliert werden soll.

Das Projekt "Interkultureller Dialog und das Bild des Anderen im Geschichtsunterricht" begann im Jahr 2007 mit einem Symposium zum Thema "Geschichtsunterricht für das Verständnis und die Erfahrung kultureller Vielfalt heute" (29.30.10.2007, Straßburg). Es wird sich im weiteren Verlauf u.a. mit der arabischen Welt im europäischen Geschichtsunterricht, dem Kalten Krieg und Geschichtsunterricht während und nach Konflikten befassen.

Auch die Arbeiten im Sprachenbereich des Europarats werden entsprechend den auf dem Warschauer Gipfeltreffen 2005 beschlossenen Kernthemen inzwischen auf den Aspekt der demokratischen Bürgerschaft, der sozialen Inklusion und der kulturellen Vielfalt fokussiert.

Im Rahmen des Projekts zu Kompetenzniveaus in der Unterrichtssprache fand vom 8. - 10. November 2007 eine Konferenz in Prag statt, in der die Bedeutung von Sprachen in Bezug auf diese Kernthemen erörtert wurde.

Ausgehend von der Initiative des Warschauer Gipfeltreffens, die Möglichkeiten der Lehrerausbildung für Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung auszuweiten, wurde das Pestalozzi-Programm zur Fortbildung von Lehrern und Lehrerausbildern thematisch neu fokussiert. Im November 2007 fand in Baden-Württemberg eine Konferenz der nationalen Kontaktstellen für das Pestalozzi-Programm statt.

b) Kultur

Im zweiten Jahr seiner Amtszeit als Direktor für Kultur sowie Kultur- und Naturerbe hat Robert Palmer die Kulturprogramme des Europarats mit den Schwerpunkten "Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt" sowie "Interkultureller Dialog" erfolgreich konzentriert und reformiert. Im Zweiten Halbjahr 2007 bereitete sich die Türkei auf die Durchführung eines kulturpolitischen Länderexamens nach der Europarats-Methodik vor. Das Weißbuch des Europarats zum Interkulturellen Dialog wurde im Oktober 2007 in einem ersten Entwurf vorgelegt. Im November 2007 wurde das Fachnetzwerk "Interkulturelle Stadtpolitik" als Gemeinschaftsprojekt des Europarats und der Europäischen Union erfolgreich mit 10 Pilotstädten gestartet, darunter aus Deutschland Neukölln (Berlin), an der Auswahljury beteiligte sich eine deutsche Vertreterin.

Mit Inkrafttreten des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen am 18. März 2007 wurden die Arbeitskontakte zwischen Europarat, Europäischer Union und UNESCO weiterhin erfolgreich intensiviert, u.a. infolge der Fachtagung "Kulturelle Vielfalt - Reichtum Europas< /em>" im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

Ein besonderer komparativer Vorteil des Europarats sind die in den letzten Jahren aufgebauten Fachstrukturen zur "Cultural Governance Observatory" Rolle des Europarats in den Bereichen Kulturpolitik/Kompendium, Denkmalpflege/HEREIN sowie Medienpolitik/Audiovisuelle Informationsstelle unter Beteiligung der EG, das seit Herbst 2007 Bestandteil der Kulturabteilung geworden ist. Diese Fachstrukturen sollen 2008 ff zu einer integrierten "Culture Watch Europe" Struktur weiterentwickelt werden,.

Das 1998 begonnene Kompendium-Projekt über Kulturpolitiken in Europa soll fortgeführt werden. Im Rahmen des Projekts werden Darstellungen der kulturpolitischen Grundlagen und Entwicklungen von inzwischen 41 überwiegend europäischen Staaten nach einer einheitlichen Methodologie erfasst und über Internet einem weltweiten Nutzerkreis verfügbar gemacht (www.culturalpolicies.net). Mit der Koordinierung sind Prof. Wiesand, Direktor des Europäischen Instituts für vergleichende Kulturforschung und Forschungskoordinatorin Danielle Cliche (ERICarts) in Bonn beauftragt.

9. Medien

Das Ministerkomitee verabschiedete eine Empfehlung zur Förderung der Meinungs- und Informationsfreiheit im neuen Informations- und Kommunikationsumfeld. Die Mitgliedstaaten werden in ihr zur Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und den Medien aufgerufen, um für Nutzer des Internets mehr Transparenz zu schaffen etwa hinsichtlich der Verarbeitung persönlicher Daten. Ferner sollen gemeinsame Standards für den Schutz von Kindern bei deren Internet-Nutzung geschaffen werden. Darüber hinaus nahm das Ministerkomitee Leitlinien für den Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit in Krisenzeiten an, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, für die bestmögliche Sicherheit von Mitarbeitern der Medien zu sorgen, ohne deren Berichterstattungsaufgabe unnötig einzuschränken. Ferner aktualisierte das Ministerkomitee insbesondere im Hinblick auf das Entstehen neuer Medienformen eine Empfehlung zur Medienberichterstattung über Wahlkämpfe.

Der Lenkungsausschuss für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) behandelte abschließend Entwürfe für eine Empfehlung zu Förderungsmaßnahmen für die Achtung der Meinungs- und Informationsfreiheit im Hinblick auf Internet-Filter und für eine Erklärung zur Unabhängigkeit und Funktion von Regulierungsbehörden im Rundfunkbereich. Der CDMC beriet den Entwurf einer Erklärung zur digitalen Dividende und beschloss, das Ministerkomitee um einen Prüfauftrag für die mögliche Erarbeitung eines Übereinkommens über den Schutz der Nachbarrechte von Rundfunkorganisationen zu bitten. Der CDMC begann mit den Vorbereitungen für die 1. Europäische Ministerkonferenz über Medien und neue Kommunikationsdienste, die im Mai 2009 in Reykjavik stattfinden soll.

Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen diskutierte einen Entwurfstext, der von der Arbeitsgruppe zur Novellierung des Übereinkommens vorgelegt worden war. Der Arbeitsgruppe gehört auch ein Vertreter Deutschlands an. Diskussionsgegenstand waren insbesondere die Listen gesellschaftlich bedeutender Ereignisse, die im frei empfangbaren Fernsehen ausgestrahlt werden sollen, Werberegelungen sowie die Aufgaben und Kompetenzen des Ständigen Ausschusses. Die Arbeitsgruppe bearbeitete den Textentwurf nach den Maßgaben des Ständigen Ausschusses weiter. Es ist geplant, in der Sitzung des Ständigen Ausschusses Ende 2008 den Entwurf zur Revision des Übereinkommens zu finalisieren.

Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit 01. Juli bis 31. Dezember 2007

Anlage 1
Statistische Angaben

Das Ministerkomitee trat im Berichtszeitraum nicht zusammen.

Das Komitee der Ministerbeauftragten trat im Berichtszeitraum zu 16 ordentlichen Sitzungen und zu 2 Sitzungen zur Überwachung der Umsetzung der Rechtssprechung des EGMR zusammen.

Dabei wurden im Jahre 2007 insgesamt 18 101 Tagesordnungspunkte behandelt, davon 1 254 Tagesordnungspunkte innerhalb der ordentlichen Sitzungen und 16 847 Tagesordnungspunkte innerhalb der Sitzungen zur Überwachung der Umsetzung der Rechtssprechung des EGMR (das Zahlenmaterial zu den Tagesordnungspunkten ist nur jährlich verfügbar).

Anlage 2
Statistische Angaben

Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, zu denen das Komitee der Ministerbeauftragten im Berichtszeitraum Antworten gegeben hat:

Nummer der Empfehlung Datum der Empfehlung Datum der Antwort Titel
1762 30/06/06 26/09/07 Die akademische Freiheit und die Autonomie der Universitäten
1766 04/10/06 05/09/07 Ratifizierung der Rahmenkonvention über den Schutz von nationalen Minderheiten durch die Mitgliedsstaaten des Europarates
1770 06/10/06 05/09/07 Die Förderung lokaler Autonomie entlang der Grenzen des Europarate
1771 17/11/06 11-12/07/07 Die Einrichtung eines Stabilitätspaktes für den Südkaukasus
1773 17/11/06 11-12/07/07 Die Leitlinien von 2003 zum Gebrauch von Minderheitensprachen in den Rundfunkmedien und die Standards des Europarats: Notwendigkeit der Stärkung von Kooperation und Synergien mit der OSZE
1775 17/11/06 26/09/07 Die Situation von finno-ugrischen und Samoyeden Völkern
1776 17/11/06 26/09/07 Die Seehundjagd
1779 23/01/07 11-12/07/07 Die Gefahr der Nutzung der Energieversorgung als Mittel politischen Drucks
1780 24/01/07 11-12/07/07 Die gegenwärtige Situation im Kosovo
1781 024/01/07 1781 024/01/07 26/09/07 Landwirtschaft und illegale Beschäftigung in Europa
1782 24/01/07 24/10/2007 Die Situation von Arbeitermigranten in den Zeitarbeitsagenturen
1783 25/01/07 26/09/07 Die Bedrohung des Lebens und der Meinungsfreiheit von Journalisten
1784 25/01/07 26/09/07 HIV/AIDS in Europa
1785 25/01/07 26/09/07 Die Verbreitung der HIV/AIDS-Epidemie unter Frauen und Mädchen in Europa
1786 26/01/07 26/09/07 Für einen verantwortungsvollen Konsum von Lebensmitteln
1788 16/03/07 21/11/2007 Die USA und das internationale Recht
1789 16/03/07 26/09/07 Die Berufsausbildung und das Training von Journalisten
1792 19/04/07 21/11/2007 Fragen des fairen Verfahrens in Fällen von Spionage und der Preisgabe von Staatsgeheimnissen
1793 20/04/07 21/11/2007 Die Notwendigkeit einer Konvention des Europarats zur Unterdrückung von Fälscherei und dem Handel mit gefälschter Ware
1794 20/04/07 26/09/07 Die Qualität der Medizin in Europa

Anlage 3
Statistische Angaben

Deutschland ratifizierte im Berichtszeitraum ein Übereinkommen:

23.08.2007 Nr. 165 Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen in der europäischen Region Deutschland zeichnete im Berichtszeitraum ein Übereinkommen:
25.10.2007 Nr. 201 Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Anlage 4
Statistische Angaben

Im Jahre 2007 hat das Komitee der Ministerbeauftragten zu 13 Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen Antworten gegeben (das Zahlenmaterial ist nur jährlich verfügbar).